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Who Dares Wins II
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Entwickler: Tynesoft   Publisher: Alligata Software      
Ausgabe Test/Vorschau (2) Grafik Sound Wertung System Datenträger Hits Autor
ASM 9/87
Testbericht
4/12
5/12
4/12
Atari 800/XL/XE
-
1169Martina Strack
Happy Computer 2/86
Testbericht
ohne BewertungC64/128
Kassette
578Heinrich Lenhardt
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Serie: Who Dares Wins, Who Dares Wins II

Videos: 2 zufällige von 2
Kategorie: C64, Longplay
Kategorie: Atari 800/XL/XE, Spiel
User-Kommentare: (61)Seiten: [1] 2 3 4 5   »
13.10.2020, 18:35 forenuser (3686 
Wobei Indizierungen seit auch immer vom jeweiligen Zeitgeist abhängig waren. 1000 n.C. wie 1985 n.C. wie 2020 n.C.
13.10.2020, 17:54 Petersilientroll (1646 
esa schrieb am 13.10.2020, 17:06:
Die deutsche Version von "Commando" gab es ja mit Robotern (Space Invasion)

Ist trotzdem indiziert worden.

Bei Probotector und Command & Conquer hat's funktioniert.
13.10.2020, 17:06 esa (261 
Die deutsche Version von "Commando" gab es ja mit Robotern (Space Invasion"

Ist trotzdem indiziert worden.
13.10.2020, 15:10 Frank ciezki [Mod] (3803 
Schnitzeljagd ? Raubmordkopierer hatten den doch alle.
Genau wie das "seltene" Gianna Sisters.
13.10.2020, 14:16 Grumbler (1440 
ja, der erste Teil geistert als Raubmordkopie-ROM rum.
Gleiche "Engine", aber das Level-Design ist ähnlich wie in Commando.
(Gutes Level-Design ist ja fast das wichtigste, wie wir heute wissen.)
Daher wohl die Klage von Elite.
Darum haben sie wohl einfach neue Levels gemacht und als Teil 2 verkauft, das reichte anscheinend, um kommerziell veröffentlichen zu dürfen.
Vielleicht war es auch beabsichtigt, dass die Leute durchaus auf die Schnitzeljagd nach einem obskuren Teil 1 gehen dürfen, hilft für's Marketing, clever eigentlich.

cassidy schrieb am 17.06.2006, 18:36:
@DasZwergmonster:
Kann mich erinnern "Who dares Wins" gespielt zu haben und zwar erst nach WdW II! Bin mir sicher, daß es Unterschiede gab! Vertu ich mich jetzt? Bin ich von Sinnen und fabuliere im Fieberwahn?
13.10.2020, 12:46 mark208 (1173 
Ich finde das grade albern, jeder weiß, warum es Roboter oder Aliens sind.
13.10.2020, 12:26 Hudshsoft (878 
So lächerlich die Grafiken heute auch aussehen mögen, halte ich eine Indizierung solcher Spiele für richtig. Da kann man ja auch Roboter als Gegner einsetzen, wie das z.B. bei "Thunderhawk" der Fall war...
13.10.2020, 12:17 Jochen (3669 
invincible warrior schrieb am 13.10.2020, 04:38: "Also normalerweise bestand das Gremium aus Lehrern, Geistlichen, Jugendschutzbeauftragten, Rechtsanwälten und Künstlern. Dabei waren die Künstler auch nur gefragt, wenn es darum ging, ob das noch als Kunst begriffen werden kann. Verleger kamen damals aus kirchennahen Verlagen, die kann man auch gleich unter Geistliche packen. (...) EA, Activision und Co sind übrigens auch Vertriebe, hätten also damals auch dort dabei sein können. (...)"


Ich hab die Gruppen, die im Gemium vertreten waren, aus einer Indizierungsentscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften übernommen, die man im Februar 1985 über "Raid over Moscow" verhängt hat (PDF-Download: 356 KB). Das es sich bei den Verlagen um kirchennahe Verlage handeln könnte, hatte ich noch gar nicht bedacht. Es kann aber auch sein, dass Kunst, Literatur, Buchhandel und Verleger im Gremium durch ihre jeweiligen Verbände vertreten wurden. Wenn die über einen jugendgefährdenden Roman mitentschieden haben, dann wäre bei Entscheidungen über Computer- Video- und Telespiele auch ein Verbandsvertreter der Software-Industrie oder Spiele-Industrie denkbar gewesen. (Irgendeine Interessenvertretung werden Atari und all die anderen Spielefirmen ja sicherlich schon vor dem Verband der Unterhaltungssoftware Deutschland gehabt haben.)

Bei "Raid over Moscow" war der Verfahrensbeteiligte auf der Gegenseite übrigens "Access Software Micro-Händler". Wer damals den Indizierungsantrag gestellt hat, ist vor dem Scan der Indizierungsentscheidung leider entfernt worden.
13.10.2020, 10:45 Frank ciezki [Mod] (3803 
Geil wie sich da auch wieder die Kirche als moralische Instanz aufspielen durfte.Da hatten sie mindestens so viel zu suchen, wie in der Abtreibungsdebatte.
13.10.2020, 04:38 invincible warrior (1902 
Jochen schrieb am 12.10.2020, 18:41:
Man kann in alten BPjS-Entscheidungen entdecken, dass an den Sitzungen und Indizierungsentscheidungen neben dem Vertreter der Bundesprüfstelle auch Vertreter der folgenden Gruppen beteiligt waren: Kunst, Literatur, Buchhandel, Verleger, Jugendverbände, Jugendwohlfahrt, Lehrerschaft und Kirchen. Ich hab mich immer gefragt: Wie wurde festgelegt, welche Organisation einen Vertreter zu BPjS schicken darf? Wer durfte bspw. die Kunst vertreten? Und wenn Literatur, Buchhandel und Verleger auch über Computer- und Videospiele mitentscheiden durften, warum war eigentlich kein Vertreter der Softwarebranche beteiligt?

Also normalerweise bestand das Gremium aus Lehrern, Geistlichen, Jugendschutzbeauftragten, Rechtsanwälten und Künstlern. Dabei waren die Künstler auch nur gefragt, wenn es darum ging, ob das noch als Kunst begriffen werden kann. Verleger kamen damals aus kirchennahen Verlagen, die kann man auch gleich unter Geistliche packen. Das hat sich inzwischen glücklicherweise geändert, die sind aber eh nur Teil des 12er Gremiums (Härtefälle). EA, Activision und Co sind übrigens auch Vertriebe, hätten also damals auch dort dabei sein können.

Retro-Nerd schrieb am 12.10.2020, 20:38:
In der Theorie. In der Praxis sind es trotzdem fast immer besorgte Einzelpersonen, wenn auch keine Privatpersonen. Da stellt aber keine Behörde geschlossen und offiziell einen Antrag.

Ja sicher, aber die müssen trotzdem erstmal mit den Heugabeln in das Jugendamt kommen. Das ist eigentlich einer der Hauptgründe, wieso manche Indizierung erst paar Jahre nach Release stattfanden.
13.10.2020, 00:22 Retro-Nerd (13460 
Die sind doch froh, das die diesen "automatischen Ablauf der Indizierung nach 25 Jahren" Passus mit drin haben. Im nachhinein könnten die eh nicht erklären, warum solche Spiele indiziert werden mußten.
13.10.2020, 00:07 Edgar Allens Po (2838 
Zum Glück konnten sie die Verbreitung und Weiterentwicklung der Gewaltspiele dennoch nicht verhindern. Deshalb können wir heute den Amoklauf täuschend echt am Rechner üben.
12.10.2020, 20:38 Retro-Nerd (13460 
In der Theorie. In der Praxis sind es trotzdem fast immer besorgte Einzelpersonen, wenn auch keine Privatpersonen. Da stellt aber keine Behörde geschlossen und offiziell einen Antrag.
Kommentar wurde am 12.10.2020, 20:47 von Retro-Nerd editiert.
12.10.2020, 20:26 Petersilientroll (1646 
Retro-Nerd schrieb am 12.10.2020, 19:01:
Soweit ich das mal gelesen hatte, darf praktisch jede private und besorgte Person einen Antrag auf Überprüfung bei der BPJs stellen.

Antragsberechtigt sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die obersten Landesjugendbehörden, die zentrale Aufsichtsstelle der Länder für den Jugendmedienschutz, die Landesjugendämter, die Jugendämter sowie für den Antrag auf Streichung aus der Liste auch die in Absatz 7 genannten Personen. (...)

Quelle
12.10.2020, 19:01 Retro-Nerd (13460 
Soweit ich das mal gelesen hatte, darf praktisch jede private und besorgte Person einen Antrag auf Überprüfung bei der BPJs stellen. Und erst dann darf die Behörde dem nachkommen. Software Hersteller macht ja nicht viel Sinn, die würden ja immer auf "nicht schuldig" plädieren wenn die an irgendwelchen Sitzungen teilgenommen hätten.
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