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Kult-Bereich => Kult-Spiele => Thema gestartet von: suk am 02.01.2004, 18:38

Titel: Indizierte Spiele
Beitrag von: suk am 02.01.2004, 18:38
Da hier in letzter Zeit (oder in Kommentaren zu Testberichten - z.B. Hostages) oft nach möglichen Indizierungen gefragt wird, unter http://www.bpjm.com/ (http://www.bpjm.com/) gibt es auch eine Liste für indizierte Computerspiele. Im Hinweis auf der ersten Seite steht "Es wurde nichts in den Listen ausgelassen", also denke ich mal, das die Liste vollständig ist. Hostages war z.B. nicht dabei...
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Beitrag von: -Stephan- am 02.01.2004, 18:46
Hm, der Link will nicht ;)

Ob das Spiel auf dem Index stand wage ich auch mal zu bezweifeln, allerdings gab´s damals einiges was man nicht vermutet hat, was inzwischen ja auch wieder runter ist..
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Beitrag von: suk am 02.01.2004, 18:56
Was? Bei mir geht alles. Die Seite ist in Flash, liegts vielleicht daran?
Probier mal die Startseite http://www.bpjm.com/start.htm (http://www.bpjm.com/start.htm)

Achso, wegen Hostages: Der Nachfolger Alcatraz war z.B. (oder ist immer noch) indiziert. Es gibt auch ne Liste mit wieder aufgehobenen Indizierungen. Zum Beispiel Robocop. Hostages war da aber auch nicht dabei, also wars wohl wirklich nicht indiziert.
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Beitrag von: kultboy am 02.01.2004, 19:46
Der Link funzt eh  :)

Aber schön das ich mir das mal durchlesen kann, Heretic wurde indiziert ?!?! Das wusste ich gar nicht...
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Beitrag von: Gismo am 02.01.2004, 23:13
sagen wir mal so ... da es Öffentlich diese Zeitung eh nicht mehr gibt ... und ich denke mal der Knabe der sich da die Mühe gemacht hat ... alles von Hand eingetragen hat können sich natürlich auch Fehler befinden :)


edit: nach genauen anschauen ... nette Site ... endlich weiss ich mal was ich zum saugen habe (nur Spaß *g*)  aber teilweise musste ich echt schmunzeln ;)
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Beitrag von: Chili Palmer am 03.01.2004, 08:36
Tach!

Blue Max auf dem Index, ich lach mich tot! Kennt das noch einer? Vom c64. Man musste mit einem Flugzeug Bomben abwerfen.
 
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Beitrag von: suk am 03.01.2004, 12:53
War Blue Max nicht das allererste Spiel, das indiziert wurde? Aus heutiger Sicht natürlich absolut lächerlich, aber da fallen mir auch noch mehr Titel ein.  :lol:  
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Beitrag von: invincible warrior am 03.01.2004, 16:11
Auf der Seite informiere ich mich auch immer! Besonders interessant sind die ganzen Indizierungsentscheidungen, manchmal zum Totlachen.
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Beitrag von: Dragondancer am 03.01.2004, 17:43
Zitat
War Blue Max nicht das allererste Spiel, das indiziert wurde?
das erste spiel das (in deutschland) indiziert wurde war river raid (83 glaub ich) von activison. ;)
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Beitrag von: kultboy am 03.01.2004, 17:46
Wie bitte ? Die haben schon im 83 Jahre Indiziert ? Sorry das ist zu ulkig  :lol:  
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Beitrag von: Dragondancer am 03.01.2004, 17:50
na was hast du dir erwartet von der bbjm?  :lol:  
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Beitrag von: suk am 03.01.2004, 21:58
Also wenn ich mir den Screenshot so anschaue... dieses menschenverachtende und höchst detailiert dargestellte Tötungsspiel, gehörte auf jeden Fall auf den Index!

(http://www.smspower.org/meka/gallery/coleco-river_raid.png)
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Beitrag von: Gismo am 04.01.2004, 01:51
muhahaha, sieht gefährlich aus :D
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Beitrag von: kultboy am 04.01.2004, 07:51
:lol:  die spinnen doch :crazy:  
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Beitrag von: Ralph Wiggum am 04.01.2004, 11:45
Naja, das ist bei der BPS normal :D Mission Monday oder Army Moves finde z.B. auch nicht soooo menschenverachtend :lol:  
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Beitrag von: Bronko am 04.01.2004, 11:58
Army-moves? Also neee :crazy:
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Beitrag von: WindowsKiller am 04.01.2004, 12:51
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Beitrag von: suk am 04.01.2004, 12:57
Natürlich, schon klar. Es geht auch darum, das man für das "Töten" (und sei es auch nur ein 6 Pixel Schiff zu versenken) belohnt wird, in Form von Punkten und besseren Waffen ect. Da spielen die halt nicht mit, weil es angeblich zu einer Verrohung und einer Gleichgültigkeit kommen könnte. Könnte es vielleicht auch, aber bei wieviel Prozent der Computeruser? 1% ? 2% ?

Naja was solls, lässt sich ja eh nicht ändern. Die sagen ja immer gerne, sie wollen keine Zustände wie in den USA hier in D. Das es in England auch kaum Zensur gibt und die da trotzdem nur knapp 1/3 der Morde zu verzeichnen haben, als wie wir in Deutschland haben, das interessiert natürlich wieder nicht.
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Beitrag von: Dragondancer am 04.01.2004, 14:31
nun es gibt schon alte spiele die auf den index gehören. eben die erwähnten nazi text spiele. aber nicht wegen dem thema nazi an sich selbst sondern weil sie einfach menschenverachtend sind. ich finde es aber immer lächerlich wenn man spiele wie indy 3 ändern muss weil sie nazi symbole enthalten.  :crazy:  
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Beitrag von: kultboy am 04.01.2004, 16:07
Ja aber dann frag ich mich wieso darf das im Film bleiben ? Wenn ich allein an die Serie "Ein Käfig voller Helden" denke, da sieht man ja alles mögliche.....
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Beitrag von: invincible warrior am 04.01.2004, 16:39
In England gibt es sehr wohl eine Zensur (von Herstellerseite)! Die BBFC ist wie bei uns die FSK/USK und die haben manchmal noch schlimmere Methoden als bei uns! OK, bei denen wird nix indiziert, aber halt zensiert und da sie ein anderes Modell als bei uns haben, darf man zB keine BBFC15 und 18 Version rausbringen, sondern nur immer eine! Daher ist zB Indiana Jones 2 bei denen nur cut als BBFC 12 erhältlich. (die Opferszenendetails fehlen)
Aber das wäre ja noch erträglich, wenn da nicht die wirklich noch dümmeren Einstufungsentscheidungen wären. zB wäre da die Star Trek: DS9 Folge Die Söhne des Mogh, die ist in D uncut ab 12, währrend sie in England nur cut ab 12 ist. Und das liegt nicht an ner ultrabrutalen Szene, die in D durch Zufall übersehen wurde. Es ist eine Szene wo Worf und Martok (zwei Klingonen für die Unwissenden) ihre Winnetou-Blutsbrüderschaft mit nem Messer besiegeln wollen und laut BBFC da eine zu große Gefahr bestand, dass es Kinder nachmachen, wegen Aidsgefahr. (wollt mir ja auch mit nem rostigen Messer in die Hand schneiden und das mit nem Freund machen ;)) Winnetou ist übrigens nicht BBFC18 weil es damals noch keine gab und auch nicht nachgeprüft werden musste.
Auch kuriose Sachen gibts bei Filmen: Einer flog übers Kuckucksnest mit Jack Nicholson ist in England BBFC18 und cut währrend es bei uns uncut und FSK12. Aber auch unseren guten Freund der Gouvernators erster großer Erfolg ist da kurios bewertet (diesmal positiv) wurde letztens von BBFC18 cut auf BBFC15 uncut heruntergestuft, bei uns schwirrt er noch immer auf dem Index.

Filme und TV Produktionen zählen in Deutschland als Kunst, weswegen man dort solche Symbole zeigen darf. Computerspiele fallen leider immer noch unter Spielzeug und deswegen werden sie um einiges härter bewertet. Leider schläft dort noch unsere Regierung, weil Spiele wie Call of Duty zeigen, dass dieses "Spielzeug" längst mit Filmen mithalten kann.  
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Beitrag von: suk am 04.01.2004, 17:22
Oha, danke für die Aufklärung. War mir so nicht bekannt.
In dem Falle tausche ich dann "England" mit "Kanada"  ;) .
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Beitrag von: Lemmy07 am 05.01.2004, 08:32
also ein Beispiel für gerechtfertigte Indizierung (wegen dem Inhalt, nicht wegen der Grafik) wäre wohl Commando Lybia vom C64, wo man in Bonusrunden Gefangene, die an die Wand gestellt wurden abknallt! Aber ein böser, brutaler Mensch ist aus mir deswegen trotzdem nicht geworden (und wer das Gegenteil behauptet bekommt kräftig was aufs Maul!  ;)  )

Zitat
Filme und TV Produktionen zählen in Deutschland als Kunst, weswegen man dort solche Symbole zeigen darf. Computerspiele fallen leider immer noch unter Spielzeug
Also ich würde weder Filme noch Computerspiele als Kunst bezeichnen  ;)
aber ist schon kurios wie sich die Einstufungen der einzelnen Länder unterscheiden

Zitat
Wenn ich allein an die Serie "Ein Käfig voller Helden" denke
Saugeile Serie! Ich sag nur: "Colonel Hogan, I sieg nix, i hör nix und i woas nix"
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Beitrag von: kultboy am 05.01.2004, 15:34
Das hat aber immer der Schulzi gesagt  ;)  
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Beitrag von: Lemmy07 am 05.01.2004, 16:02
ja, aber eben zum Colonel Hogan  ;)
PS: Angola kannt i mi totsaufen  :lol:  
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Beitrag von: kultboy am 18.01.2004, 09:16
Schaut mal was ich in der Power Play 2/89 gefunden hab:
(http://www.kultboy.com/gfx/pp/rubrik/news_gunship_2_89.jpg)
Da sieht man wieder wie damals Spiele auf den Index kommen  :angry:
Beim nächsten Update muss ich das dann auch mitraufnehmen, ist zu ulkig  ;)  
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Beitrag von: Bronko am 18.01.2004, 09:27
Ist nicht wahr!  :wall:  
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Beitrag von: Ralph Wiggum am 18.01.2004, 12:44
:lol: Genau so hab ich mir die Verfahren der BPS zur Indizierung eines Games immer vorgestellt :rolleyes:  
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Beitrag von: Lemmy07 am 19.01.2004, 07:11
wahrscheinlich haben es die anderen Prüfer gar nicht erst geschafft das Spiel zu installieren  ;)  
Titel: Indizierte Spiele
Beitrag von: GregBradley am 11.02.2004, 20:18
@ Lemmy07

Ist gar nicht so abwegig. Ich habe mal den Bericht eines Journalisten gelesen, der die zweifelhafte Ehre hatte, einer Indizierungsprüfung eines Filmes beizuwohnen. Da rollen sich einem schon die Zehnägel auf!! Es ist ja bekanntlich ein Zwölfergremium (wahrscheinlich aber doch nur ein Elferrat + Elke Monssen-Enberding  ;) ), bestehend aus Vertretern von Staat, Kirche, Jugendamt usw..
Einige der Damen und Herren waren wohl schon jenseits der 100, andere gar nicht erst anwesend (!!!!!). Gesehen wurde der Film auf einem kleinen Fernseher mit schlechten Lichtverhältnissen, zudem soll wohl der Krach von der Strasse einiges des Tons geschluckt haben. Während dem Film zeichneten sich die Anwesenden wohl in der Hauptsache durch Nasebohren und Einschlafen aus. Nach dem Film fielen dann anscheinend einige wirklich hohle Fragen, was denn hier und dort noch mal genau passiert wäre.
Kurzum, wenn die bei Computerspielen genauso verfahren, dann wundert mich nichts. Es heisst zwar immer, das Spiel müsse vollständig durchzockt sein, um indiziert werden zu dürfen, aber wie schon in dem Artikel: Ob da jeder Kirchenvertreter wirklich Wolfenstein 3D bis zum "Eva auf Wiedersehen" gespielt hat? Ich wage es fast zu bezweifeln...
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Beitrag von: Lemmy07 am 12.02.2004, 07:34
Ich wusste nicht, dass die Spiele durchgespielt werden müssen!
Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass ein Pfarrer Wolfenstein 3 D durchspielt!  
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Beitrag von: GregBradley am 12.02.2004, 07:40
Corall Draw 4.0, 5.0, 6.0 sind beschlagnahmt worden, auf Grund § 86a, Verbreitung Verfassungsfeindlicher Symbole!!
Ich lach mich tot!! :lol:  :lol:  :lol:  :lol:  :lol:  :lol:  :lol:
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Beitrag von: invincible warrior am 12.02.2004, 18:27
Mussten sie ja auch nicht, da es dank den netten Bildchen überall im Spiel automatisch BESCHLAGNAHMT war. Und durchspielen muss man soweit ich weiß, kein Spiel oder nen Film bis zu Ende anschaun. Weil wenn ein Spiel bzw Film sofort mit purem hirnlosen Gemetzel anfängt, braucht man das nicht bis zum Ende anschaun, weil das Grund genug ist, das zu indizieren.
Spiele werden übrigens meist von einem Fachkundigen gespielt, wenn da aber nur Erzkonservative sitzen, dann hats ein Spiel schon verdammt schwer durchzukommen. Der Vorgänger von unserer Madamme Monssen-Engberding war ja so, so kamen halt recht kuriose Dinge zu stande.
Denke mal, dass Corel ne Schriftart dabei hatte, die ein Hakenkreuz beinhaltet hatte. Hab erst letztens gelesen, dass Office 2003 in der Schriftart Wingdings 10 (oder so) auch ein Hakenkreuz drin hat. Das ist aber auch nur drin, weil es in mehreren ostasiatischen Ländern als Glücksbringer gilt und nicht sofort mit den Nazis gleichgesetzt wird.
Titel: Indizierte Spiele
Beitrag von: GregBradley am 12.02.2004, 19:23
Zu Corel:
Richtig geraten. Die Beschlagnahme dieser Versionen ist zu umgehen, wenn auf der Packung ein Aufkleber angebracht ist, der ausdrücklich verbietet, mit diesen verfassungsfeindlichen Symbolen noch vefassungsfeindlicheren Unfung zu treiben.

Das mit "Office" stimmt auch, anscheinend gibt es eine extra für den deutschen Markt "entschärfte" Version.

Zum Thema "Spiele bis zum Ende spielen":
Falsch geraten. Natürlich müssen die Prüfer alles gesehen haben. Erstens, da gerade bei Filmen der Kunstaspekt nur im Gesamteindruck wirklich objektiv bewertet werden kann, zweitens kann selbst ein harmlos beginnender Film/harmols beginnendes Spiel gegen Ende noch brutal werden (oder ein verfassungsfeindliches Symbol beinhalten) und drittens könnte die anfängliche Gewalt in einem Spiel/Film durch spätere Aussagen, Handlungsabläufe usw. noch relativiert, erklärt oder in einen anderen Kontext gerückt werden.
Wie die Realität aussieht ist natürlich eine andere Frage. So wie beschrieben SOLLTE es sein, ich vermute mal, es ist eher die Ausnahme, dass man sich den zu verbietenden Medien so genau annimmt.

Na ja, ein Kirchenvertreter muss ja nicht ein 80jähriger erzkonservativer Pfarrer im Priestergewand sein, es könnte auch ein 35jähriger evangelischer Theologe sein (oder was auch immer) - aber lustig ist die Vorstellung schon.
Titel: Indizierte Spiele
Beitrag von: Lemmy07 am 13.02.2004, 06:51
Zitat
Na ja, ein Kirchenvertreter muss ja nicht ein 80jähriger erzkonservativer Pfarrer im Priestergewand sein, es könnte auch ein 35jähriger evangelischer Theologe sein (oder was auch immer) - aber lustig ist die Vorstellung schon.

Vielleicht kommt er dann ja auf den Geschmack und sitzt fluchend vorm PC wenn er mal wieder abgeschossen wurde  :lol:  
Titel: Indizierte Spiele
Beitrag von: invincible warrior am 13.02.2004, 19:09
Also bei Filmen gucken die bestimmt nicht immer den Film komplett durch, oder glaubste, die würden nach den ersten Minuten Braindead noch überlegen, den wegen seines künstlerischen Aspektes auf ab 16 zu stufen.
Man darf nie vergessen, dass, zumindest früher, immer erst ein Antrag von irgendner Behörde einging, bevor ein Film von der BPjS besprochen werden darf. Dort wird sicher auch genau aufgeführt, was zu beanstanden ist und die Leute schauen sich das mal an. Wollte auch nie verallgemeinern, aber bin mir wirklich sicher, dass die nicht alle Filme durchschauen, sonst hätten die ja wohl beinahe nie frei. Bei Pornos und Splatterfilmen reichen die ersten Minuten vollkommen aus, danach kann man zB im Schnelldurchlauf den Film vorspulen. Bei Filmen wie James Ryan oder Es war einmal in Amerika muss man aber den ganzen Film anschaun, da man da sonst wirklich nicht richtig beurteilen könnte.

Außerdem muss man nicht über 50 sein, um erzkonservativ zu sein! Hab schon manche Mitzwanziger gesehen, die Gewalt in Spielen und Filmen verteufelt. Dazu muss man nichtmal katholisch sein... Und bei einem 12er Gremium (das über eine Indizierung entscheidet) würden 5 liberale Personen auch nix bringen, wenn dann 7 erzkonservative denen gegenüber sitzen.
Titel: Indizierte Spiele
Beitrag von: GregBradley am 13.02.2004, 19:18
Hab auch nie gesagt, dass katholisch und erzkonservativ gleichzusetzen ist - meine Freundin ist auch katholisch, aber alles andere als konservativ  ;)
Es kam mir nur so vor, da es alle immer vom Kirchenvertreter hatten, als redeten wir von eben einem Priester, wie man ihn sich eben so vorstellt. Und die Vorstellung fand ich halt sehr lustig.

Wenn Du aber zugibst, dass es Filme gibt, die ganz gesehen werden müssen, um richtig verstanden zu werden, dann müsste doch aber für jeden Film das gleiche Recht gelten, oder?
Da ist zumindest der Ansrpuch, den die BPJS an sich selbst stellt, das Frau Monssen-Enberding selbst gesagt!! Klar, wie die Realität dann im Einzelnen aussieht, ist nochmal eine andere Geschichte.

So haben die vor einiger Zeit einen deutschen Untergrundfilm mit Pseuo-künstlerischem Anspruch wieder freigegeben, der auch absolut hohl ist und ne ganz, ganz harte Gangart fährt - das hätte ich auch nie erwartet, zumal einige Zeit zuvor noch die Vernichtung der Masterbänder angeordnet worden war.
Du siehst also: Manchmal schauen sie sogar einen Metzelfilm zu Ende an - und in dem ein oder anderen Fall fällen sie dann sogar ein versöhnliches Urteil.  :)
Titel: Indizierte Spiele
Beitrag von: invincible warrior am 15.02.2004, 16:34
Hab mich mal etwas schlau gemacht bei der guten BPJM, Filme bei denen eine Indizierung so gut wie sicher ist, werden nur von nem 3er Gremium angeschaut. Da landen dann wohl die ganzen tollen Splattermovies usw. Da die meist sowieso so viel Story haben, dass die komplett auf ne Kreditkarte passt (natürlich normal große Schriftgröße) kann man den sicher im schnelldurchlauf anschaun. (Bilder werden ja trotzdem gezeigt) Auf Witz haben die ja sowieso noch nie wirklich gestanden, weswegen es da wirklich egal ist ob es Freddys neuester Alptraum oder Braindead ist.
Außerdem werden Filme 25 Jahre nach der Indizierung automatisch von der Liste gestrichen, außer sie sind immer noch extrem jugendgefährdend. (zB die ganzen Fascho-Filme) 10 Jahre nach der Indizierung kann außerdem der Rechteinhaber eine Neuprüfung anordnen, wodurch die dann auch gestrichen werden können. (so geschehen zB mit Friedhof der Kuscheltiere)  
Titel: Indizierte Spiele
Beitrag von: GregBradley am 21.02.2004, 15:13
Wobei das 3er Gremium etwas handlungsunfähiger ist. Es muss zu einem einstimmigen Urteil kommen, was die Indizierung betrifft, ansonsten wird der Fall an das 12er Gremium weitergeleitet. Auch wenn sich das 3er Gremium einstimmig sicher ist, das eine Indizierung nicht angebracht ist, muss dies trotzdem noch von dem 12er Gremium entschieden werden. Genauso werden Aufhebungsverfahren ausschliesslich vom 12er Gremium durchgeführt.
Es sorgt also de facto nur für eine Vereinfachung bei relativ klaren Fällen. Trotzdem müssten sie sich die Filme genau anschauen (wie gesagt, ob das immer getan wird sei dahingestellt).
Titel: BPjM sucht Spieletester
Beitrag von: Jochen am 22.11.2017, 13:55
Möchte jemand mal erleben, was bei der Indizierung eines Spiels so passiert? Dann solltet ihr diese (echte) Stellenausschreibung aus dem November 2017 beachten:

Zitat
  Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien sucht Spieletester und Spieletesterinnen

 "Die BPjM ermöglicht Spielerinnen und Spielern, sich als Tester im Bereich Games im Jugendmedienschutz zu engagieren. Zur Prüfung der Indizierung bzw. Listenstreichung von Computer-, Video- und Konsolenspielen werden diese intensiv inhaltlich unter Vorgabe konkreter Kriterien erfasst. Diese Aufgabe übernehmen bei der BPjM Spieletesterinnen bzw. Spieletester. Hauptaufgabe ist daher, ein Spiel unter dem Aspekt der Jugendgefährdung komplett zu erfassen, sämtliche als Entscheidungsgrundlage für die Gremien relevanten Aspekte neutral zu präsentieren und zu begründen und einen Entscheidungsentwurf zu erstellen. Die Vorführung der Spiele erfolgt durch den Spieletester bzw. die Spieletesterin in den Sitzungen der Gremien in der Bundesprüfstelle. Kenntnisse im Jugendmedienschutz und zur Aufgabe der Bundesprüfstelle sind wünschenswert.   

 Anforderungen:
 • Wohnort im Raum Bonn
 • Volljährigkeit
 • Hohe Verlässlichkeit
 • Absolute Verschwiegenheit
 • Zeitliche Flexibilität
 • Hohe kommunikative Fähigkeiten
 • Hohe Spiele-, Genre-, plattformübergreifende Kompetenz und Affinität
 • Gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen sowie Englischkenntnisse

 Für jedes einzelne Verfahren wird ein Werkvertrag geschlossen, der Stundenlohn liegt derzeit bei 10 € netto. Es handelt sich nicht um eine regelmäßige Beschäftigung; vielmehr hängt die Anzahl der Werkverträge von den Verfahrenszahlen ab und liegt nicht im Einflussbereich der BPjM."
   

 Bewerben kann man sich (mit "Motivationsschreiben") bis zum 30.11.2017, alle Infos und Kontaktdaten finden sich  hier  (http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/service,did=229316.html).
Titel: Re: Indizierte Spiele
Beitrag von: invincible warrior am 23.11.2017, 15:29
Die BPjM sucht aber erwachsenes Jungvolk, da die auch näher am Zielpublikum sind.
Titel: Re: Indizierte Spiele
Beitrag von: Oh Dae-su am 23.11.2017, 23:41
Für mich wäre der Job nix, weil ich sensibel bleiben will.
Titel: Re: Indizierte Spiele
Beitrag von: Gunlord am 26.11.2017, 07:39
Möchte mal zu gerne wissen, wer sich tatsächlich auf so eine Stelle bewirbt...
Titel: Re: Indizierte Spiele
Beitrag von: forenuser am 26.11.2017, 07:46
Ich vermute mal, jeder welcher gerne "härtere" Titel spielt, dabei nun wohl aber einiges an Notizen machen muss, und das Thema Jugendschutz und Indizierung ohne ideologische Brille betrachten kann.
Titel: Re: Indizierte Spiele
Beitrag von: Gunlord am 26.11.2017, 18:54
Verlässlichkeit, hohe Flexibilität, hohe kommunikative Fähigkeiten, ausgewiesener Spieler, blablub, sülz...und das ganze für 10,-€ netto die Stunde? Klingt wie ein modernes SklavenStellenangebot jenseits der Realität.
Titel: Re: Indizierte Spiele
Beitrag von: forenuser am 26.11.2017, 19:06
Das ist eine Nebenbetätigung für welche auch Ungelernte geeignet... Was soll da ausgezahlt werden? 2,5k netto/Monat + Urlaubs- und Weihnachtsgeld und 30 Tage Urlaub/Jahr?

Und jene, die sich auf die Stelle bewerben würden die betreffenden Spiele höchstwahrscheinlich auch so spielen - und wohl weniger Notizen machen.
Titel: Re: Indizierte Spiele
Beitrag von: lonely-george am 27.11.2017, 11:04
Bei 10 Euro, kann ich mir aber auch nur vorstellen das ein Jugendlicher / Student das ganze Halt spielen soll und jemand anders die wirkliche Beurteilung macht.
Und das ganze Anforderungsgesülze halt rein Pro-Forma.
Denn Normalerweise sollte man meinen das da ganze eine Gewisse Verantwortung in sich birgt, die dann sonst ja auch immer entsprechend vergütet wird.




Titel: Re: Indizierte Spiele
Beitrag von: DaBBa am 03.04.2018, 11:01
Wie hier (http://www.kultboy.com/pic/399/) geschrieben:

Die BPjM beschäftigt schon seit längerem freie Mitarbeiter, die die Spiele aufdröseln. Das ist mMn. auch in Ordnung.

Ein relativ bekannter ehemaliger freier Mitarbeiter der BPjM ist Fabian Siegismund. Er erzählt hier davon:
https://youtu.be/2hGpimFHmqU
tl;dw: Er hat im Rahmen seines Jura-Studiums ein Pflichtpraktikum bei der BPjM gemacht und danach als Gutachter gearbeitet. D. h. er hat Spiele durchgespielt und dann dem Zwölfer- oder Dreier-Gremium vorgestellt. Das Gremium besteht auch nicht nur aus BPjM-Beamten, sondern auch Vertreter aus Kirche, Schule, Bibliothek etc.. Das ist auch sinnvoll, sonst würde die BPjM zu einer Behörde, die ohne Input und Kontrolle von außen Medien vom Markt weitgehend verschwinden lassen könnte.
Durch die Gutachter entgeht die BPjM auch dem Vorwurf, man habe sich die Spiele nicht ausreichend angeschaut. Umgekehrt kann die BPjM ja auch nicht einfach ein Video vom Hersteller anfordern, sonst bestünde die Gefahr der Manipulation.

Das ist im Prinzip auch in anderen Bereichen so. Wenn bei einem Gerichtsverfahren bzgl. eines Verkehrsunfalls ein Gutachten eingeholt wird, muss sich auch nicht ein Beamter ein Schrott-Auto angucken, von dem er wenig Ahnung hat, weil er das halt nicht den ganzen Tag macht.