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User-Kommentare: (66)Seiten: [1] 2 3 4 5   »
25.06.2025, 13:06 Ede444 (1540 
Gab es nicht auch einen 3. Teil?
25.06.2025, 12:31 Edgar Allens Po (5169 
Ja, definitiv. Commando ist hektischer, weniger griffig, mehr "Augen zu und durch".
24.06.2025, 17:41 Retro-Nerd (14511 
Die C64 Version spiele ich mindestens einmal im Jahr durch. Finde es einfach spielbarer als Commando.
24.06.2025, 12:23 Edgar Allens Po (5169 
Verrückt. Ich bekomme tiefgehende Gefühle, wenn ich eine Geisel vor der Exekution bewahre.
Sie bedankt sich auch immer so nett.

Eigentlich steckt in dem Spiel auch ein gewisser Humor der schwarzen Sorte drin. Man könnte es auch als Parodie ansehen.



Die Besitzer anderer Systeme könnten das fehlende Scrolling bemängeln, auch flackern die Sprites manchmal.
Es spielt sich aber flott und macht echt Laune, weiterzukommen.
23.06.2025, 15:30 Edgar Allens Po (5169 
Spiele ich gerade auf dem Schneider. Es macht so viel Spaß wie damals! Bin auch schon im zweiten Level ohne Cheat, zweimal im Sumpf abgesoffen, kann man verkraften.


Mit gefällt die Grafik! Und auch die Soundeffekte sind echt gut.
Kommentar wurde am 23.06.2025, 15:32 von Edgar Allens Po editiert.
13.10.2020, 18:35 forenuser (3897 
Wobei Indizierungen seit auch immer vom jeweiligen Zeitgeist abhängig waren. 1000 n.C. wie 1985 n.C. wie 2020 n.C.
13.10.2020, 17:54 Petersilientroll (2378 
esa schrieb am 13.10.2020, 17:06:
Die deutsche Version von "Commando" gab es ja mit Robotern (Space Invasion)

Ist trotzdem indiziert worden.

Bei Probotector und Command & Conquer hat's funktioniert.
13.10.2020, 17:06 esa (264 
Die deutsche Version von "Commando" gab es ja mit Robotern (Space Invasion"

Ist trotzdem indiziert worden.
13.10.2020, 15:10 Frank ciezki [Mod] (4615 
Schnitzeljagd ? Raubmordkopierer hatten den doch alle.
Genau wie das "seltene" Gianna Sisters.
13.10.2020, 14:16 Grumbler (2330 
ja, der erste Teil geistert als Raubmordkopie-ROM rum.
Gleiche "Engine", aber das Level-Design ist ähnlich wie in Commando.
(Gutes Level-Design ist ja fast das wichtigste, wie wir heute wissen.)
Daher wohl die Klage von Elite.
Darum haben sie wohl einfach neue Levels gemacht und als Teil 2 verkauft, das reichte anscheinend, um kommerziell veröffentlichen zu dürfen.
Vielleicht war es auch beabsichtigt, dass die Leute durchaus auf die Schnitzeljagd nach einem obskuren Teil 1 gehen dürfen, hilft für's Marketing, clever eigentlich.

cassidy schrieb am 17.06.2006, 18:36:
@DasZwergmonster:
Kann mich erinnern "Who dares Wins" gespielt zu haben und zwar erst nach WdW II! Bin mir sicher, daß es Unterschiede gab! Vertu ich mich jetzt? Bin ich von Sinnen und fabuliere im Fieberwahn?
13.10.2020, 12:46 mark208 (1377 
Ich finde das grade albern, jeder weiß, warum es Roboter oder Aliens sind.
13.10.2020, 12:26 Hudshsoft (889 
So lächerlich die Grafiken heute auch aussehen mögen, halte ich eine Indizierung solcher Spiele für richtig. Da kann man ja auch Roboter als Gegner einsetzen, wie das z.B. bei "Thunderhawk" der Fall war...
13.10.2020, 12:17 Jochen (3986 
invincible warrior schrieb am 13.10.2020, 04:38: "Also normalerweise bestand das Gremium aus Lehrern, Geistlichen, Jugendschutzbeauftragten, Rechtsanwälten und Künstlern. Dabei waren die Künstler auch nur gefragt, wenn es darum ging, ob das noch als Kunst begriffen werden kann. Verleger kamen damals aus kirchennahen Verlagen, die kann man auch gleich unter Geistliche packen. (...) EA, Activision und Co sind übrigens auch Vertriebe, hätten also damals auch dort dabei sein können. (...)"


Ich hab die Gruppen, die im Gemium vertreten waren, aus einer Indizierungsentscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften übernommen, die man im Februar 1985 über "Raid over Moscow" verhängt hat (PDF-Download: 356 KB). Das es sich bei den Verlagen um kirchennahe Verlage handeln könnte, hatte ich noch gar nicht bedacht. Es kann aber auch sein, dass Kunst, Literatur, Buchhandel und Verleger im Gremium durch ihre jeweiligen Verbände vertreten wurden. Wenn die über einen jugendgefährdenden Roman mitentschieden haben, dann wäre bei Entscheidungen über Computer- Video- und Telespiele auch ein Verbandsvertreter der Software-Industrie oder Spiele-Industrie denkbar gewesen. (Irgendeine Interessenvertretung werden Atari und all die anderen Spielefirmen ja sicherlich schon vor dem Verband der Unterhaltungssoftware Deutschland gehabt haben.)

Bei "Raid over Moscow" war der Verfahrensbeteiligte auf der Gegenseite übrigens "Access Software Micro-Händler". Wer damals den Indizierungsantrag gestellt hat, ist vor dem Scan der Indizierungsentscheidung leider entfernt worden.
13.10.2020, 10:45 Frank ciezki [Mod] (4615 
Geil wie sich da auch wieder die Kirche als moralische Instanz aufspielen durfte.Da hatten sie mindestens so viel zu suchen, wie in der Abtreibungsdebatte.
13.10.2020, 04:38 invincible warrior (2111 
Jochen schrieb am 12.10.2020, 18:41:
Man kann in alten BPjS-Entscheidungen entdecken, dass an den Sitzungen und Indizierungsentscheidungen neben dem Vertreter der Bundesprüfstelle auch Vertreter der folgenden Gruppen beteiligt waren: Kunst, Literatur, Buchhandel, Verleger, Jugendverbände, Jugendwohlfahrt, Lehrerschaft und Kirchen. Ich hab mich immer gefragt: Wie wurde festgelegt, welche Organisation einen Vertreter zu BPjS schicken darf? Wer durfte bspw. die Kunst vertreten? Und wenn Literatur, Buchhandel und Verleger auch über Computer- und Videospiele mitentscheiden durften, warum war eigentlich kein Vertreter der Softwarebranche beteiligt?

Also normalerweise bestand das Gremium aus Lehrern, Geistlichen, Jugendschutzbeauftragten, Rechtsanwälten und Künstlern. Dabei waren die Künstler auch nur gefragt, wenn es darum ging, ob das noch als Kunst begriffen werden kann. Verleger kamen damals aus kirchennahen Verlagen, die kann man auch gleich unter Geistliche packen. Das hat sich inzwischen glücklicherweise geändert, die sind aber eh nur Teil des 12er Gremiums (Härtefälle). EA, Activision und Co sind übrigens auch Vertriebe, hätten also damals auch dort dabei sein können.

Retro-Nerd schrieb am 12.10.2020, 20:38:
In der Theorie. In der Praxis sind es trotzdem fast immer besorgte Einzelpersonen, wenn auch keine Privatpersonen. Da stellt aber keine Behörde geschlossen und offiziell einen Antrag.

Ja sicher, aber die müssen trotzdem erstmal mit den Heugabeln in das Jugendamt kommen. Das ist eigentlich einer der Hauptgründe, wieso manche Indizierung erst paar Jahre nach Release stattfanden.
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