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Schutz oder Zensur? |
(Anm. d. Red.: Jetzt kommt wieder ein sehr langer Brief, den ich aber aufgrund seines Inhalts in dieser Form mitnehmen wollte. Ich hoffe auf Euer Verständnis!)
Über Jahre hinweg verfolge ich nun schon das Feedback der ASM. Unter all den diskutierten Themen wie z.B. Amiga – Atari, Raubkopien usw. tauchte wieder mal die BPS auf. Hierzu gibt es sehr unterschiedliche Standpunkte. Aber in der gesamten bisherigen Diskussion, einschließlich Eurer Stellungnahme, blieben wesentliche Punkte unerwähnt:
1. Es ist richtig, daß die BPS Videofilme mit gewalttätigen oder pornografischem Inhalt indiziert und somit dem Zugriff von Jugendlichen entzieht (als Vater eines sechsjährigen Sohnes stimme ich dem vorbehaltlos zu). Somit wäre also der Zweck erreicht, bestimmte Filme nur für Erwachsene freizugeben – sollte man meinen! Leider ist dies eben nicht so. Worüber auch die ASM nicht berichtet, ist die zusammen mit der Indizierung ausgepackte Schere. Das heißt, für das zielgerichtete Puplikum (ab 18 Jahre) werden alle Szenen aus dem Film herausgeschnitten, die die Indizierung ja erst nötig gemacht hatten. Würde der so freigegebene Film ab 18 Jahren einer anderen Besetzung der BPS (die in meinem fiktiven Beispiel nichts von der Indizierung wüsste) vorgelegt, so würde diese mit Sicherheit diesem Film keine Indizierung mehr verpassen (hier lassen Filme wie Robocop grüßen). Wie sehr diese staatliche Zensur in die Rechte des Filmautors eingreift, lässt sich sehr schön am Film „Bad Taste“ aufzeigen. Dieser Film wird auf dem hiesigen Markt nicht erscheinen, da die BPS ihre Zensur voll durchsetzen konnte – nach allen von ihr als nötig befundenen Schnitten wäre nichts übriggeblieben! Natürlich könnte ein Videofilmverleih die Rechte an diesem Film erwerben und in ungeschnitten an die Videotheken abgeben. Aber selbst wenn diese den Film in ihre Erwachsenenabteilung (viele Videotheken lassen eh nur noch Personen an 18 Jahren hinein) stellen würden, so wäre die Beschlagnahme nicht weit schwarzer Balken. Somit wäre sichtbar die Bevormundung des ach so „mündigen Bürgers“ erwiesen. In Wahrheit geht es nicht um Indizierung, sondern um nackte Zensur!
2. Ist die BPS mit den Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen richtig besetzt? Ich meine nein! Vertreter der Kirchen haben keine Legitimation für die Forderung nach Zensur-Schnitten in einem Film (hier ist auf ihre eigene Vergangenheit mit Hexenverfolgungen und ihre Rolle im 3. Reich verwiesen). Oder sollte der Saulus zum Paulus geworden sein und ist damit zu rechnen, daß Vertreter der verbotenen SS und Stasi auch bald zum Gremium gehören? Psychologen sind für Schnitte in einem Film oder besser gleich für ein Verbot dieser Filme. Der Schutz des Heranwachsenden sei wichtiger.
Nicht mehr so wichtig ist der gleiche Schutz, wenn der Herr Psychologe bei der Beurteilung eines Schwerkriminellen eben auch jenen Heranwachsenden die reelle Gefahr eines sogenannten „Restrisikos“ zumutet (von Wiederholungstätern betroffene Jugendliche lassen traurig grüßen). Vertreter des Staates sind besonders prädestiniert für das Verlangen nach der Schere. Noch immer ist der Besitz von Filmen, in denen sexuelle Handlungen an Kindern jedes Alters vorgenommen werden, straffrei. Die Herstellung solcher Filme wird mit lächerlichen Strafen bedroht. Auch werden Bankräuber ohne Gewaltanwendung im Schnitt höher bestraft als Täter, die Kinder langsam verhungern lassen oder zu Tode quälen. Des weiteren ist der Staat ja so emsig bei der Verhinderung konkreter Gefahren für Jugendliche (Drogen, Prostitution).
3. Sind Jugendbehörden als Antragsteller für Indizierung überhaupt geeignet? Wie die Vergangenheit bewiesen hat, haben Jugendbehörden immer dann versagt, wenn Jugendliche wirklich an Leib und Leben bedroht waren (Warnungen wurden nicht ernst genommen, vorbeigeschickte Behördenvertreter gingen wieder, wenn auf ihr Klingeln nicht geöffnet wurde und ließen sich nicht mehr sehen). Bei abstrakten Gefärdungen sind sie dagegen absolut restriktiv eingestellt und voller Eifer.
Insgesamt bleibt festzustellen, daß die heutige Praxis ein ganz infamer Etikettenschwindel ist. Nicht Jugendschutz sondern Zensur ist das Ziel, unter Umgehung des Grundgesetzes (Zensur findet nicht statt). Und dies von Personen und damit Verbänden, die zudem unter Verdrängung, Verharmlosung und Ahnungslosigkeit leiden. Jugendschutz muß sein – dies geht aber auch ohne Zensur, die allein von der FSK durchgeführt wird. (…)
Gerhard Hegwein
(Anm. d. Red.: Ich persönlich habe es aufgegeben, über diese Thema zu diskutieren, da der Menschen Wille nun mal ihr Himmelreich ist. Ich schließe mich der Meinung von Herrn Hegwein grundsätzlich an, sehe aber auch die Probleme bei einer „ordnungsgemäßen“ Durchführung anderer Maßnahmen. „Bad Taste“? Schade drum, ich hab gelacht wie selten…)
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von Darkpunk
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| User-Kommentare: (1) | Seiten: [1] |
29.02.2008, 13:55 Gast | |
Oh je, schon wieder jemand, der nicht weiß, was BPS (heute BPjM), FSK und Staatsanwaltschaft bzw. Gerichte überhaupt machen und wofür sie zuständig sind. Die BPjM verlangt zum Beispiel keine Schnitte... Und Bad Taste ist mittlerweile ja doch ungeschnitten rausgekommen. | Seiten: [1] |
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