Erstens hat er nur das gesagt oder auch schriftlich ausgeführt. Mündlcihe Kündigung ist unzulässig. Ansonsten bitte sofort Anwalt aufsuchen, die Kündigunsschutzklage ist nur 3 Wochen nach Kündigung möglich und daher musst du dich sofort beraten lassen.
Weiteres führe ich jetzt nicht aus, dafür müsste man noch viel mehr Infos haben