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User-Kommentare: (48) | Seiten: « ‹ 1 2 [3] 4 › » |
07.11.2023, 14:24 mark208 (1173) | |
Damals bei PC Player habe ich es ja drauf ankommen lassen, aber da wechselte nicht nur das Blatt sondern wenn ich mich recht entsinne noch der Verlag, da war es ne einfache Kiste. Hier kann ich dir keinen endgültigen Rat geben, weil ich bisher nicht ganz blicke, was alles gewechselt hat. Aber in der Regel ist Schweigen keine Willenserklärung im deutschen Recht. Aber wie gesagt, ich würde mich hier erst festlegen, wenn ich den Sachverhalt komplett kenne, jedenfalls muss man denen nicht alles glauben. Die fehlende Aufklärung ist ja gewollt, man möchte ja möglichst viel der Abonnenten übernehmen und spätestens wenn die erste neue Rechnung gezahlt ist, hat man den Übergang zum neuen Schuldner geschafft.
Deswegen kriegen die schön alle ne Rechnung und auch ne Mahnung, denn irgendwas brauchen die von den Leuten, sonst könnte es nicht zählen.
Damals bei PC Player gab es ja auch kein online Konto, ich habe gar nicht eingesehen, für unverlangt übersandte Ware irgendwas zu machen, ich habe das bis zum Auslaufen des Abos als Surrogat für die nicht erhaltenen Hefte akzpeptiert, das war es auch.
Wegen des Rückbuchens, das ist dann schon interessant, Sepa Lastschriftmandate sind gar nicht so einfach zu übertragen, da sollte ein Verlag nun ganz vorsichtig sein. |
07.11.2023, 13:47 advfreak (1545) | |
Du kannst es ja darauf ankommen lassen und uns dann berichten wie es ausgegangen ist, es würde mich nämlich wirklich interessieren wer jetzt Recht hat, der Kunde oder der Verlag. Also ich für meinen Teil warte jetzt noch bis die letzte Ausgabe kommt, dann logge ich mich im Kundenkonto ein und storniere das Abo. Das ist vermutlich eine Sache von 30 Sekunden. Ich persönlich hab einfach nicht die Lust und Zeit, wenn dann andere Hefte ins Haus plötzlich flattern, Geld zurück zu buchen und mit denen vielleicht noch herum zu diskutieren. Außerdem muss man wegen mir nicht Dinge in der Welt herum senden die sowieso nur im Müll landen, da hat auch niemand was davon... |
07.11.2023, 13:27 mark208 (1173) | |
Ich auch, als PC Player durch Gamestar ersetzt wurde, habe mich dann aber geweigert zu zahlen, habe das nicht bestellt und war auch nicht mein Vertragspartner. Haben dann auch schnell aufgegeben ohne dass ich auch nur schreiben musste.
Die rechtliche Grundlage ist durchaus simpel, Verträge sind durch 2 sich deckende Willenserklärung gekennzeichnet, weswegen in der Regel nicht eine Vertragspartei den Vertrag ohne Zustimmung des Anderen verändern darf. |
07.11.2023, 12:55 advfreak (1545) | |
mark208 schrieb am 07.11.2023, 11:56: MaW, er hat das Produkt gewechselt? Die geschuldete Leistung kann auch nur im Einvernehmen geändert werden. Natürlich ist es risikofrei einfach zu kündigen, trotzdem blicke ich immer noch nicht, was die da abziehen. Das ist ja nichts neues und wird schon eine rechtliche Grundlage haben, ich hab damals vor zig Jahren auch schon statt dem Sega Magazin - als es eingestellt wurde - einfach die Mega Fun stattdessen zugeschickt und das Abo automatisch umgestellt bekommen. |
07.11.2023, 11:56 mark208 (1173) | |
advfreak schrieb am 07.11.2023, 11:42: mark208 schrieb am 07.11.2023, 11:36:
Ich blicke noch nciht ganz das Konstrukt, aber wenn dein Vertragspartner gewechselt hat, dann brauchst du nicht zu kündigen. Denn einen Schuldnerwechsel musst du erst zustimmen. Der Vertragspartner hat aber nicht gewechselt sondern dein Vertragspartner schickt dir anstatt der Retro Gamer das t3n Heft zukünftig zu und verrechnet dir das natürlich auch. Also nochmal für alle: Sobald ihr diese Ausgabe bekommen habt müsst ihr das Abo kündigen und beim zukünftigen neuen Verlag ein neues Retro Gamer Abo abschließen. MaW, er hat das Produkt gewechselt? Die geschuldete Leistung kann auch nur im Einvernehmen geändert werden. Natürlich ist es risikofrei einfach zu kündigen, trotzdem blicke ich immer noch nicht, was die da abziehen. |
07.11.2023, 11:42 advfreak (1545) | |
mark208 schrieb am 07.11.2023, 11:36:
Ich blicke noch nciht ganz das Konstrukt, aber wenn dein Vertragspartner gewechselt hat, dann brauchst du nicht zu kündigen. Denn einen Schuldnerwechsel musst du erst zustimmen. Der Vertragspartner hat aber nicht gewechselt sondern dein Vertragspartner schickt dir anstatt der Retro Gamer das t3n Heft zukünftig zu und verrechnet dir das natürlich auch. Also nochmal für alle: Sobald ihr diese Ausgabe bekommen habt müsst ihr das Abo kündigen und beim zukünftigen neuen Verlag ein neues Retro Gamer Abo abschließen. |
07.11.2023, 11:36 mark208 (1173) | |
DasZwergmonster schrieb am 04.11.2023, 21:57: Ich habe das Heft noch nicht, aber ich habe es abonniert, weiß da jemand ob das Abo nun automatisch ausläuft? Ich blicke noch nciht ganz das Konstrukt, aber wenn dein Vertragspartner gewechselt hat, dann brauchst du nicht zu kündigen. Denn einen Schuldnerwechsel musst du erst zustimmen. |
06.11.2023, 18:17 Retropixel (22) | |
Und natürlich gibt es auch in dieser Ausgabe wieder Fehler: Inhaltsverzeichnis: "Fantavison - Natürlich kam dieses PS1-Technik-Protzspiel rund um Feuerwerke aus...Japan." Fantavision auf PS1, schön wär's gewesen . Das Spiel kam auf der PS2 raus. |
05.11.2023, 16:04 Lisa Duck (1862) | |
@Commodus: Ich habe meine Ausgabe gestern bekommen, habe diese aber leider gerade nicht in Reichweite. Es wird zumindest (wenn ich mich recht erinnere) nicht erwähnt Commodus, dass die Übersicht auf Deiner (tollen!) Arbeit basieren könnte. Leider kann ich Dir deswegen auch nicht das Inhaltsverzeichnis scannen.
@kultboy: Selbst im Editorial, aber auch in einer Anzeige sowie in der Vorschau wird explizt erwähnt das es im Februar weitergeht. |
05.11.2023, 11:22 advfreak (1545) | |
Ich habe mein Heft noch nicht bekommen, meine mich aber zu erinnern das Jörg mal gesagt hat er hat eine eigene Tabelle wo alles drinnen steht. Die Commodus Tabelle ist aber auf Gamersglobal bekannt, weil ich mal in einer Adventskalenderaktion darauf frecher weise hingewiesen habe... |
05.11.2023, 10:45 Sir_Brennus (914) | |
Commodus schrieb am 05.11.2023, 09:05: Aha! Ein Artikelindex aller Hefte seit 2012. Wie sieht denn der aus? Könnte es sein, daß der auf meinem Retro-Gamer-Archiv basiert?
Hat schon jemand das Inhaltsverzeichnis? Ich habe den Artikelindex gelesen. Es gibt keinen Hinweis auf deinen Index, sondern nur ein paar Erklärungen, welche Artikel drin sind und welche nicht. Es es ist von rund 1.900 Artikeln die Rede. Frag mal Jörg, woher das stammt. |
05.11.2023, 09:05 Commodus (6234) | |
Aha! Ein Artikelindex aller Hefte seit 2012. Wie sieht denn der aus? Könnte es sein, daß der auf meinem Retro-Gamer-Archiv basiert?
Hat schon jemand das Inhaltsverzeichnis? |
04.11.2023, 22:51 alke01 (239) | |
Die Abonummer ist 10 stellig und steht oberhalb deiner Adresse auf dem Blatt was du bekommen wirst. Kommentar wurde am 04.11.2023, 22:52 von alke01 editiert. |
04.11.2023, 22:35 DasZwergmonster (3294) | |
Mist, das Abo hat damals meine Frau als Geburtstagsgeschenk abgeschlossen... und die liegt nun in einem Pflegeheim. Muss ich ich jetzt die Abo-Daten rausfinden. |
04.11.2023, 22:11 alke01 (239) | |
Nein, das Abo musst du kündigen. |
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