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User-Kommentare: (9)Seiten: [1] 
16.10.2022, 20:22 forenuser (3688 
"Inquisition aus Bonn"... Geht es noch dramatischer?

Als Ü18 jendenfalls war und ist diese Behörde kein Hinderniss um an die gewünschten Titel zu kommen. Und die U18 sollten ja nicht rankommen.



Edit: etwas entschärfen.
Kommentar wurde am 16.10.2022, 20:55 von forenuser editiert.
16.10.2022, 18:26 DaBBa (3192 
Beschlagnahmungen werden von Staatsanwaltschaften vorgenommen, nicht von der BzKJ.

Heutzutage ist die BzKJ sowieso längst nicht mehr die "schlimmste" Organisation, was Jugendschutz bei Computerspielen angeht. Die einflussreichste Organisation ist das amerikanische Entertainment Software Rating Board. Das ESRB hat mehrere Einstufungen; die ESRB-Einstufung "Mature (17+) M" entspricht dabei vom Status und "Härtegrad" mittlerweile ungefähr der USK-Einstufung "ab 18".

Darüber kommt aber noch eine weitere ESRB-Einstufung: "Adults Only 18+ (AO)". Diese Einstufung ging in den letzten Jahren in erster Linie an Spiele mit erotischen Inhalten (mit Singles und den Lula-Spielen haben es auch mehrere deutsche Produktionen zu der Einstufung gebracht), aber auch an Gewalt-Spiele wie Manhunt 2 oder Hatred. Diese AO-Einstufung hat de facto ähnliche Konsequenzen wie eine Indizierung in Deutschland; allerdings nicht nur deutschlandweit, sondern faktisch weltweit:
Alle drei großen Konsolenhersteller (Sony, Microsoft, Nintendo) weigern sich weltweit (nicht nur in den USA!), Lizenzen an AO-Spiele zu vergeben. D. h. praktisch kommt für AO-Spiele nur eine PC-Version in Frage, aber dort machen die Digital-Verkaufs-Plattformen Probleme: Steam verkauft AO-Spiele teilweise nicht an außer-US-amerikanische IPs; andere Plattformen nehmen gar keine AO-Spiele auf. Die PC-Plattformen und die Konsolenhersteller haben keine Lust, wegen Schmuddel- und Gewalt-Spielen eine Altersverifikation einzubauen und/oder als Plattform für "Porno-Krams" o. ä. zu erscheinen. :o

Lange Rede, kurzer Sinn: Das ESRB entscheidet faktisch für die ganze Welt, welche Inhalte in Spielen auftreten "dürfen". Die Konsequenzen sind klar: Die Hersteller entschärfen ihre Spiele, so dass sie noch ein Mature-Rating bekommen. Agony und Manhunt 2 und Outcast 2 bekamen zwar kein grünes Blut, aber trotzdem musste die Schere angesetzt werden. Die Hersteller hatten keine Lust, alle Konsolen-Märkte zu verlieren und, wenn überhaupt, nur PC-Versionen über Steam verkaufen zu können.

/e: Mit Abstrichen sind auch die USK und das Australian Classification Board einflussreich. Heutzutage wollen viele Spielehersteller weltweit inhaltlich einheitliche Fassungen rausbringen, weswegen die Gewalt- und Erotik-Schraube oft maximal so weit aufgedreht wird, dass neben M 17+ vom ESRB auch USK 18 und R18+ vom ACB als Einstufungen rauskommen. Getreu dem Gedanken: Was beim ESRB und bei den beiden relativ strengen Organisation USK und ACB durchgeht, das geht weltweit durch.
OK, vielleicht doch nicht ganz weltweit. China hat nochmal eigene Ansprüche und auch Saudi-Arabien ist kein leichter Markt - aber immerhin.
Kommentar wurde am 17.10.2022, 11:45 von DaBBa editiert.
16.10.2022, 15:26 Bearcat (3872 
Alf1978 schrieb am 16.10.2022, 14:51:
Selbst beschlagnahmte Titel konnte man zb via Österreich oder der Schweiz beziehen. Im extremfall fuhr man ins ausland und kaufte sie dort. Der besitz war und ist ja nicht strafbar.

Tja, da siehste mal, welchen Aufwand man wegen der Inquisition aus Bonn am Rhein betreiben muss... Wobei Österreich und die Schweiz ja sowieso die besten Beispiele dafür sind, dass ein Land eben nicht in Gewalt, Blut und Morden versinkt, wenn Spiele nicht geschnitten und indiziert bzw. beschlagnahmt werden.
16.10.2022, 14:51 Alf1978 (57 
Selbst beschlagnahmte Titel konnte man zb via Österreich oder der Schweiz beziehen. Im extremfall fuhr man ins ausland und kaufte sie dort. Der besitz war und ist ja nicht strafbar.
16.10.2022, 13:41 Fürstbischof von Gurk (1563 
*Wer ü18 ist, kommt und kam schon immer legal an alles dran.*

Das glaubst Du doch selbst nicht...

https://www.schnittberichte.com/svds.php?Page=Beschlagnahmen
Kommentar wurde am 16.10.2022, 13:45 von Fürstbischof von Gurk editiert.
16.10.2022, 13:34 Alf1978 (57 
Konnte und kann noch immer nicht verstehen weshalb man sich so über diese behörde beschwert.
Wer ü18 ist, kommt und kam schon immer legal an alles dran. Wo liegt also das Problem?
Kommentar wurde am 16.10.2022, 13:34 von Alf1978 editiert.
16.10.2022, 12:09 Fürstbischof von Gurk (1563 
Sie heißt natürlich Elke Monssen-Engberding, nur echt mit dem Doppelnachnamen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Elke_Monssen-Engberding

Aber großartige Geschichte, link82!

https://youtube.com/watch?v=nEu9byxRgFo
Kommentar wurde am 16.10.2022, 12:09 von Fürstbischof von Gurk editiert.
16.10.2022, 08:47 link82 (58 
hach, ich weiß noch wie ich damals auf der Games Comvention (2005 oder 2006 müsste das gewesen sein) zum BPJs Stand bin und mir mein Manhunt Exemplat von der Vorsitzenden Elke Monssen signieren lassen wollte hat sie nicht gemacht kann ich verraten
14.10.2022, 00:50 Bearcat (3872 
Mittlerweile nennt sich der Saftladen "Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz", ist aber immer noch die gleiche Organisation des Schreckens, der Qual und des Leids. Unbestätigten Verschwörungserzählungen zufolge gibt es sie schon seit Jahrhunderten und die Kirche hat sich von ihr die Hexenverfolgung samt peinlicher Befragung und Scheiterhaufen abgeschaut.
Kommentar wurde am 14.10.2022, 07:07 von Bearcat editiert.
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