|
| User-Kommentare: (174) | Seiten: « ‹ 1 [2] 3 4 5 6 › » |
10.11.2025, 16:39 Frank ciezki [Mod] (4591)  | |
Nur wenn im Anschluss an jede Enthauptung die staatlichen Vollzugsorgane gekommen wären und den Sieger verhaftet hätten. |
10.11.2025, 14:57 Edgar Allens Po (5109)  | |
Interessant ist ja, die Begründung basiert darauf, das Spiel ziehe das Töten ins Lächerliche. Wäre es denn besser gewesen, es wäre bluternst gewesen? Kommentar wurde am 10.11.2025, 14:59 von Edgar Allens Po editiert. |
10.11.2025, 10:55 mark208 (1372)  | |
Wobei hier ja nicht für das Publikum geschrieben wird, sondern für das Gericht, bei dem der Rechteinhaber die Entscheidung überprüfen möchte. So gesehen mag das für Nichtjuristen furchtbar oder unfreiwillig komisch klingen, ich würde mich beim ersten Lesen überhaupt nicht dran stören. |
08.11.2025, 22:53 Edgar Allens Po (5109)  | |
Allright, jetzt klingt es nachvollziehbar.  Also das vorher konnte ja echt nicht alles gewesen sein. |
08.11.2025, 16:59 Retro-Nerd (14495)  | |
Naja, die Begründung war schon etwas ausführlicher. Die Original Begründung im Bundesanzeiger ist noch erheblich länger (fast 3 Seiten). Zwei Jugendämter monierten in ihren Indizierungsanträgen vor allem die Möglichkeit, dass der Spieler seinen Gegnern den Kopf abschlagen kann. Daraufhin schlug die BPjS zu: "Der Tötungsvorgang wird im Spiel bagatellisiert und ins Lächerliche gezogen. Ein froschartiger Gnom nimmt die jeweilige Leiche bzw. den enthaupteten Kopf und transportiert diese nach einem Gequake vom Bildschirm. [...] Die Anwendung einer List und die Hinzuziehung staatlicher Vollzugsorgane sind durch die Gestaltung des Spiels und die Vorgaben der Anleitung ausgeschlossen." Kommentar wurde am 08.11.2025, 17:20 von Retro-Nerd editiert. |
08.11.2025, 09:17 Edgar Allens Po (5109)  | |
Diese Stelle gehört komplett ausgeschrieben. DIE BUNDESPRÜFSTELLE FÜR JUGENDGEFÄHRDENDE SCHRIFTEN Die Indizierungsbegründung ist der Hammer! Die Barbaren können keinen Anwalt einschalten, keine Polizei rufen, kein Gerichtsverfahren abwarten. Somit gehört das Spiel auf den Index! |
07.11.2025, 22:24 PomTom (287)  | |
dee dee schrieb am 04.09.2023, 12:09: "Die Anwendung einer List und die Hinzuziehung staatlicher Vollzugsorgane ist durch die Gestaltung des Spiels und die Vorgaben der Spielanleitung ausgeschlossen."
Quelle: Indizierungsbegründung "Barbarian", 1987
Herrlich!! Die Bundesprüfstelle gehört einfach zu den 80ern wie Otto Waalkes, Didi Hallervorden, Gottlieb Wendehals und der Ententanz! |
07.11.2025, 21:43 Bearcat (5175)  | |
Es gibt sogar eine StayForever-Folge zu diesem Produkt, über 90 Minuten lang. Wenn Möpse sprechen könnten... |
06.09.2023, 19:52 markymark79 (1081)  | |
I-Jäh! |
06.09.2023, 17:27 Harald Fränkel [Ehrenmitglied] (280)  | |
dee dee schrieb am 04.09.2023, 12:09: "Die Anwendung einer List und die Hinzuziehung staatlicher Vollzugsorgane ist durch die Gestaltung des Spiels und die Vorgaben der Spielanleitung ausgeschlossen." Quelle: Indizierungsbegründung "Barbarian", 1987 Jawoll ja, Konflikte sollten nur Mithilfe der Ordnungsämter und Polizei gelöst werden, die Programmierer hätten diese Option seinerzeit nicht so leichtfertig weglassen sollen. Kein Wunder, dass es indiziert wurde. Oh, da hat jemand mein Video gesehen, sehr cool, danke! |
04.09.2023, 12:09 dee dee (119)  | |
"Die Anwendung einer List und die Hinzuziehung staatlicher Vollzugsorgane ist durch die Gestaltung des Spiels und die Vorgaben der Spielanleitung ausgeschlossen." Quelle: Indizierungsbegründung "Barbarian", 1987 Jawoll ja, Konflikte sollten nur Mithilfe der Ordnungsämter und Polizei gelöst werden, die Programmierer hätten diese Option seinerzeit nicht so leichtfertig weglassen sollen. Kein Wunder, dass es indiziert wurde. Kommentar wurde am 04.09.2023, 12:27 von dee dee editiert. |
14.08.2022, 14:01 cassidy [Mod] (4466)  | |
Alle haben da nur Arnie gesehen. Damals! |
14.08.2022, 13:13 markymark79 (1081)  | |
Das Spiel verkörpert einfach wunderbar die 80s. Steriod-tropfende Fantasy-Action, bei denen die Kids ganz aus dem Häuschen waren, sobald irgendwo was Rotes fliesst, was auch nur annähernd nach Blut aussah. Kaum auszudenken wie populär das Spiel wäre (und das ists ja jetzt schon), wenn der Hauptprotz dort Arnie wäre. |
14.08.2022, 12:05 Edgar Allens Po (5109)  | |
Dieses Spiel gehört für alle Zeit auf den Index! Absolut geschmacklos! |
17.06.2021, 14:28 SarahKreuz (10000)  | |
TrickMcKracken schrieb am 23.01.2021, 20:43: "Kopf ab"(...) Bin letztens, auf ner bekannten Spieleplattform, über eine "Wiederauferstehung des Original Klassikers" gestolpert, und was haben sie entfernt, aus dem Game? Bingo. Das ist ja, als würde man in R-Type diesen Ünterstützungs-Satelliten streichen. |
| Seiten: « ‹ 1 [2] 3 4 5 6 › » |