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Autor Thema: Indizierte Spiele  (Gelesen 11636 mal)

forenuser

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Re: Indizierte Spiele
« Antwort #45 am: 26.11.2017, 19:06 »

Das ist eine Nebenbetätigung für welche auch Ungelernte geeignet... Was soll da ausgezahlt werden? 2,5k netto/Monat + Urlaubs- und Weihnachtsgeld und 30 Tage Urlaub/Jahr?

Und jene, die sich auf die Stelle bewerben würden die betreffenden Spiele höchstwahrscheinlich auch so spielen - und wohl weniger Notizen machen.
« Letzte Änderung: 26.11.2017, 19:07 von forenuser »
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lonely-george

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Re: Indizierte Spiele
« Antwort #46 am: 27.11.2017, 11:04 »

Bei 10 Euro, kann ich mir aber auch nur vorstellen das ein Jugendlicher / Student das ganze Halt spielen soll und jemand anders die wirkliche Beurteilung macht.
Und das ganze Anforderungsgesülze halt rein Pro-Forma.
Denn Normalerweise sollte man meinen das da ganze eine Gewisse Verantwortung in sich birgt, die dann sonst ja auch immer entsprechend vergütet wird.




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DaBBa

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Re: Indizierte Spiele
« Antwort #47 am: 03.04.2018, 11:01 »

Wie hier geschrieben:

Die BPjM beschäftigt schon seit längerem freie Mitarbeiter, die die Spiele aufdröseln. Das ist mMn. auch in Ordnung.

Ein relativ bekannter ehemaliger freier Mitarbeiter der BPjM ist Fabian Siegismund. Er erzählt hier davon:
https://youtu.be/2hGpimFHmqU
tl;dw: Er hat im Rahmen seines Jura-Studiums ein Pflichtpraktikum bei der BPjM gemacht und danach als Gutachter gearbeitet. D. h. er hat Spiele durchgespielt und dann dem Zwölfer- oder Dreier-Gremium vorgestellt. Das Gremium besteht auch nicht nur aus BPjM-Beamten, sondern auch Vertreter aus Kirche, Schule, Bibliothek etc.. Das ist auch sinnvoll, sonst würde die BPjM zu einer Behörde, die ohne Input und Kontrolle von außen Medien vom Markt weitgehend verschwinden lassen könnte.
Durch die Gutachter entgeht die BPjM auch dem Vorwurf, man habe sich die Spiele nicht ausreichend angeschaut. Umgekehrt kann die BPjM ja auch nicht einfach ein Video vom Hersteller anfordern, sonst bestünde die Gefahr der Manipulation.

Das ist im Prinzip auch in anderen Bereichen so. Wenn bei einem Gerichtsverfahren bzgl. eines Verkehrsunfalls ein Gutachten eingeholt wird, muss sich auch nicht ein Beamter ein Schrott-Auto angucken, von dem er wenig Ahnung hat, weil er das halt nicht den ganzen Tag macht.
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