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Amiga Joker 3/93



Die Schuldfrage

Irgentwie sind doch auch die Softwarehändler und -hersteller an der ganzen Raubkopiererei schuld! Fast jedes andere Produkt darf man vor dem Kauf mal testen, bloß bei (teurer!) Soft ist das in der Regel nicht möglich. Schön, man kann sich natürlich Eure Tests reinziehen, aber mehr als einen groben Überblick können die natürlich nicht bringen. Ob einem ein Spiel gefällt oder nicht, das merkt man letzten Endes immer erst beim Ausprobieren. Und da die Hersteller meistens keine Demos ihrer Games herausgeben, wundert mich persönlich das Raubkopierer-Unwesen überhaupt nicht...

klärt Uwe Zemke aus Nindorf auf

Machst Du es Dir da nicht etwas zu einfach? Mal davon abgesehen, daß Demos heutzutage eh schon an der Tagesordnung sind, liegt das Problem wohl darin, sie in finanziell überschaubarer Menge an die richtigen Leute zu bringen. Außerdem: Selbst ein schlechtes Produkt berechtigt nicht zum Diebstahl; wohin die Raubkopiererei führt, sieht man ja, und Kaffeemaschinen durften wir auch noch nirgendwo antesten...
von Darkpunk

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User-Kommentare: (123)Seiten: [1] 2 3 4 5   »
02.12.2016, 18:46 Splatter (666 
Britney schrieb am 01.12.2016, 19:58:
- Die tatsächliche Gewinnspanne ist praktisch jedoch geringer als die potentielle, weil die fehlende Kaufkraft eines Teils der kopierenden nicht zum Erwerb eines Originals geführt hätte
--> Dieser Teil der Kopierer ist ökonomisch dementsprechend irrelevant.


Der Satz hakt irgendwie. Denn wären die Kopierer tatsächlich irrelevant, wären potentielle und tatsächliche Gewinnspanne gleich. Was sie aber, wie Du selbst festgestellt hast, nicht sind.


Britney schrieb am 01.12.2016, 19:58:
Deren kopieren richtet keinen ökonomischen Schaden an, weil es nie zu einem Kauf gekommen wäre...


Spekulatius. Ich für meinen Teil kann definitiv sagen, daß dem (bei mir) nicht so ist, womit dieser Spruch schon vollumfänglich widerlegt wäre. ^^
Weine ich deshalb ins Kissen ? Wohl kaum. Allerdings lüge ich mir auch nicht selbst in die Tasche und versuche mich hinter Ausreden, seltsamen Rechenkonstrukten und imaginären Freunden zu verstecken.

Der Hauptgrund für die ganze Kopiererei ist erstmal einfach, weil man es kann. Geldersparnis ist dabei höchstens ein guter Anreiz (für manche auch eine willkommene Ausrede) und die kaum vorhande Strafverfolgung ein netter Nebeneffekt. Denn sein wir doch mal ehrlich: könnte man materielle Güter ebenso leicht vervielfältigen, man würde es tun. Allerdings wären die Auswirkungen dann wohl um ein Vielfaches größer, da es nicht mehr "nur" die Unterhaltungsindustrie betrifft, der man ihre Gewinne, wie von Britney deutlich gemacht, offenbar mehr neidet, als vielleicht anderen.
Kommentar wurde am 02.12.2016, 18:50 von Splatter editiert.
02.12.2016, 11:28 mark208 (1173 
Und du blendest weiter aus, Britney, dass eben die verbleibenen Käufer einen höheren Preis zahlen, weil eben wie beim Kaufhaus diese Verluste in den Preis mit einkalkuliert werden.
01.12.2016, 20:21 DaBBa (3186 
Das Problem ist und bleibt die Lücke:

Jan und Hein und Klaas und Pit, die hätten das Spiel eigentlich original gekauft. Denn sie haben genug Geld und könnten sich das Spiel leisten.
Aber dann hat ihnen Jupp das Spiel schwarzkopiert und sie haben sich das Spiel nicht mehr original gekauft.

01.12.2016, 19:58 Britney (393 
Was ich meine ist folgendes:

- Jemand steckt Arbeit in das Programmieren von Software, um sie gegen Geld einzutauschen
- Das verkaufte Produkt lässt sich mit geringen bis keinen Kosten vervielfältigen
- Ein Teil der User kauft das Programm und bezahlt die Entwickler für die getätigte Arbeit
- Ein Teil der User kopiert das Programm, ohne zu zahlen, weil
x gierig
x keine Asche
- Ist die Zahl der Käufer groß genug, wird die Arbeit fair entlohnt, unabhängig von der Zahl illegaler Kopien, die die potentielle Gewinnspanne (Gewinn pro Kopie x Zahl der illegalen Kopien) jedoch senken
- Die tatsächliche Gewinnspanne ist praktisch jedoch geringer als die potentielle, weil die fehlende Kaufkraft eines Teils der kopierenden nicht zum Erwerb eines Originals geführt hätte
--> Dieser Teil der Kopierer ist ökonomisch dementsprechend irrelevant. Deren kopieren richtet keinen ökonomischen Schaden an, weil es nie zu einem Kauf gekommen wäre, also auch kein Verlust beim Verkäufer entstand (das Kopieren ist Kundensache; hierin liegt auch der Unterschied zwischen dem Entwenden eines Autos und dem kopieren urheberrechtlich geschützten Datenmaterials). Ich plädiere dafür, diese Gruppe nicht zu verurteilen
01.12.2016, 19:36 SarahKreuz (10000 
forenuser schrieb am 01.12.2016, 16:01:
Da wird in Foren wie diesen (...) Mindest- und Höchststrafmaß verquirlt...


Hauptsache, es geschieht nicht beim "Sterne vergeben". Beim Bewerten von Spielen seitens der Kultboy-Community ist hier noch nie was verquirltes passiert.

NIEMALS!

GERÜCHT!


Kommentar wurde am 01.12.2016, 19:37 von SarahKreuz editiert.
01.12.2016, 18:47 DaBBa (3186 
Rein privates Kopieren bleibt sogar meistens unbestraft, wenn es raus kommt. Die Urheberrechtsverletzung ist ein Antragsdelikt, d. h. der Rechteinhaber muss aktiv werden. Selbst dann wird strafrechtlich das allermeiste auch eingestellt, falls nicht wiederholt auffällt.

Der zivilrechtliche Schaden ist bei wenigen Kopien auch überschaubar. (Anders sieht es aus, wenn man den den Kram öffentlich im Netz bereitstellt, bspw. als Uploader bei Peer-To-Peer-Tauschbörsen).



Die Vergewaltigung wird vom Strafmaß übrigens relativ hart bestraft. Sie hat ein ähnliches Strafmaß wie die schwere Körperverletzung (= ein Körperteil wird dauerhaft unbrauchbar gemacht).
01.12.2016, 17:03 Retro-Nerd (13456 
Einfaches Kopieren für den privaten Gebrauch in normalen Rahmen gilt immer noch rechtlich als Bagatelle. Da passiert in den meisten Fällen nichts. Computer und Speichermedien werden mitgenommen, die du dann später zurückbekommst. Strafen gibt es selten. Vielleicht mal ein kleines Bußgeld.

Anders sieht das aus, wenn du die verkaufst oder zuhause eine Kopierstation hast, z.B. 10000+ von Microsoft Windows Kopien.
Kommentar wurde am 01.12.2016, 17:04 von Retro-Nerd editiert.
01.12.2016, 16:52 bambam576 (1067 
Ohne einem zu nahe treten zu wollen, so langsam frage ich mich, ob es für diese Diskussion wohl einen Spam-Filter gibt?!
Es gibt leider sehr viele Unbelehrbare, die ein extrem seltsames Weltbild haben...
Auf jeden Fall dreht es sich hier im Kreis und meiner Meinung nach sollten wir unsere Energien doch lieber wieder auf die kultigen Sachen hier verschwenden!
01.12.2016, 16:40 mark208 (1173 
Das stimmt eben so nicht, der § ist schlecht geschrieben, 5 Jahre ist nicht das ende der Fahnenstange, in schweren fällen kann durchaus mehr darüber rauskommen.

Und einfaches Raubkopieren wird eben nicht härter bestraft.
01.12.2016, 16:34 Grimi_Fantango (18 
forenuser schrieb am 01.12.2016, 16:01:
Da wird in Foren wie diesen gerne mal Jugend- und Erwachsenenstrafrecht sowie, ein Klassiker, Mindest- und Höchststrafmaß verquirlt...


Gemäß den Erwachsenenstrafrecht kann man für einen illegalen Download eine höhrere Strafe bekommen als für eine Vergewaltigung. Links die das beweisen habe ich weiter unten angeführt.

Das für Jugendliche etwas anderes gilt ist mir bekannt.
Ich habe das Beispiel mit der Gruppenvergwaltigung, an denen nur Jugendliche beteiligt waren, nur deshalb angeführt um zu zeigen, wie lasch Gesetze umgesetzt werden. Wie grausam diese Vergewaltigung war, wurde sogar aufgenommen.
01.12.2016, 16:01 forenuser (3685 
Da wird in Foren wie diesen gerne mal Jugend- und Erwachsenenstrafrecht sowie, ein Klassiker, Mindest- und Höchststrafmaß verquirlt...
01.12.2016, 15:37 mark208 (1173 
Kleinen Nachtrag, der Haupttäter im Hamburger Prozess hat 4 Jahre gekriegt.
01.12.2016, 15:34 mark208 (1173 
Und wo ist jetzt der Nährwert, offenbar hast du die verlinkten Titel nicht ganz verstanden. Jugendstrafrecht ist nun mal was anderes als erwachsenenstrafrecht und irgendwo sehe ich in keinem Link einen Nachweis, dass Raubkopierer härter bestraft werden.

Was mich an so pauschalen Aussagen an meisten stört, ist die Gleichgültikeit gegen über den Opfern, viele als milde empfundene Urteile haben ihre Ursache im quasi vorher abgesprochenen Geständnis nur aus Rücksicht gegenüber dem Opfer. Aber die sind ja nur gut genug auf den Schild der eigenen Empörung gehoben zu werden, deren Gefühle sind doch den Kritikern scheissegal.

Man muss das nicht gutheissen, aber umgekehrt auch nicht immer für jeden Schwachsinn anführen, weil man mit irgendeinen urteil nicht einverstanden ist.
01.12.2016, 15:23 Grimi_Fantango (18 
Heute kann sich jeder selbst so einfach informieren.
Trotzdem liefere ich hier einige Beispiele für euch:

http://www.zeit.de/hamburg/2016-10/hamburg-vergewaltigung-prozess

https://dejure.org/gesetze/StGB/177.html

http://www.digitalwelt.org/themen/raubkopierer-sind-verbrecher/welche-strafen-drohen
01.12.2016, 14:54 mark208 (1173 
Hm weil etwas schlimmer bestraft wird als ne Vergewaltigung (was natürlich Unfug ist, aber egal), muss man es also erst recht machen.

Großartiges Kino hier
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