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Retro Gamer (deutsch)
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Erstausgabe: 1/2012
Letzte Ausgabe: -
Verlag: Heise Verlag, Publishing Office Langer
Sprache: Deutsch
Webseite: Retro Gamer
Download: RETRO-GAMER-Archiv die ultimative Übersicht über alle Artikel - erstellt von Commodus
Anmerkung: Die Retro Gamer erschien bis zur Ausgabe 1/2024 beim Heise Verlag und wäre danach eingestellt worden. Jörg Langer von Gamersglobal.de hat sich stark gemacht das Heft auf eigene Faust weiterzuführen.
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14.11.2023, 22:37 winger (13 
Also dass mit dem Kündigen des Abos war bei mir ganz einfach. Ich hatte eine E-Mail an leserservice@emedia.de geschickt und darin einfach meine Kundennummer und Adresse angegeben. Am nächsten Tag erhielt ich eine Bestätigung mit der Bitte um meine Bankverbindung und eine Woche später hatte ich eine Rückzahlung von 10,95 Euro auf dem Konto.
14.11.2023, 20:54 Sir_Brennus (912 
advfreak schrieb am 14.11.2023, 18:09:
@all

Ich habe in meinen Heise Abo Konto auf Abo beenden geklickt und heute die Bestätigung bekommen das mein Abo mit der letzten Retro Gamer beendet ist.

"... Ihr Abo endete mit Ausgabe 01/2024 vom 09.11.2023."

Aufwand ist das keiner gewesen. Aber lasst euch nur weiterhin die t3n zuschicken und Geld abbuchen, bzw. Rechnungen dafür zu schicken. Viel Spaß mit dem Papierkram.


Lieber advfreak, ich möchte mein Abo gerne kündigen. Aber wenn ich mich mit dem Login meiner Frau auf Heise einlogge, dann geht nach Klick auf "Abonnements" geht ein neuer Tab auf und da steht: "Meine Abonnements - Keine aktiven Abonnements oder Zugriffsrechte gefunden." Was jetzt
14.11.2023, 19:09 alke01 (238 
@MMFan

Also ich finde hier die Diskussion größer.

@advfreak

Danke!

Der Aufwand das Abo zu kündigen ist wirklich gering und ich weiß auch nicht warum es so eine Aufregung darum gibt.
14.11.2023, 18:42 Aydon_ger (895 
Eben, ich verstehe die Diskussionen um die Abo-änderung auch nicht, also typisch deutsch, sage ich jetzt mal...


14.11.2023, 18:35 MMFan (207 
advfreak schrieb am 14.11.2023, 18:09:
@all

Ich habe in meinen Heise Abo Konto auf Abo beenden geklickt und heute die Bestätigung bekommen das mein Abo mit der letzten Retro Gamer beendet ist.

"... Ihr Abo endete mit Ausgabe 01/2024 vom 09.11.2023."

Aufwand ist das keiner gewesen. Aber lasst euch nur weiterhin die t3n zuschicken und Geld abbuchen, bzw. Rechnungen dafür zu schicken. Viel Spaß mit dem Papierkram.


Eben, ich verstehe die Diskussionen um die Abo-änderung auch nicht, also typisch deutsch, sage ich jetzt mal...
14.11.2023, 18:09 advfreak (1542 
@all

Ich habe in meinen Heise Abo Konto auf Abo beenden geklickt und heute die Bestätigung bekommen das mein Abo mit der letzten Retro Gamer beendet ist.

"... Ihr Abo endete mit Ausgabe 01/2024 vom 09.11.2023."

Aufwand ist das keiner gewesen. Aber lasst euch nur weiterhin die t3n zuschicken und Geld abbuchen, bzw. Rechnungen dafür zu schicken. Viel Spaß mit dem Papierkram.
14.11.2023, 18:02 MMFan (207 
MetalSnake schrieb am 14.11.2023, 13:10:
MMFan schrieb am 14.11.2023, 10:37:
Sorry, aber was können die dafür, dass du, ganz grob ausgedrückt, so dumm bist und das falsche bestellst? Du hast die PDF's geliefert bekommen, hättest sie lesen und erst danach "Reklamieren" oder gar in Umlauf bringen können. Da würde ich als Verlag maximal mit einer negativen Antwort reagieren, wenn überhaupt. Was denkst Du, wenn alle, nachdem sie das PDF erhalten hätten, "reklamieren" würden?


So war es aber nicht. Ich habe die technischen Probleme mit dem Shop geschildert, dass der Shop mir dann mal Print und mal PDF verkauft war nicht ersichtlich. Die PDFs habe ich nicht geliefert bekommen. Ich habe Links bekommen die ich absichtlich nicht angeklickt habe.
Und dieses "wen alle das machen würden" "Argument" ist generell für die Tonne.

Ich habe nett gefragt ob sie das noch fix ändern können, hätten sie irgendwas geantwortet hätte ich ja damit leben können. Aber egal, ist doch wohl mein Recht mir das Geld auf anderem Wege einzusparen.


Wenn es so ist, wie du beschreibst, telefoniere doch einfach mal mit dem Verlag. Wenn das nicht hilft, versuche das Geld irgendwie anders zurück zu bekommen, zur Not auch per Anwalt. Aber nur, wenn Du dir wirklich sicher bist, dass du das Printmagazin gekauft/bezahlt hast und es deren Schuld war bzw. ist.

Zur Abo-Umstellung oder wie auch immer man das bezeichnen mag: da gibt es im Forunkel64 schon eine große Diskussion, da wird sogar der Gang zur Verbraucherzentrale in erwägung gezogen. Was viele nicht wissen, die V-Zentralen sind ein Verein bzw. wie eine art Verein: Entweder man ist dort Mitglied und zahlt wenig bis nichts oder man ist kein Mitglied und legt ordentlich Geld auf dem Tisch, soviel mal zum Spruch "Es wissen doch ah andere alles bessere!" - Ich bin sowieso der Meinung, dass die ein großer, renomierter Verlag sind und die am längeren Hebel sitzen. Ist nicht schön, aber so funktioniert nunmal der Kapitalismus!
Kommentar wurde am 14.11.2023, 18:07 von MMFan editiert.
14.11.2023, 13:10 MetalSnake (17 
MMFan schrieb am 14.11.2023, 10:37:
Sorry, aber was können die dafür, dass du, ganz grob ausgedrückt, so dumm bist und das falsche bestellst? Du hast die PDF's geliefert bekommen, hättest sie lesen und erst danach "Reklamieren" oder gar in Umlauf bringen können. Da würde ich als Verlag maximal mit einer negativen Antwort reagieren, wenn überhaupt. Was denkst Du, wenn alle, nachdem sie das PDF erhalten hätten, "reklamieren" würden?


So war es aber nicht. Ich habe die technischen Probleme mit dem Shop geschildert, dass der Shop mir dann mal Print und mal PDF verkauft war nicht ersichtlich. Die PDFs habe ich nicht geliefert bekommen. Ich habe Links bekommen die ich absichtlich nicht angeklickt habe.
Und dieses "wen alle das machen würden" "Argument" ist generell für die Tonne.

Ich habe nett gefragt ob sie das noch fix ändern können, hätten sie irgendwas geantwortet hätte ich ja damit leben können. Aber egal, ist doch wohl mein Recht mir das Geld auf anderem Wege einzusparen.
14.11.2023, 11:16 mark208 (1173 
MMFan ich sage immer, ich hätte besser was anderes studiert wie z.B. Brückenbau oder so, da läuft man weniger Gefahr, dass alle Leute es besser wissen möchten als derjenige der es studiert hat.

Kommentar wurde am 14.11.2023, 11:21 von mark208 editiert.
14.11.2023, 11:11 MMFan (207 
mark208 schrieb am 14.11.2023, 11:05:
advfreak schrieb am 04.11.2023, 11:53:
@Harald

Gerne!

@mark208

Ich zitiere aus der E-Mail von Emedia:

..."Wir möchten Ihnen die Möglichkeit anbieten, Ihr Abonnement ganz einfach auf ein Abo des Magazins t3n umzustellen. Die digitalen Pioniere aus Hannover möchten gerne nahtlos den Staffelstab übernehmen und Ihnen 4 x im Jahr spannende Themen aus den Bereichen Technologie, Zukunft & Wissenschaft, Gaming & Gadgets, New Work, Marketing, New Finance und Start-Ups ins Haus liefern.

Sie kennen t3n noch nicht? Als kleinen Vorgeschmack erhalten Sie in zwei Wochen ein t3n-Magazin zusammen mit Ihrem letzten Heft Retro Gamer 01/2024 kostenlos zum Kennenlernen.

Wenn Sie die Inhalte überzeugen, müssen Sie nichts weiter tun. Wir wandeln Ihr Retro Gamer-Abo direkt in ein t3n-Abo um und Sie können sich auf die nächste Ausgabe im März 2024 freuen."...

Ich weiß natürlich nicht inwiefern das rechtlich ist, aber ist mir schon öfters so gegangen. Also nichts zu tun ist auch keine gute Idee, es sei den natürlich die t3n gefällt einem und man ist damit einverstanden. Ich hab mir eine Leseprobe mal angesehen, also für mich persönlich ist die nix.

Nur so zur Info für Alle, das eben mit Nichts-Tun, der alte Abovertrag dann aufrecht bleibt.


Sorry, steht da, dass man kündigen muss? Das ist eine Vertragsänderung, zu der man zustimmen muss. Nicht zu verwechseln mit einer Vertragsanpassung wie Preiserhöhung, das ist festgelegt, dass man dann ein Sonderkündigungsrecht erhält.

Der Unterschied ist eben, dass bei der Preiserhöhung der Gläubiger dem Schuldner eine Änderung vorschlägt, während bei dem Wechsel des Vertragsgegenstandes der Schuldner dem Gläubiger eine Änderung anträgt.

Die schreiben sogar ausdrücklich, dass sie das Abo umstellen und geben damit zu, dass sie ihre Leistungspflicth nicht erfüllen werden. Und warum machen Sie das so, sie hoffen auf die rechtliche Unkenntnis. Denn zum einen riskieren sie nicht, irgendjemand etwas unverlangtes zuzusenden, der am ende nicht zahlt und sie kriegen kein Geld dafür.

Weiter hoffen Sie auf diejenigen die wegen der Lautsprecherei der Unwissenden glauben, dass sie versäumt hätten zu kündigen und dann doof brav noch zahlen bis sie selbst gekündigt haben.

Oder steht in der den AGB, dass wenn das bestellte Magazin eingestellt wird, der Verlag berechtigt ist ein anderes zu liefern, es sei denn der Abonnement kündigt? Eins solche Klausel dürfte kaum einer rechtlichen Prüfung standhalten.

Letztlich geht es hier auch um Bequemlichkeit der Verlag verzichtet auf die Zustimmung, weil er weiß, dass wenn er sie einfordern würde, er weniger verdienen würde. So wird der Abonnemt erstamal beliefert und man hofft, dass er dann brav zahlt wenn die nächste Rechnung kommt. Die Zahlung wäre dann die Zustimmung des Vertrags durch konkludentes Verhalten.


Nur mal ne Frage am Rande: Bist du Jurist?
14.11.2023, 11:05 mark208 (1173 
advfreak schrieb am 04.11.2023, 11:53:
@Harald

Gerne!

@mark208

Ich zitiere aus der E-Mail von Emedia:

..."Wir möchten Ihnen die Möglichkeit anbieten, Ihr Abonnement ganz einfach auf ein Abo des Magazins t3n umzustellen. Die digitalen Pioniere aus Hannover möchten gerne nahtlos den Staffelstab übernehmen und Ihnen 4 x im Jahr spannende Themen aus den Bereichen Technologie, Zukunft & Wissenschaft, Gaming & Gadgets, New Work, Marketing, New Finance und Start-Ups ins Haus liefern.

Sie kennen t3n noch nicht? Als kleinen Vorgeschmack erhalten Sie in zwei Wochen ein t3n-Magazin zusammen mit Ihrem letzten Heft Retro Gamer 01/2024 kostenlos zum Kennenlernen.

Wenn Sie die Inhalte überzeugen, müssen Sie nichts weiter tun. Wir wandeln Ihr Retro Gamer-Abo direkt in ein t3n-Abo um und Sie können sich auf die nächste Ausgabe im März 2024 freuen."...

Ich weiß natürlich nicht inwiefern das rechtlich ist, aber ist mir schon öfters so gegangen. Also nichts zu tun ist auch keine gute Idee, es sei den natürlich die t3n gefällt einem und man ist damit einverstanden. Ich hab mir eine Leseprobe mal angesehen, also für mich persönlich ist die nix.

Nur so zur Info für Alle, das eben mit Nichts-Tun, der alte Abovertrag dann aufrecht bleibt.


Sorry, steht da, dass man kündigen muss? Das ist eine Vertragsänderung, zu der man zustimmen muss. Nicht zu verwechseln mit einer Vertragsanpassung wie Preiserhöhung, das ist festgelegt, dass man dann ein Sonderkündigungsrecht erhält.

Der Unterschied ist eben, dass bei der Preiserhöhung der Gläubiger dem Schuldner eine Änderung vorschlägt, während bei dem Wechsel des Vertragsgegenstandes der Schuldner dem Gläubiger eine Änderung anträgt.

Die schreiben sogar ausdrücklich, dass sie das Abo umstellen und geben damit zu, dass sie ihre Leistungspflicth nicht erfüllen werden. Und warum machen Sie das so, sie hoffen auf die rechtliche Unkenntnis. Denn zum einen riskieren sie nicht, irgendjemand etwas unverlangtes zuzusenden, der am ende nicht zahlt und sie kriegen kein Geld dafür.

Weiter hoffen Sie auf diejenigen die wegen der Lautsprecherei der Unwissenden glauben, dass sie versäumt hätten zu kündigen und dann doof brav noch zahlen bis sie selbst gekündigt haben.

Oder steht in der den AGB, dass wenn das bestellte Magazin eingestellt wird, der Verlag berechtigt ist ein anderes zu liefern, es sei denn der Abonnement kündigt? Eins solche Klausel dürfte kaum einer rechtlichen Prüfung standhalten.

Letztlich geht es hier auch um Bequemlichkeit der Verlag verzichtet auf die Zustimmung, weil er weiß, dass wenn er sie einfordern würde, er weniger verdienen würde. So wird der Abonnemt erstamal beliefert und man hofft, dass er dann brav zahlt wenn die nächste Rechnung kommt. Die Zahlung wäre dann die Zustimmung des Vertrags durch konkludentes Verhalten.

Da du so naiv glaubst, wes Emeedia schreibt muss ich grad an einen Satz mit Dagobert Duck denken, Lesen Sie nicht das kleingedruckte, das ist schlecht für die Augen
Kommentar wurde am 14.11.2023, 11:11 von mark208 editiert.
14.11.2023, 10:37 MMFan (207 
MetalSnake schrieb am 14.11.2023, 09:48:
MetalSnake schrieb am 06.11.2023, 16:12:
Beim bestellen der Hefte aber aufpassen, dass man nicht versehentlich die PDF Version bestellt.
Das ist mir am Samstag passiert. Ich habe mehrere Hefte bestellt und bei ein paar davon ist die PDF Version im Warenkorb gelandet obwohl die Print auch verfügbar war. Ich habs leider erst gemerkt als ich die Download Links zugeschickt bekommen habe.
Ich habe zwar direkt eine Mail an den Service geschickt, aber bisher noch keine Antwort erhalten.


Ich habe keinerlei Antwort oder Reaktion vom Service bekommen, nichtmal eine negative Antwort, es wurde einfach komplett ignoriert. Ich habe dann jetzt, um das rausgeworfene Geld auszugleichen, das Heise+ Abo gekündigt.


Sorry, aber was können die dafür, dass du, ganz grob ausgedrückt, so dumm bist und das falsche bestellst? Du hast die PDF's geliefert bekommen, hättest sie lesen und erst danach "Reklamieren" oder gar in Umlauf bringen können. Da würde ich als Verlag maximal mit einer negativen Antwort reagieren, wenn überhaupt. Was denkst Du, wenn alle, nachdem sie das PDF erhalten hätten, "reklamieren" würden?
14.11.2023, 09:48 MetalSnake (17 
MetalSnake schrieb am 06.11.2023, 16:12:
Beim bestellen der Hefte aber aufpassen, dass man nicht versehentlich die PDF Version bestellt.
Das ist mir am Samstag passiert. Ich habe mehrere Hefte bestellt und bei ein paar davon ist die PDF Version im Warenkorb gelandet obwohl die Print auch verfügbar war. Ich habs leider erst gemerkt als ich die Download Links zugeschickt bekommen habe.
Ich habe zwar direkt eine Mail an den Service geschickt, aber bisher noch keine Antwort erhalten.


Ich habe keinerlei Antwort oder Reaktion vom Service bekommen, nichtmal eine negative Antwort, es wurde einfach komplett ignoriert. Ich habe dann jetzt, um das rausgeworfene Geld auszugleichen, das Heise+ Abo gekündigt.
Kommentar wurde am 14.11.2023, 09:48 von MetalSnake editiert.
08.11.2023, 09:50 advfreak (1542 
Deathrider schrieb am 08.11.2023, 09:32:
Hast du nen Link?


https://shop.heise.de/retro-gamer-pdf-archiv-2012-2021

08.11.2023, 09:32 Deathrider (1856 
Hast du nen Link?
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