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User-Kommentare: (79)Seiten: [1] 2 3 4 5   »
20.10.2025, 11:34 invincible warrior (2105 
Vermutlich Lizenzgründe, die das verhindern. Da muss heute ja Disney OK für geben und Hände offen halten. Zudem könnte vielleicht sogar JVC noch paar Rechte halten.
Denke, das ist die größte Hürde. Die Spiele, wie auch Super Star Wars, gibts aber wohl bei Antstream.
13.10.2025, 15:14 Acrylium (103 
Kann man das Spiel eigentlich auf einer modernen Konsole irgendwo spielen? Viele ältere Spiele der SNES lassen sich ja mit einem Nintendo Swicht Online Abo auf der Switch 1 und Switch 2 spielen. Ist das Spiel hier in dieser Bibliothek mit dabei? Auf der alten Wii war das ja damals in der virtuellen Konsole verfügbar.
22.07.2025, 18:21 Gladius (211 
Das Aus von The Crew hat Ubisoft-CEO Yves Guillemot mit dem Zitat "nichts [ist] für die Ewigkeit" kommentiert. Tut euch einen Gefallen und kauft nichts bei solchen Saftläden, Problem gelöst. Darüber hinaus fällt mir auch nicht ein, mit welchem Line Up Ubisoft mich noch groß ködern will, beide Zugpferde, Assassinss Creed und Far Cry, sind für mich seit Langem ausgelutschte B-Software.
22.07.2025, 17:38 Petersilientroll (2338 
Frank ciezki schrieb am 22.07.2025, 17:27:
Warum bitteschön sollte ich diesen Singleplayer Teil nicht irgendwann weiter nutzen dürfen?

Nicht missverstehen: Ubisofts Entscheidung in Bezug auf The Crew kritisiere ich sehr. War auch nervig für mich, das Spiel einen Monat vor der Deadline durchspielen zu müssen, weil ich danach keine Möglichkeit mehr dazu gehabt hätte. The Crew war von mir nur als Beispiel gedacht, dass man auch mit physischen Spielen Probleme bekommen kann, wenn die Online-Server abgeschaltet werden.
Jetzt habe ich gerade bei Wiki gelesen, dass Ubisoft Offline-Modi für die beiden Nachfolger von The Crew plant, so dass man beide Titel trotz eventueller Server-Abschaltung theoretisch weiterspielen könnte. Bislang blieb es aber lediglich bei dieser Ankündigung.
22.07.2025, 17:27 Frank ciezki [Mod] (4573 
The Crew war ja quasi ein Renn-MMO. Ich spreche hier von reinen Singleplayer-Spielen, oder Spielen bei denen der Online Part eine Beigabe ist. Warum bitteschön sollte ich diesen Singleplayer Teil nicht irgendwann weiter nutzen dürfen ?
Bei einem Subscription Service kann ich das ja noch verstehen, aber nicht wenn den Vollpreis für ein Spiel hinlege.
22.07.2025, 17:03 Petersilientroll (2338 
Frank ciezki schrieb am 22.07.2025, 16:30:
Die größte Sorge ist momentan, glaube ich, dass einem bald die Spiele nicht mehr gehören, sondern man nur noch Nutzungsgebühr für ein digitales Produkt bezahlt, das selbst wenn es sich um ein reines Singleplayer Produkt handelt eventuell irgendwann nicht mehr funktioniert, wenn der Hersteller den Support einstellt.

Jetzt bin ich leicht irritiert. Wenn man ein Medium (Filme, Spiel, Lied) digital erwirbt, dann hatte man doch schon immer nur das Nutzungsrecht. Und dass ein Spiel durch Einstellung des Supports unbrauchbar wird, kann einem auch bei der physischen Version passieren (obwohl mir jetzt als einziges Beispiel lediglich The Crew einfällt).
22.07.2025, 16:41 advfreak (2454 
Dragondancer schrieb am 22.07.2025, 16:22:
Und ich habe mir die Spiele meist aus der Videothek ausgeliehen. Meist übers Wochenende was so zwischen 10 - 15 Schilling pro Tag gekostet hat. Musste die dann natürlich durchspielen damit ich nicht umsonst gezahlt habe. Und das war übrigens ziemlich stressig, neben den anderen "Aktivitäten" am Wochenende


Der gute alte Wochenende-Trick wo man dann zum selben Preis einen Tag mehr hatte.

Scheinbar waren die US und PAL Versionen, was den Schwierigkeitsgrad betrifft, deswegen viel höher, weil die Leute es nicht an einem Nachmittag aus den Videotheken durchspielen sollen, sondern länger dran sitzen und deshalb das Spiel gefälligst kaufen!
22.07.2025, 16:30 Frank ciezki [Mod] (4573 
Die größte Sorge ist momentan, glaube ich, dass einem bald die Spiele nicht mehr gehören, sondern man nur noch Nutzungsgebühr für ein digitales Produkt bezahlt, das selbst wenn es sich um ein reines Singleplayer Produkt handelt eventuell irgendwann nicht mehr funktioniert, wenn der Hersteller den Support einstellt. Und das zu gleichen Preisen wie
ein physisches Medium.
22.07.2025, 16:22 Dragondancer [Mod] (1252 
advfreak schrieb am 22.07.2025, 15:38:
Dragondancer schrieb am 22.07.2025, 13:57:
Holla die Zwote! 1198 Schilling! Und da sage noch einer, dass heutzutage Spiele zu teuer sind


Man muss aber fairerweise dazu sagen das es die US-Importversion war und nicht die PAL. Da hätte vermutlich 999,- oder 1099,- Schilling gekostet. Als Indiana Jones Fan musste ich den Titel aber unbedingt sofort haben. Hat sich leider trotzdem für mich persönlich als Fehlkauf heraus gestellt. Der Schwierigkeitsgrad war einfach viel zu hoch für mich und auch ansonsten fand ich die respawnenden Gegner total nervig, die Grafik öde und naja, hat mir echt keinen Spaß gemacht und ist nach 3 Stunden auf nimmawidasehen in der Ecke gelandet.


Und ich habe mir die Spiele meist aus der Videothek ausgeliehen. Meist übers Wochenende was so zwischen 10 - 15 Schilling pro Tag gekostet hat. Musste die dann natürlich durchspielen damit ich nicht umsonst gezahlt habe. Und das war übrigens ziemlich stressig, neben den anderen "Aktivitäten" am Wochenende
22.07.2025, 15:52 Petersilientroll (2338 
Knispel schrieb am 22.07.2025, 15:28:
Wer sich nicht unbedingt seine PS5-Titel zum Release kauft, kommt recht günstig davon.

Und erspart sich die unfreiwillige Aufgabe als Betatester.
22.07.2025, 15:38 advfreak (2454 
Dragondancer schrieb am 22.07.2025, 13:57:
Holla die Zwote! 1198 Schilling! Und da sage noch einer, dass heutzutage Spiele zu teuer sind


Man muss aber fairerweise dazu sagen das es die US-Importversion war und nicht die PAL. Da hätte vermutlich 999,- oder 1099,- Schilling gekostet. Als Indiana Jones Fan musste ich den Titel aber unbedingt sofort haben. Hat sich leider trotzdem für mich persönlich als Fehlkauf heraus gestellt. Der Schwierigkeitsgrad war einfach viel zu hoch für mich und auch ansonsten fand ich die respawnenden Gegner total nervig, die Grafik öde und naja, hat mir echt keinen Spaß gemacht und ist nach 3 Stunden auf nimmawidasehen in der Ecke gelandet.
22.07.2025, 15:28 Knispel (743 
Dragondancer schrieb am 22.07.2025, 13:57:
Petersilientroll schrieb am 22.07.2025, 13:33:
Gladius schrieb am 22.07.2025, 12:44:
Mich würde mal aus rechtlicher Sicht interessieren, ob diese Nutzerbeschneidung mit EU-Recht vereinbar ist, da die Switch ohne Online-Funktion quasi unbrauchbar wird.

Gute Frage. Genauer sagen kann man das über ein Detail der neuen Nintendo-AGBs vom letzten Monat. Dort steht in einer Klausel, dass sich Nintendo das Recht vorbehält, beim Verstoß gegen bestimmte Nutzerbedingungen die Konsole nicht nur von Online-Diensten zu verbannen, sondern komplett unbrauchbar zu machen. Und hier kann man ganz eindeutig sagen, dass das mit dem EU-Recht kollidiert.


Holla! Das ist wirklich ein drastischer Schritt. Auch wenn das nur für die US and A gilt.

advfreak schrieb am 22.07.2025, 13:56:
Schaut euch doch mal das Indiana Jones Cover oben an, wer das gescannt hat und wieviel der dafür bezahlt hat!


Holla die Zwote! 1198 Schilling! Und da sage noch einer, dass heutzutage Spiele zu teuer sind


Heutzutage kann man sich echt nicht beschweren. Durch die ganzen Sales hat man meistens mehr Spiele, als man spielen kann. Wer sich nicht unbedingt seine PS5-Titel zum Release kauft, kommt recht günstig davon.
Einzig Nintendo bleibt bei der gewohnt eisenhart.
22.07.2025, 13:57 Dragondancer [Mod] (1252 
Petersilientroll schrieb am 22.07.2025, 13:33:
Gladius schrieb am 22.07.2025, 12:44:
Mich würde mal aus rechtlicher Sicht interessieren, ob diese Nutzerbeschneidung mit EU-Recht vereinbar ist, da die Switch ohne Online-Funktion quasi unbrauchbar wird.

Gute Frage. Genauer sagen kann man das über ein Detail der neuen Nintendo-AGBs vom letzten Monat. Dort steht in einer Klausel, dass sich Nintendo das Recht vorbehält, beim Verstoß gegen bestimmte Nutzerbedingungen die Konsole nicht nur von Online-Diensten zu verbannen, sondern komplett unbrauchbar zu machen. Und hier kann man ganz eindeutig sagen, dass das mit dem EU-Recht kollidiert.


Holla! Das ist wirklich ein drastischer Schritt. Auch wenn das nur für die US and A gilt.

advfreak schrieb am 22.07.2025, 13:56:
Schaut euch doch mal das Indiana Jones Cover oben an, wer das gescannt hat und wieviel der dafür bezahlt hat!


Holla die Zwote! 1198 Schilling! Und da sage noch einer, dass heutzutage Spiele zu teuer sind
22.07.2025, 13:56 advfreak (2454 
Wenn ich da an den Amazon Warehousedeal denken bzw. jetzt heißt das ja Retourenkauf, dann wird mir gleich ganz anders. Habe das nämlich schon öfters gemacht, ein von Amazon verkauftes Modul dann einfach billiger wieder von Amazon direkt (also kein Fremdhändler) gebraucht gekauft, weil es mir egal war das es schön geöffnet ist. Gerade bei Nintendo Titel hab ich da schon immer 10-20 Euro gespart.

Aber ihr habt schon recht, ein ganz blödes Thema eben mittlerweile. Da bleibt einem nichts übrig als die Games immer neu bei Media Markt & Co zu kaufen. Weil man sich nie sicher sein kann was für Schindluder einer mit dem Modul vielleicht getrieben hat. Gefallen tut mir das aber nicht!

Und ja, natürlich als Sammler bin ich sehr traurig wenn es zukünftig nur mehr digital gäbe. Ich habe z.b. noch SNES Module die ich mir damals für teuer Geld gekauft habe von 1992 im Regal und erfreue mich auch heute noch daran. Schaut euch doch mal das Indiana Jones Cover oben an, wer das gescannt hat und wieviel der dafür bezahlt hat!
22.07.2025, 13:33 Petersilientroll (2338 
Gladius schrieb am 22.07.2025, 12:44:
Mich würde mal aus rechtlicher Sicht interessieren, ob diese Nutzerbeschneidung mit EU-Recht vereinbar ist, da die Switch ohne Online-Funktion quasi unbrauchbar wird.

Gute Frage. Genauer sagen kann man das über ein Detail der neuen Nintendo-AGBs vom letzten Monat. Dort steht in einer Klausel, dass sich Nintendo das Recht vorbehält, beim Verstoß gegen bestimmte Nutzerbedingungen die Konsole nicht nur von Online-Diensten zu verbannen, sondern komplett unbrauchbar zu machen. Und hier kann man ganz eindeutig sagen, dass das mit dem EU-Recht kollidiert.
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