Bei dem Pentium III-Chip hatte Intel schon 1999 versucht, ein Register mit einer eindeutigen Seriennummer einzubauen zwecks Identifikation des Rechners im Internet. Nach heftigen Protesten nahm man von diesen Plänen Abstand.
Dabei kann man ihn zum Beispiel dazu verwenden, Software-Lizenzen daran zu binden.
Selbst für diesen Zweck ist ein festeingebauter Chip nicht zweckmäßig. Bei einem Hardwaredefekt ist dann der Schlüssel auch weg und damit die Lizenz oder noch schlimmer die Daten (Bitlocker). Das hat aber Apple auch nicht gehindert, den Management-Chip T2 in den neuen Macs (seit 2017) einzubauen, der nicht nur den SSD-Schlüssel speichert, sondern auch als SSD-Interfacechip agiert und als First-Boot-Instanz den gesamten Bootprozess kontrolliert und als übergeordnete Umgebung potentiellen Zugriff vorbei am eigentlichen Betreibssystem hat.
Der einzig sinnvolle Einsatz eines solchen Chips wäre die Speicherung von Passwörtern. Aber nur unter der Bedingung, das nur der User Zugriff auf die Daten hätte zwecks Speicherung, Löschung oder Übertragung auf einen anderen PC.
Im Moment haben wir das genaue Gegenteil: Ein Chip, der außer Kontrolle des Users sensible Daten speichert und neuerdings potentiell einen kompletten (= dem Betriebssystem übergeordneten) Zugriff auf die Hardware hat.