Willkommen bei
 Kult-Magazine
 Kultboy.com-Inhalte
 Interaktiv
Neues Mitglied: Rolf Backes
 Sonstiges




Spiele-Datenbank

Bild
25325 Tests/Vorschauen und 14245 Zeitschriften
Titel
Entwickler
nach was?
Magazine
Datenträger
Spieltype
Alphabet
System
Sortierung
Jahr
Treffer
 Genre Suche (aufklappen)
zufälliger Test/Vorschau anzeigen           



Legend of Zelda, The: Link's Awakening
Legend of Zelda, The: Link's Awakening DX oder Zelda no Densetsu: Yume o Miru Shima
Gib Deine Bewertung ab!
Bisher 45 Stimmen bei einer Gesamtwertung von 9.22
Nintendo Game Boy
Nintendo Game Boy
Entwickler: Nintendo   Publisher: Nintendo   Genre: Adventure, Action, 2D, Fantasy, Rätsel   
Ausgabe Test/Vorschau (4) Grafik Sound Wertung System Datenträger Hits Autor
Man!ac 12/93
Testbericht
--91%
Nintendo Game Boy
4 MBit Modul
179Ingo Zaborowski
Mega Fun 11/93
Testbericht
75%
77%
87%
Nintendo Game Boy
4 MBit Modul
1020Markus Appel
Martin Weidner
Mega Fun 3/99
Testbericht
--87%
Nintendo Game Boy Color
Modul
359Ulf Schneider
Video Games 11/93
Testbericht
79%
76%
90%
Nintendo Game Boy
4 MBit Modul
720Robert Zengerle
Partnerseiten:
   weitere Scans:

Lieblingsspiel der Mitglieder: (23)
Dein Lieblingsspiel?

Mitglieder die das Spiel noch spielen wollen: (3)
Spiel markieren?

Mitglieder die das Spiel durchgespielt haben: (11)
Spiel markieren?

Serie: Legend of Zelda, The, Zelda II: The Adventure of Link, Legend of Zelda, The - A Link to the Past, Legend of Zelda, The: Link's Awakening, Legend of Zelda, The: Ocarina of Time, Legend of Zelda, The: Majora's Mask, Legend of Zelda, The: The Wind Waker

Auszeichnungen:




Videos: 2 zufällige von 1
Kategorie: Longplay, Game Boy
User-Kommentare: (78)Seiten: [1] 2 3 4 5   »
25.03.2024, 23:41 Trondyard (986 
Vorhin habe ich mir im e-shop der SWITCH das Remake von LINK'S AWAKENING gegönnt. Gibt es zur Zeit im Angebot für 39,99 Euro und billiger wird es wohl kaum jemals werden.
Die ersten anderthalb Stunden sind rum und ich finde es richtig toll. Die Grafik ist total knuffig und das Spiel hält sich sehr eng an das Original. Scheinbar ist jedes Spielfeld exakt wie im Original, jeder Busch, jede Vase, jedes Grasfeld befindet sich dort, wo es schon 1993 auf dem GAMEBOY war. Auch die Musik kommt charmant rüber, hat was von der AUGSBURGER PUPPENKISTE. Dazu die plastisch wirkende Optik mit dem Unschärfeffekt am Rand, das hat was! Die Steuerung ist etwas angenehmer als im Original, da die SWITCH ja doch über mehr Knöpfe verfügt als so ein GAMEBOY. Lediglich die immer wieder auftretenden Ruckler könnte ich kritisieren, aber ich persönlich bin da nicht so empfindlich und kann darüber hinwegsehen. Mit dem Spiel werde ich auf jeden Fall noch viele Stunden verbringen, wollte es mir immer schon kaufen.

Und ich muss sagen, dass ich mir auf diese Art, so nah am Original und dessen Geist beibehaltend auch das Remake von FINAL FANTASY VII gewünscht hätte. Stattdessen serviert uns SQUARE ENIX ein aufgeblasenes Trilogie-Monstrum, das sich spielerisch gar nicht mehr anfühlt wie die Vorlage und auch die Geschichte an entscheidenden Stellen stark verändert. Schade, dass es nicht ein "simples", grafisch aufgepepptes Remake gibt, das sich aber genauso spielt, wie das Original. So wie es NINTENDO mit LINK'S AWAKENING gemacht hat. Das ist so super!
Kommentar wurde am 25.03.2024, 23:41 von Trondyard editiert.
19.12.2023, 09:53 invincible warrior (1902 
Petersilientroll schrieb am 18.12.2023, 15:38:
invincible warrior schrieb am 18.12.2023, 10:49:
Aber Nintendo muss wegen dem US Recht dort einfach handeln. Es gab da mehrere Rechtssprechungen, wo das Unternehmen nicht aktiv genug gegen Kopien vorgegangen ist und dann per Gericht festgelegt wurde, dass die jegliches Copyright verloren haben. Das kann sich Nintendo bei einer aktiven Serie halt nicht leisten und damit wird das halt so schnell wie möglich runtergeholt.

Ich hatte mal vor Jahren einen Bericht gelesen, in dem es darum ging, weshalb George Lucas so rigoros gegen Star-Wars-Fan-Filme rechtlich vorgeht (das war noch vor dem Verkauf an Disney). Und dort wurde das genauso erklärt.

George Lucas hatte aber auch erst vor paar Jahren zugegeben, dass er viel zu streng mit dem Expanded Universe war. Er meinte, dass er früher sehr starken Besitzanspruch auf Star Wars hatte, nur er sollte die Geschichte weiterbringen. Deswegen war alles vor Episode 4 auch absolut tabu. Inzwischen bedauert er es.

Und sicherlich lässt sich das alles auch anders lösen. Aber es kommt denke ich auch mal auf die Anwälte und Firmenvorgaben an. Es ist definitiv leichter (und vermutlich intern kostengünstiger) ein Cease & Desist auszustellen als da eine freie Lizenz auszugeben. Und Nintendo ist nunmal für ihre Ninjas bekannt. Kommt wohl auch noch dazu, dass sie eben aus Japan geführt werden.
18.12.2023, 23:06 v3to (2008 
@forenuser
Ist es erstmal im Netz, zieht es seine Kreise. Was mich etwas gewundert hat, dass ausgerechnet ein kommerzieller Marktplatz für den Upload gewählt wurde.
18.12.2023, 22:11 forenuser (3685 
Was ich nicht verstehe... Ich vergreife mich doch nicht an des Teufels Sachen und wundere mich dann, wenn der Teufel teuflisch reagiert, mir der Pelz brennt und die Hüte nach Schwefel stinkt. Ist das Sado-Masochismus?
18.12.2023, 19:54 Petersilientroll (1645 
v3to schrieb am 18.12.2023, 19:38:
Bei der Series S allerdings öfter, weil in der neuen Wohnung Vodafone einige Monate mit Internet-Ausfällen glänzte...

Ach, ich Blödi. An Situationen wie Ausfall des Internets hatte ich gar nicht gedacht.
18.12.2023, 19:38 v3to (2008 
Petersilientroll schrieb am 18.12.2023, 19:34:
Direkt ausprobiert habe ich das nur mit einer PS4. Dort sind bei einer Zweitkonsole vor allen Titeln Vorhängeschlösser. Startet man davon eins, wird man aufgefordert, sich online anzumelden. Online ein Spiel zu starten, dann das LAN-Kabel herausziehen (oder offline melden) und dann ein zweites Spiel zu starten habe ich natürlich nicht ausprobiert.

Bei der PS4 hatte ich solche eine Situation auch nicht, bzw auch nur eine Konsole am Start. Bei der Series S allerdings öfter, weil in der neuen Wohnung Vodafone einige Monate mit Internet-Ausfällen glänzte...
18.12.2023, 19:34 Petersilientroll (1645 
v3to schrieb am 18.12.2023, 19:26:
Ich habe eine Series S. Man kann dort, nachdem man online war, eine Zeit lang zuvor gespielte Spiele offline starten. Habe ich jetzt eine Weile nicht gemacht, aber ich meine, das geht selbst beim Gamepass.

Direkt ausprobiert habe ich das nur mit einer PS4. Dort sind bei einer Zweitkonsole vor allen Titeln Vorhängeschlösser. Startet man davon eins, wird man aufgefordert, sich online anzumelden. Online ein Spiel zu starten, dann das LAN-Kabel herausziehen (oder offline melden) und dann ein zweites Spiel zu starten habe ich natürlich nicht ausprobiert.
18.12.2023, 19:26 v3to (2008 
Petersilientroll schrieb am 18.12.2023, 19:19:
Man kann mit Zweitkonsolen von Sony oder Microsoft offline gar keine Spiele starten. Ich hoffe, wir reden nicht aneinander vorbei: Ich rede von einer Zweitkonsole mit dem selben Account wie auf der Hauptkonsole. Oh: Und natürlich gilt das nur für digital erworbene Software.


Ich meinte auch den selben Account.
Ich habe eine Series S. Man kann dort, nachdem man online war, eine Zeit lang zuvor gespielte Spiele offline starten. Habe ich jetzt eine Weile nicht gemacht, aber ich meine, das geht selbst beim Gamepass.
Bei der Switch ist das restriktiver. Dort ist auch, dass wenn man über die Zweitkonsole ein Spiel gekauft hat, wird dieses auf "beiden" Konsolen geprüft. Man kann das nur ändern, wenn man die Zuordnung der Konsolen neu ordnet. Ich hatte den Spaß hier, als meine Switch defekt war und durch eine neue ersetzt wurde.
18.12.2023, 19:19 Petersilientroll (1645 
v3to schrieb am 18.12.2023, 19:07:
wg dem Spielstart: Prüfen die anderen Konsolen bei jedem Spielstart oder einmal wird geprüft und man hat dann erstmal eine Frist lang Ruhe? Bei der Switch gibt es den Online-Abgleich jedes mal, wenn ein Spiel zwischendurch beendet wird.

Man kann mit Zweitkonsolen von Sony oder Microsoft offline gar keine Spiele starten. Ich hoffe, wir reden nicht aneinander vorbei: Ich rede von einer Zweitkonsole mit dem selben Account wie auf der Hauptkonsole. Oh: Und natürlich gilt das nur für digital erworbene Software.
18.12.2023, 19:07 v3to (2008 
Petersilientroll schrieb am 18.12.2023, 18:19:
v3to schrieb am 18.12.2023, 18:07:
Das ist allerdings mehr ein Marketing-Statement.

Das weiß ich ehrlich gesagt nicht. Mit amerikanischem Urheberrecht kenne ich mich nicht gut aus. In dem von mir erwähnten Bericht klang die Begründung aber sehr glaubwürdig.

v3to schrieb am 18.12.2023, 18:07:
( ... ) oder auch, dass bei einer Zweit-Switch bei jedem Spielstart online geprüft wird, ob man zum Spielen berechtigt ist.

Das ist mit einer Zweit-PS4 / -PS5 oder Zweit-One / -Series aber auch so.


Es gibt einige Unternehmen, die ähnlich rigoros wie Nintendo vorgehen. Es ist nur, wie gesagt, nicht der Standard. Interessanterweise hat Nintendo für Streamer und Youtuber genau solche Bedingungen öffentlich definiert, wo zb für Fan-Games behauptet wird, dass das bei angeblich rechtlich nicht geht (was dagegen bei anderen Herstellern sehr wohl funktioniert).

wg dem Spielstart: Prüfen die anderen Konsolen bei jedem Spielstart oder einmal wird geprüft und man hat dann erstmal eine Frist lang Ruhe? Bei der Switch gibt es den Online-Abgleich jedes mal, wenn ein Spiel zwischendurch beendet wird.
18.12.2023, 18:19 Petersilientroll (1645 
v3to schrieb am 18.12.2023, 18:07:
Das ist allerdings mehr ein Marketing-Statement.

Das weiß ich ehrlich gesagt nicht. Mit amerikanischem Urheberrecht kenne ich mich nicht gut aus. In dem von mir erwähnten Bericht klang die Begründung aber sehr glaubwürdig.

v3to schrieb am 18.12.2023, 18:07:
( ... ) oder auch, dass bei einer Zweit-Switch bei jedem Spielstart online geprüft wird, ob man zum Spielen berechtigt ist.

Das ist mit einer Zweit-PS4 / -PS5 oder Zweit-One / -Series aber auch so.
18.12.2023, 18:07 v3to (2008 
Petersilientroll schrieb am 18.12.2023, 15:38:
Ich hatte mal vor Jahren einen Bericht gelesen, in dem es darum ging, weshalb George Lucas so rigoros gegen Star-Wars-Fan-Filme rechtlich vorgeht (das war noch vor dem Verkauf an Disney). Und dort wurde das genauso erklärt.


Das ist allerdings mehr ein Marketing-Statement. Nintendo könnte genauso wie zB Wizards of the Coast öffentliche Lizenzen ausgeben, wie weit Fan-Projekte oder ähnliches gehen dürfen. Sega wurde auch nie ein Strick daraus gedreht, dass man Fan-Games duldet. Es muss halt irgendwo offiziell geregelt sein, allerdings zwingt niemand die Unternehmen, rechtlich gegen solche Projekte vorzugehen.

Nintendo will das nicht und das steht in der gleichen Tradition, dass man ewig mit Online-Themen haderte oder auch, dass bei einer Zweit-Switch bei jedem Spielstart online geprüft wird, ob man zum Spielen berechtigt ist. Oder das Streamer nach Bedingungen von Nintendo nicht nur keine modifizierte Hardware, sondern zb keine Controller von Drittherstellern benutzen dürfen und solch ein Zeug.
Kommentar wurde am 18.12.2023, 18:12 von v3to editiert.
18.12.2023, 15:38 Petersilientroll (1645 
invincible warrior schrieb am 18.12.2023, 10:49:
Aber Nintendo muss wegen dem US Recht dort einfach handeln. Es gab da mehrere Rechtssprechungen, wo das Unternehmen nicht aktiv genug gegen Kopien vorgegangen ist und dann per Gericht festgelegt wurde, dass die jegliches Copyright verloren haben. Das kann sich Nintendo bei einer aktiven Serie halt nicht leisten und damit wird das halt so schnell wie möglich runtergeholt.

Ich hatte mal vor Jahren einen Bericht gelesen, in dem es darum ging, weshalb George Lucas so rigoros gegen Star-Wars-Fan-Filme rechtlich vorgeht (das war noch vor dem Verkauf an Disney). Und dort wurde das genauso erklärt.
18.12.2023, 10:49 invincible warrior (1902 
MMFan schrieb am 15.12.2023, 21:21:
Retro-Nerd schrieb am 15.12.2023, 21:12:
Da kann Nintendo den Stecker ziehen, wie sie wollen. Ist immer noch relativ einfach im Netz zu finden.


Mag zwar stimmen, aber ich denke, dass der Autor das jetzt nicht mehr weiter macht, wie z. B. eine Übersetzung oder die Bugs entfernen und einen "Beenden"-Bottun einbauen. Der fehlt nämlich, finde ich doch sehr gewöhnungsbedürftig...


Das Metroid 2 Remake AM2R hat noch jahrelang Patches bekommen, nur weil es offiziell nicht mehr erhältlich ist, heißt das gar nichts.
Aber Nintendo muss wegen dem US Recht dort einfach handeln. Es gab da mehrere Rechtssprechungen, wo das Unternehmen nicht aktiv genug gegen Kopien vorgegangen ist und dann per Gericht festgelegt wurde, dass die jegliches Copyright verloren haben. Das kann sich Nintendo bei einer aktiven Serie halt nicht leisten und damit wird das halt so schnell wie möglich runtergeholt.

Meines Wissens sind auch die Entwickler auch eher positiv eingestimmt wegen solcher Spiele. Sega hat ja zB Christian Whitehead sogar engagiert für einige Sonic-Spiele. Fan-Games waren schon immer (für westliche Studios) wichtige Bewerbungszweige.
16.12.2023, 00:41 Gunnar (4889 
MMFan schrieb am 15.12.2023, 23:16:
Du bist so bescheuert, dass du dir nicht mal über die Konsequenzen bewusst bist, so bescheuert bist Du! Du dumme Sau, du!

Ich glaube, Ich nehme gleich eine Peitsche und hau sie dir in die Fresse!

"Wir programmieren hier ein Spiel. Und wir werden dich auf deinen Platz zurückverweisen wo du hingehörst, du Idiot!"
Kommentar wurde am 16.12.2023, 11:07 von Gunnar editiert.
Seiten: [1] 2 3 4 5   »


Du willst einen Kommentar schreiben?

Dann musst du dich nur kostenlos und unverbindlich registrieren und schon kann es losgehen!