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Amiga Joker 3/93



Die Schuldfrage

Irgentwie sind doch auch die Softwarehändler und -hersteller an der ganzen Raubkopiererei schuld! Fast jedes andere Produkt darf man vor dem Kauf mal testen, bloß bei (teurer!) Soft ist das in der Regel nicht möglich. Schön, man kann sich natürlich Eure Tests reinziehen, aber mehr als einen groben Überblick können die natürlich nicht bringen. Ob einem ein Spiel gefällt oder nicht, das merkt man letzten Endes immer erst beim Ausprobieren. Und da die Hersteller meistens keine Demos ihrer Games herausgeben, wundert mich persönlich das Raubkopierer-Unwesen überhaupt nicht...

klärt Uwe Zemke aus Nindorf auf

Machst Du es Dir da nicht etwas zu einfach? Mal davon abgesehen, daß Demos heutzutage eh schon an der Tagesordnung sind, liegt das Problem wohl darin, sie in finanziell überschaubarer Menge an die richtigen Leute zu bringen. Außerdem: Selbst ein schlechtes Produkt berechtigt nicht zum Diebstahl; wohin die Raubkopiererei führt, sieht man ja, und Kaffeemaschinen durften wir auch noch nirgendwo antesten...
von Darkpunk

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User-Kommentare: (123)Seiten: «  2 3 4 5 [6] 7 8 9   »
21.11.2016, 18:05 Britney (393 
Die Softwareindustrie war und ist ein florierender Zweig, obwohl immer von ungenehmigten Kopien begleitet. Das ist in anderen Bereichen nicht anders, wie Film- oder Literaturindustrie. Kopien sind eine nicht zu unterbindende Begleiterscheinung dieser Medien, schon immer gewesen. Da kann man die Kirche auch mal im Dorf lassen, und den kleinen Timmy spielen
21.11.2016, 17:58 DaBBa (3199 
forenuser schrieb am 21.11.2016, 17:35:
Und warum sollte man die Strafwürdigkeit vom Einkommen abhängig machen? Ok, das "kann" bei grundlegend zum Überleben notwendigen Gütern sinnvoll sein. Bei Luxusgütern aber niemals.

Letztlich ist das im Strafrecht so ähnlich: Geldstrafen werden nicht in Euro, sondern in Tagessätzen verhängt, damit der Gutverdiener ähnlich hart bestraft wird wie der Geringverdiener.

(Aus diesem Grund sind Euro-Preislisten der Art "So viel kostet eine Beleidigung" übrigens völliger Blödsinn)
21.11.2016, 17:48 Retro-Nerd (13479 
Kommunismus Reloaded!
Kommentar wurde am 21.11.2016, 17:49 von Retro-Nerd editiert.
21.11.2016, 17:44 mark208 (1173 
Das Argument ist schwach, nur weil die Reprodzuierbarkeit billig ist, wird Diebstahl gerechtfertigt. Was ist mit den Entwicklungskosten? Du zahlst doch bei einem Produkt nicht die reinen Materialkosten plus Gewinnspanne.
21.11.2016, 17:38 Britney (393 
Nein, den Ferrari musst Du leider stehen lassen. Allerdings plädiere ich auf längere Sicht für alternative Modelle der Verteilung von Autos.

Der Unterschied zwischen Ferrari und Software besteht darin, dass einmal entwickelt, Software beliebig oft mit vernachlässigbaren Kosten vervielfältigt werden kann. Ein Ferrari bislang leider nicht. Entsprechend sind die üblichen Kosten sehr verschieden, ein Computerspiel üblicherweise zwischen 2 und 60 Euro, während ein Ferrari oftmals einige Hunderttausende Euro (!) kosten kann.
21.11.2016, 17:35 forenuser (3688 
Was soll uns das nun sagen?

Es gibt Staaten, da kann man nicht über die Straße gehen, ohne Gefahr zu laufen von einem Heckenschützen erschossen zu werden.
Es gibt Staaten, da kann man nicht aus einem Brunnen trinken, ohne Gefahr zu laufen sich Krankheitsereger einzufangen.
Es gibt Staaten, da ist Armut gleichbedeutend mit "Hunger und Krankheit und nicht mit "Keine Videospiele".

Ja, in anderen Staaten ist es schlechter als hier. Aber was hat das mit den hiesigen "Raubkopierern" zu tun?


Und warum sollte man die Strafwürdigkeit vom Einkommen abhängig machen? Ok, das "kann" bei grundlegend zum Überleben notwendigen Gütern sinnvoll sein. Bei Luxusgütern aber niemals.

Und wie mit der einmalig produzierten Kopie die Entwicklungskosten reingeholt werden sollen entzieht sich vollends meiner Auffassungsgabe. Da glaubt wohl wirklich jemand die Inhalte wachsen unterm Kopfkissen...
Kommentar wurde am 21.11.2016, 17:43 von forenuser editiert.
21.11.2016, 17:33 mark208 (1173 
Och die schaffung von Straftatbeständen unabhängig vom Vermögen des Täters macht schon Sinn.

und das Argument, er wäre kein potentieler Käufer ist etwas irritierend, ich kann mir auch keinen Ferrari leisten, also darf ich ihn mir jetzt stehlen, da ich ja offenbar kein potentieller Käufer binl

Ich meine wir werden uns letztlich im Kreis drehen, du solltest schlicht einmal die morlisch ethischen Grundlagen deines Rechtsempfinden überprüfen.
21.11.2016, 17:27 Britney (393 
In der Argumentationskette allgemeiner Verurteilung funktioniert eine Sache übrigens nicht, die Unterstellung von Diebstahl, weil

Mensch ohne Mittel ein virtuelles Produkt zu erwerben --> 'illegale Kopie' --> ob diese Person sich an dieser Software erfreut oder nicht ist irrelevant, weil es kein potentieller Käufer ist

Eine andere Frage ist es dann zu bestimmen, wo die Einkommensgrenze liegen müsste, damit das aufgeht. Der Punkt ist aber: Pauschales Verurteilen macht keinen Sinn, sondern nur unglücklich
21.11.2016, 17:20 Britney (393 
Ich mache das Fass mal noch weiter auf, mal vom Spielesektor weggetreten. Es gibt Staaten auf diesem Planeten, sehr arme Gesellschaften, dort sind mehr als 90% der Software im Umlauf 'illegale Kopien'. Warum? Ganz einfach, weil man sich dort 1) der Verkaufspreis im Leben nicht leisten kann und 2) Weil man es kann (es keine Kontrollen gibt) 3) Weil es kaum jemanden interessiert bzw. es keinen Wert hätte, diese Urheberrechtsverletzungen in irgendeiner Form zu verfolgen. Die Moral der Geschichte? Leute können Personalcomputer und professionelle Software für alles mögliche nutzen, einen wirklichen Markt gibt es sowieso nicht, die Kohle wird weiterhin woanders gemacht. Alles ist gut

Edit: Oja, und wen das interessiert, dieses kleine Büchlein (you can download for free) gibt interessante Einblicke in die Situation in ärmeren Teilen der Welt. Schließlich sind dort sog. 'Raubkopien' oftmals die einzige Möglichkeit, überhaupt in den Genuss diverser Medien zu gelangen. Zugang zu Filmen, Büchern, Software und evtl. auch Computerspielen (ich würde sagen ja), sind durchaus ist durchaus als Recht zu verstehen: http://piracy.americanassembly.org/wp-content/uploads/2011/06/MPEE-PDF-1.0.4.pdf
Kommentar wurde am 21.11.2016, 17:35 von Britney editiert.
21.11.2016, 16:29 mark208 (1173 
Süsse Ganovenlogik, ein Diebstahl immaterieller Güter ist nicht schlimm, der hätte sich das doch eh nicht leisten können.

Also muss man doch dann konsequent sagen, es gibt keine immateriellen Güter, denn wer sie sich ohne zu zahlen holt schadet ja keinem. Wer aus Hunger klaut, ist dann eigentlich rechtlich schlechter gestellt, als der der sein Geld lieber für andere Sachen ausgibt als für Spiele.

Von daher vermisse ich eher die überzeugende Argumentation, warum man immaterielle Güter stehlen darf, da ist mir Timmmy hat ein Recht auf Maniac Mansion zocken doch etwas arg dürftig.
21.11.2016, 15:52 DaBBa (3199 
Britney schrieb am 21.11.2016, 15:18:
Ich warte seit Anbeginn meiner Zeit auf eine überzeugende Argumentation, worin der Verlust beim kopieren virtuelle/geistige Güter, die für allein private Zwecke genutzt werden, durch Personen ohne die nötigen Mittel besteht, um sie käuflich zu erwerben. Ein praktischer Verlust an Einkommen besteht in diesen Fällen nämlich nicht.


Das ist richtig.

Es gibt aber auch nun mal jede Menge Leute, die sich (zumindest einige) Originale kaufen könnten - es aber nicht tun, weil sie sie als Schwarzkopie billiger bekommen. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
21.11.2016, 15:39 forenuser (3688 
a) Der Kopierer nutzt ohne die geforderte Gegenleistung. "Nicht kaufen und nicht nutzen" ist etwas anderes als "Nicht kaufen aber trotzdem nutzen". Die Entwertung der Schaffenden.

Ich habe den Eindruck Du glaubst die Produkte wachsen beim Hersteller unterm Kopfkissen hervor und müssten nur geerntet und verkauft werden...

b) Eine unpässliche Vorschrift/Gesetz ändert man durch politische Arbeit, nicht durch Rechtsbruch.
21.11.2016, 15:22 drym (4220 
Britney schrieb am 21.11.2016, 15:18:
Ich muss soeben an den älteren Herren denken, der mir einst einen Stock zwischen die Speichen klemmte, als ich mit gemäßigter Geschwindigkeit und niedlichen 12 Jahren alt, auf dem Fußweg vom Tanzkurs nach Hause fuhr. Man darf in Deutschland nicht auf dem Fußweg Fahrrad fahren, auch wenn diesen, bis auf ihn, niemand benutzt ich hätte stark befahrene Hauptstraße wählen sollen, denn so steht es im Gesetz

Ach deswegen das Ganze.

Edit: der Typ ist natürlich komplett daneben, außerdem macht er sich durch den tätlichen Angriff auf Dich schuldig mit einer schwerwiegenden Tat (Deine Unversehrtheit möglicherweise beeinträchtigt).

Dass Du ihn dann bei einer schweren Verletzung vor Gericht drankiegen kannst ist übrigens dem Rechtstaat zu verdanken, dessen Gesetze Du so nonchalant weglachst, wenn sie Dir persönlich nicht gefallen.


Fun Fact: heutzutage darf man bis 12 auf dem Gehweg fahren. Du siehst: einiges wird auch besser.
Kommentar wurde am 21.11.2016, 15:38 von drym editiert.
21.11.2016, 15:20 drym (4220 
Britney schrieb am 21.11.2016, 15:02:
drym, ich glaube eine Gehirnhälfte ist da möglicherweise gerade ausgehakt.

Witzig, das gleiche könnte man Dir auch vorwerfen.

Gegen viele gute Argumente kommen immer wieder die gleichen Plattitüden und seltsame Anglizismen ("wealthy Kids").
Du versuchst, Rechtstaat, Urheberrecht und Dein Gegenüber durch lächerlichmachen und Übertreibung ("Knast, Konfiszion, Eintrag in das PFZ usw.") ins Abseits zu stellen, ohne den vielen sachlich und argumentativ vorgebrachten Aussagen inhaltlich viel entgegensetzen zu können.

Kann man so machen. Man könnte aber auch einsehen, dass der eigene Standpunkt auf wackeligen Füßen steht und es zumindest gewichtige und gute Gründe gibt, es anders zu sehen.
Ich weiß, das ist im "postfaktischen" Zeitalter nicht mehr unbedingt angesagt. Wer sich die Mühe macht, wird aber durch Einsicht und gesteigerte Weisheit belohnt.

Und wenn Du in Ruhe noch mal liest, was einige hier geschrieben haben, würdest Du sehen, dass auf DEINE Argumente sachlich bezug genommen wurde.
21.11.2016, 15:18 Britney (393 
Ich warte seit Anbeginn meiner Zeit auf eine überzeugende Argumentation, worin der Verlust beim kopieren virtuelle/geistige Güter, die für allein private Zwecke genutzt werden, durch Personen ohne die nötigen Mittel besteht, um sie käuflich zu erwerben. Ein praktischer Verlust an Einkommen besteht in diesen Fällen nämlich nicht.

Btw: Geltendes Recht ist nicht gottgegeben. Sich allein darauf zu berufen ist daher recht langweilig, was eine Debatte angeht. Ich muss soeben an den älteren Herren denken, der mir einst einen Stock zwischen die Speichen klemmte, als ich mit gemäßigter Geschwindigkeit und niedlichen 12 Jahren alt, auf dem Fußweg vom Tanzkurs nach Hause fuhr. Man darf in Deutschland nicht auf dem Fußweg Fahrrad fahren, auch wenn diesen, bis auf ihn, niemand benutzt ich hätte stark befahrene Hauptstraße wählen sollen, denn so steht es im Gesetz
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