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von kultmags
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| | User-Kommentare: (17) | Seiten: [1] 2 › » |
16.03.2026, 10:04 Frank ciezki [Mod] (4616)  | |
Ähnlich ging das ja auch mit Comics. Hier wurde ein Werbeplakat für Art Spiegelman's mit dem Pulitzer Preis ausgezeichneten Comic über einen Holocaustüberlebenden "Maus" beschlagnahmt, weil es ein Hakenkreuz zeigte. |
16.03.2026, 09:42 mark208 (1377)  | |
Eigentlich ein Musterbeispiel wie eine demokratische Gesellschaft mit neuen Dingen umgeht. Man hat Jahre gebraucht, um halbwegs eine LInie zu finden. Dabei wurde grobe Fehler gemacht.
Witzigerweise wird dann aber auch kritiseirt, wenn Fehler korrigeiert werden.
Das Beispiel ist ja die NS Symbolik. Während wir alle in Indy 3 im Kino die NS Symbole sahen, musste das Adventure für en deutschen Markt korrigiert werden. Erst Jahrzehnte später hat man eingesehen, dass das ein Verstoß ggen die Verfassung war.
Was kommt als Reaktion, hm grad wird die AfD groß, finde ich jetzt nicht gut, dass zu korrigieren, lasst uns lieber weiter gegen die Verfassung verstoßen. |
15.03.2026, 13:34 Frank ciezki [Mod] (4616)  | |
War schon vorher der Fall. Nicht umsonst nannte die ASM schon in den 80ern ein gewisses Schwertkampfspiel immer in "Brimborian" um, wenn sie es irgendwo erwähnen wollten. Allerdings erinnere ich mich auch noch daran, dass in Happy Computer oder der 64er eine Liste der indizierten Spiele zwischen den Kleinanzeigen abgedruckt wurde. Nicht nur professionelle Titel, sondern auch Homebrew Gedöns, wie "Commando Lybia" oder "Teacher Busters", das sicher nie ein Ladenregal sah. Kommentar wurde am 15.03.2026, 14:17 von Frank ciezki editiert. |
15.03.2026, 13:22 Hansen (84)  | |
Das war eine skurrile Zeit des Jugendschutzes in den 90ern und 2000ern. Ich habe es auch in Erinnerung, dass die Werbeproblematik für indizierte oder zu indizierende Titel dazu führte, dass man sie aus den Mags heraushielt oder nur Andeutungen in ihre Richtung machte. Sie tatsächlich zu bekommen war in meinem Umfeld aber nie ein Problem, auch entsprechende Uncut-Patches wurden im Freundeskreis rumgereicht, und LAN-Parties waren in besonderer Weise Verteilstationen für indizierte und gepatchte Titel. Selbst wenn die Titel schlecht waren, ich erinnere mich beispielsweise an das unsägliche Kingpin, mussten sie natürlich schon aufgrund des verruchten Feelings ausprobiert werden Spannend der Punkt mit Internationalisierung und Streaming, die neue Formen der (selbst)zensur von Software gebracht haben. |
15.03.2026, 10:54 DaBBa (3703)  | |
Die aktuelle Entwicklung ist, dass Spiele streamfreundliche Inhalte haben.
So sieht man im Multiplayer von Call of Duty, selbst wenn es im Zweiten Weltkrieg spielt, international keine NS-Symbolik. Das ergibt Sinn: Bei Streaming reden wir u. a. über Sponsoren, über Partnerschaften, über Rabatt-Codes. Kein Unternehmen möchte sein neues Katzenfutter neben einem Hakenkreuz gezeigt sehen. |
14.03.2026, 16:06 Frank ciezki [Mod] (4616)  | |
DaBBa schrieb am 14.03.2026, 15:49: Weil damals in den Redakteurs-Stuben die Meinung herrschte, die Nennung von indizierten Titeln sei indirekte Werbung. Wahrscheinlich weil man sich nie sicher sein konnte was genau die Gesetzgebung als Werbung für ein indiziertes Spiel auslegen würde. Schließlich wurde, wenn ich mich recht erinnere, ein Test von Quake II damals in den 90ern einem Magazin ( ich meine es war PC Player ) zum Verhängnis und sie mussten eine gesamte Auflage vom Kiosk zurückziehen. Da kann man verstehen, dass die Redaktionen eher vorsichtig agierten. |
14.03.2026, 15:49 DaBBa (3703)  | |
Weil damals in den Redakteurs-Stuben die Meinung herrschte, die Nennung von indizierten Titeln sei indirekte Werbung. Dabei kam es mitunter zu Kuriositäten wie im PC Joker 01/95, wo es hieß "Wir dürfen den Namen des indizierten Spiels nicht nennen, aber es ist der Vorgänger vom (noch nicht indizierten) Doom II.", oder in der PC Games, wo ein Artikel über id Software mit den Worten eingeleitet wurde: "Denken Sie sich die harmlosen englischen Wörter doom, quake... und setzen Sie sie selbst für die Platzhalter im folgenden Bericht ein."
Selbst-Entschärfung durch Entwicklers ist aber keine deutschland-exklusive Praxis. US-Hersteller scheuen auch und vor allem die ESRB-Einstufung AO wie der Teufel das Weihwasser. Nummern wie Manhunt oder Hatred sind daher im AAA-Bereich tabu. Kommentar wurde am 14.03.2026, 15:58 von DaBBa editiert. |
14.03.2026, 13:46 KielerKai (374)  | |
forenuser schrieb am 16.10.2022, 20:22: Als Ü18 jendenfalls war und ist diese Behörde kein Hinderniss um an die gewünschten Titel zu kommen. Und die U18 sollten ja nicht rankommen.
Nun, das vielleicht nicht. Aber sie hat für eine unfreiwillige Beschneidung der Meinungs- und Pressefreiheit gesorgt. Was haben denn die Gaming-Mags alle gemacht: Teilweise Spiele mit Gewaltinhalt nicht bewertet. Hitlisten führten nur ein "indiziert" an bestimmten Stellen statt des Spieletitels. Und nicht zu vergessen, dass viele Klassiker (selbst ein Command & Conquer) für den deutschen Markt angepasst wurde, damit es nicht indiziert wurde. Ich fand diese Jahre der Selbstzensur wirklich furchtbar. |
16.10.2022, 20:22 forenuser (3897)  | |
"Inquisition aus Bonn"... Geht es noch dramatischer?
Als Ü18 jendenfalls war und ist diese Behörde kein Hinderniss um an die gewünschten Titel zu kommen. Und die U18 sollten ja nicht rankommen.
Edit: etwas entschärfen. Kommentar wurde am 16.10.2022, 20:55 von forenuser editiert. |
16.10.2022, 18:26 DaBBa (3703)  | |
Beschlagnahmungen werden von Staatsanwaltschaften vorgenommen, nicht von der BzKJ. Heutzutage ist die BzKJ sowieso längst nicht mehr die "schlimmste" Organisation, was Jugendschutz bei Computerspielen angeht. Die einflussreichste Organisation ist das amerikanische Entertainment Software Rating Board. Das ESRB hat mehrere Einstufungen; die ESRB-Einstufung "Mature (17+) M" entspricht dabei vom Status und "Härtegrad" mittlerweile ungefähr der USK-Einstufung "ab 18". Darüber kommt aber noch eine weitere ESRB-Einstufung: "Adults Only 18+ (AO)". Diese Einstufung ging in den letzten Jahren in erster Linie an Spiele mit erotischen Inhalten (mit Singles und den Lula-Spielen haben es auch mehrere deutsche Produktionen zu der Einstufung gebracht), aber auch an Gewalt-Spiele wie Manhunt 2 oder Hatred. Diese AO-Einstufung hat de facto ähnliche Konsequenzen wie eine Indizierung in Deutschland; allerdings nicht nur deutschlandweit, sondern faktisch weltweit: Alle drei großen Konsolenhersteller (Sony, Microsoft, Nintendo) weigern sich weltweit (nicht nur in den USA!), Lizenzen an AO-Spiele zu vergeben. D. h. praktisch kommt für AO-Spiele nur eine PC-Version in Frage, aber dort machen die Digital-Verkaufs-Plattformen Probleme: Steam verkauft AO-Spiele teilweise nicht an außer-US-amerikanische IPs; andere Plattformen nehmen gar keine AO-Spiele auf. Die PC-Plattformen und die Konsolenhersteller haben keine Lust, wegen Schmuddel- und Gewalt-Spielen eine Altersverifikation einzubauen und/oder als Plattform für "Porno-Krams" o. ä. zu erscheinen. :o Lange Rede, kurzer Sinn: Das ESRB entscheidet faktisch für die ganze Welt, welche Inhalte in Spielen auftreten "dürfen". Die Konsequenzen sind klar: Die Hersteller entschärfen ihre Spiele, so dass sie noch ein Mature-Rating bekommen. Agony und Manhunt 2 und Outcast 2 bekamen zwar kein grünes Blut, aber trotzdem musste die Schere angesetzt werden. Die Hersteller hatten keine Lust, alle Konsolen-Märkte zu verlieren und, wenn überhaupt, nur PC-Versionen über Steam verkaufen zu können. /e: Mit Abstrichen sind auch die USK und das Australian Classification Board einflussreich. Heutzutage wollen viele Spielehersteller weltweit inhaltlich einheitliche Fassungen rausbringen, weswegen die Gewalt- und Erotik-Schraube oft maximal so weit aufgedreht wird, dass neben M 17+ vom ESRB auch USK 18 und R18+ vom ACB als Einstufungen rauskommen. Getreu dem Gedanken: Was beim ESRB und bei den beiden relativ strengen Organisation USK und ACB durchgeht, das geht weltweit durch. OK, vielleicht doch nicht ganz weltweit.  China hat nochmal eigene Ansprüche und auch Saudi-Arabien ist kein leichter Markt - aber immerhin. Kommentar wurde am 17.10.2022, 11:45 von DaBBa editiert. |
16.10.2022, 15:26 Bearcat (5205)  | |
Alf1978 schrieb am 16.10.2022, 14:51: Selbst beschlagnahmte Titel konnte man zb via Österreich oder der Schweiz beziehen. Im extremfall fuhr man ins ausland und kaufte sie dort. Der besitz war und ist ja nicht strafbar. Tja, da siehste mal, welchen Aufwand man wegen der Inquisition aus Bonn am Rhein betreiben muss... Wobei Österreich und die Schweiz ja sowieso die besten Beispiele dafür sind, dass ein Land eben nicht in Gewalt, Blut und Morden versinkt, wenn Spiele nicht geschnitten und indiziert bzw. beschlagnahmt werden. |
16.10.2022, 14:51 Alf1978 (91)  | |
Selbst beschlagnahmte Titel konnte man zb via Österreich oder der Schweiz beziehen. Im extremfall fuhr man ins ausland und kaufte sie dort. Der besitz war und ist ja nicht strafbar. |
16.10.2022, 13:41 Fürstbischof von Gurk (2082)  | |
*Wer ü18 ist, kommt und kam schon immer legal an alles dran.*
Das glaubst Du doch selbst nicht...
https://www.schnittberichte.com/svds.php?Page=Beschlagnahmen Kommentar wurde am 16.10.2022, 13:45 von Fürstbischof von Gurk editiert. |
16.10.2022, 13:34 Alf1978 (91)  | |
Konnte und kann noch immer nicht verstehen weshalb man sich so über diese behörde beschwert. Wer ü18 ist, kommt und kam schon immer legal an alles dran. Wo liegt also das Problem? Kommentar wurde am 16.10.2022, 13:34 von Alf1978 editiert. |
16.10.2022, 12:09 Fürstbischof von Gurk (2082)  | |
Sie heißt natürlich Elke Monssen-Engberding, nur echt mit dem Doppelnachnamen. https://de.wikipedia.org/wiki/Elke_Monssen-Engberding Aber großartige Geschichte, link82! https://youtube.com/watch?v=nEu9byxRgFo Kommentar wurde am 16.10.2022, 12:09 von Fürstbischof von Gurk editiert. | | Seiten: [1] 2 › » |
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