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Retro Gamer (deutsch) 1/2024


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User-Kommentare: (48)Seiten: «  1 [2] 3 4   »
10.11.2023, 12:08 Deathrider (1856 
So wars bei mir, Ausgabe für Ausgabe. Beschwerde bei der Post bringt nichts hab mich auch noch wegen etwas anderem mal gemeldet, von Verbesserung keine Spur.

Aber bei den meisten klappts, vielleicht solltest du es auch probieren. Deine Zeitschriften weisen allerhand Klekse und Flecken, da macht ein Knick sicher nichts mehr aus.
10.11.2023, 11:57 Commodus (6234 
Ja, ich habe meine heute auch bei unserem Supermarkt bekommen. Gerade einmalc2 Ausgaben haben sie frisch ausgelegt. Zuerst waren es 10, irgendwann 5, zuletzt 2.

Ich sollte auch mal nachfragen, ob es die neue ab FEB02 da gibt, sonst heißt es ABO. Der einzige Grund, warum ich kein ABO der RG habe, ist, das ich Angst habe sie beschädigt in den Briefkasten reingesteckt zu bekommen.
10.11.2023, 09:00 Deathrider (1856 
Meine war heut im Laden.

Ich hab dem Verkäufer angesprochen dass er bitte sich erkundigen soll, wie das ganze in 3 Monaten bezogen wird und ob er die neue RG nochmals aufs neue vorbestellen muss oder das alte Abo weiterläuft. Könnte ja sein dass der Kiosk ja dann die Alternativzeitschrift anstatt der RG unwissend anbietet.
10.11.2023, 07:48 Sir_Brennus (914 
Retropixel schrieb am 06.11.2023, 18:17:
Und natürlich gibt es auch in dieser Ausgabe wieder Fehler:

Inhaltsverzeichnis: "Fantavison - Natürlich kam dieses PS1-Technik-Protzspiel rund um Feuerwerke aus...Japan."

Fantavision auf PS1, schön wär's gewesen . Das Spiel kam auf der PS2 raus.


Wenn wir schon am Erbsenzählen sind: Lt. Leaderboard-Klassiker Check hat Bernd Zimmermann im Happy Computer-Sonderheft 11 dem Spiel 89% gegeben. Ich denke, dass der Bernd (Gott hab ihn selig) wohl ehe für die ASM schrieb und das Zitat von Heinrich Lenhardt stammt.
09.11.2023, 11:39 mark208 (1173 
Im Einzelhandel gibt es derzeit Streits eher mit Nadelstichen, da wird weniger geliefert, sodass manche Regale kaum noch Ware haben.
09.11.2023, 11:37 Deathrider (1856 
Bei uns jedenfalls.

Aber ich glaub du hast Recht. Ich hatte irgendwie sogar den 12. in Erinnerung. Das muss wohl völlig falsch sein.

Es kommt bestimmt.
09.11.2023, 11:27 Commodus (6234 
Ach so? In der Vorschau in der 04/2023 steht 09.11.

War das immer erst Freitags? Naja, dann eben morgen.
09.11.2023, 11:09 Deathrider (1856 
Also, bei uns kam sie immer erst Freitags.
Hast du nicht evtl. Den Tag verwechselt?
09.11.2023, 10:52 Commodus (6234 
Freudestrahlend gehe ich heute zum Retro Gamer-Kaufen in die riesige Zeitschriften-Abteilung unseres Edeka-Marktes, wo sie immer pünktlich ausliegt und SIE IST NICHT DA! ...Wahrscheinlich erst Morgen sagt müde eine Verkäuferin. Traurig ging ich nach Hause.
08.11.2023, 10:23 mark208 (1173 
Kleiner Nachtrag, ich habe vergessen, dass normale Menschen anders denken als Juristen. Für mich ist diese Frage eher wesentlich, wer kommt am Ende und bittet um Rat. Die meisten werden halt sicherheitshaltshalber kündigen und wer gekündigt hat, ist eh auf der sicheren Seite.

Zum mir kommen halt die, die nicht gekündigt haben, sei es aus Vergesslichkeit, Bequemlichkeit oder einfach so und beim Erhalt der nächsten Rechnung sich fragen, muss ich denn wirklich jetzt diese Rechnung für ein Produkt, was ich nicht bestellt habe und mir vielleicht auch gar nicht gefällt bezahlen.
07.11.2023, 17:33 mark208 (1173 
Wenn der andere keinen Anspruch hat, muss man halt nichts unternehmen, ein gutes Pferd springt halt nicht höher als es muss.

Und wenn man keine Ahnung von der Materie hat, ist es sicher klug auf Nummer sicher zu gehen. Weniger klug ist es, sein die fehlende Ahnung als gesicherte Erkenntnis zu verkaufen

Und natürlich ist der Weg sich zu melden auch der bequemere, denn ansonsten wird man wohl mit Rechnungen Mahnungen bis hin vielleicht zum Inkasso belästigt. Zumal leider die Rechtsprechung es massiv erschwert hat, von Inkassobüros Schadensersatz wegen der Geltendmachung unberechtigter Forderungen zu erhaltnen.

Wobei die kennen die Rechtslage sehr genau, normalerweise hört es nach der ersten oder zweiten Mahnung auf, so eine Forderung kann man schlecht ins Inkasso geben, die werden ja meist zu einem Pauschalpreis verkauft und wenn du dann dem Inkasso steckst, dass die gar nicht geliefert haben oder nur ein Surrogat ohne Zustimmung, sind die beim Inkasso not amused.

Wie gesagt, auch wenn es kein Dauerschuldverhältnis ist, denk an das Beispiel im Restaurant, man kann nicht einfach was gleichwertiges liefern.

Das ist auch nicht vergleichbar mit der Vertragsanpassung beim Preis, die ist geregelt und führt dann lediglich zu einem Sonderkündigungsrecht.
07.11.2023, 16:57 Aydon_ger (895 
Ich wollte auch "einfach" sagen, dass es nicht klug ist, mal einfach gar nichts zu unternehmen.

Und die Nummer, dass bei einem eingestellten Heft derjenige, der das Abo hat, mal gar nichts unternehmen muss und die Engel singen vom Himmel und Blumen blühen, ist vielleicht auch nicht der beste Weg.
07.11.2023, 15:54 mark208 (1173 
Liegt vielleicht an meiner Ausbildung

Wenn nicht u.U. in den AGB die Möglichkeit eines Surrogates vorbehalten ist, ist völlig egal, ob das gleichwertig ist, weil du nicht den vereinbarten Kaufgegenstand lieferst. Gleichwertigkeit ist dabei eher untergeordnet.

Wenn du dir im Restaurant ein Rinderfilet bestellt und es aus ist, können sie dir auch nicht einfahc einen Teller mit einem gleichwertigen Gericht hinstellen und sagen, der Vertrag gilt.

Stillschweigend ist eher eine laienhafte Formulierung. Im Vertragsrecht bzw. Recht der Willenserklärungen ist Schweigen nur dann als Willenserklärung zu werten, wenn es gesetzlich geregelt ist. Dies dürfte hier nicht der Fall sein.

Dann gibt es noch den § 151 BGB der oft mit Schweigen verwechselt wird, in Wahrheit aber nur regelt, dass man die Zustimmung durch konkludentes Verhalten erklärt, von dem der Empfänger der Willenserklärung nicht mal Kenntnis erlangen muss oder weil eine Zustimmungserklärung nicht erwartet oder darauf verzichtet wird.

Könnte man hier im Aufreissen der Folie der neuen Hefte sehen. Aber wer will das nachweisen.

Letztlich geht es hier um elementares Vertragsrecht, es geht hier nicht um Vogel-Strauß-Taktik, sondern dass man sich nicht alles gefallen lassen muss. Und die Vorstellung, man könne einfach was anderes liefern als bestellt und das als Modifikation verkaufen ist schon abenteuerlich.

Der Verlag ist natürlich daran interessiert, die Leute auf das andere Heft zu kriegen. Und das angebliche großzügige Kündigungsangebot ist eh das mindeste, zumal sie eigentlich den Leuten die Vorauszahlungen erstatten müssten.

Hier mal ein anderes Beispiel, das zeigt, das selbst seriös geltende Verlage völlig schmerzfrei sind, den Leuten rechtswidrig Dinge unterzuschieben

https://uebermedien.de/79206/geo-verlangt-nur-12-euro-fuer-unverlangt-zugesendetes-heft/

Geht halt auch zu einfach, weil die Leute dann lieber denen mit den einfachen Lösungen glauben anstelle denen mit der richtigen
Kommentar wurde am 07.11.2023, 16:07 von mark208 editiert.
07.11.2023, 15:46 advfreak (1545 
@Aydon_ger

Vielen Herzlichen Dank für die Info! Ich denke somit ist alles gesagt und klar. Und jetzt kann ja jeder für sich selber entscheiden wie er weiter vor geht.
07.11.2023, 15:21 Aydon_ger (895 
Der "Vertragsgegenstand", sprich die Retro Gamer aus dem Heise-Verlag, gibt es nicht mehr. Der kann also nicht geliefert werden. Der Heise-Verlag sendet daher, um seinen Vertrag zu erfüllen, ein "gleichwertiges" Produkt, sprich t3n (daher sendet es auch kein Heft mit bspw. Blümchen oder Strickmuster).

Mit Annahme wird das Abo "stillschweigend" weitergeführt. Man kann natürlich das Abo kündigen, ohne dass dann eine Mindestlaufzeit einzuhalten ist. ABER nochmal: der Verlag bietet mit Lieferung einer "gleichwertigen" Zeitschrift (ja, jetzt keine Diskussionen darüber ) etwas an. Damit ist das Abo nicht automatisch gekündigt, da der Verlag seinen Teil der Abmachung mit Modifikationen einhält.

Das hier einige meinen, mit Vogel-Strauß-Taktik ein Abo irgendwie zu beenden, ohne sich regen zu müssen, ist gelinde gesagt verblüffend.
Kommentar wurde am 07.11.2023, 15:22 von Aydon_ger editiert.
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