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von kultboy

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18.12.2017, 14:10 Aydon_ger (890 
Sehr interessant in diesem Zusammenhang ist die Doku, die mal auf ZDF Info lief:

Killerspiele. Insgesamt sind es vier Folgen. Neben Ex-GS-Chefredakteur Gunnar Lott (yay) ist da bspw. auch Hans Ippisch zu hören, der ja damals eines der ersten deutschen "Killerspiele" entwickelt hat.

Weiterhin sind sehr viele andere Akteure zu hören, die damals das Geschehen mitbestimmten, sei es Jon Reomero oder auch Günther Beckstein. Elke Monssen-Engberding, ehemalige Chefin der BPjS ist übrigens eine erstaunlich reflektierte und unaufgeregte Gesprächspartnerin, sie hat mich positiv überrascht.

Eine sehr interessante Dokureihe...
18.12.2017, 11:27 Gunnar (4890 
Und hier dann mal ein Artikel aus Tester-Sicht: http://www.spiegel.de/netzwelt/games/spieletester-der-bundespruefstelle-traumjob-jedes-16-jaehrigen-a-1181333.html
25.11.2017, 12:26 DaBBa (3187 
Jochen schrieb am 25.11.2017, 00:25:
Das jemand diese Arbeit machen muss, ist völlig klar. Das aber eine Behörde beim Jugendschutz auf Outsourcing setzt ... das hatte ich nicht erwartet.

Ich vermute, dass die BPjM schlicht und einfach einen Bearbeitungsstau hat.

Das hat nichts mit Bearbeitungsstau zu tun. Die BPjM beschäftigt schon seit längerem freie Mitarbeiter, die die Spiele aufdröseln. Das ist mMn. auch in Ordnung.

Ein relativ bekannter ehemaliger freier Mitarbeiter der BPjM ist Fabian Siegismund. Er erzählt hier davon:
https://youtu.be/2hGpimFHmqU
tl;dw: Er hat im Rahmen seines Jura-Studiums ein Pflichtpraktikum bei der BPjM gemacht und danach als Gutachter gearbeitet. D. h. er hat Spiele durchgespielt und dann dem Zwölfer- oder Dreier-Gremium vorgestellt. Das Gremium besteht auch nicht nur aus BPjM-Beamten, sondern auch Vertreter aus Kirche, Schule, Bibliothek etc.. Das ist auch sinnvoll, sonst würde die BPjM zu einer Behörde, die ohne Input und Kontrolle von außen Medien vom Markt weitgehend verschwinden lassen könnte.
Durch die Gutachter entgeht die BPjM auch dem Vorwurf, man habe sich die Spiele nicht ausreichend angeschaut. Umgekehrt kann die BPjM ja auch nicht einfach ein Video vom Hersteller anfordern, sonst bestünde die Gefahr der Manipulation.

Das ist im Prinzip auch in anderen Bereichen so. Wenn bei einem Gerichtsverfahren bzgl. eines Verkehrsunfalls ein Gutachten eingeholt wird, muss sich auch nicht ein Beamter ein Schrott-Auto angucken, von dem er wenig Ahnung hat, weil er das halt nicht den ganzen Tag macht.
25.11.2017, 00:25 Jochen (3669 
@DaBBa: Danke für die Info zu Silent Service. Die frühe Listenstreichung hatte ich übersehen.

Das jemand diese Arbeit machen muss, ist völlig klar. Das aber eine Behörde beim Jugendschutz auf Outsourcing setzt ... das hatte ich nicht erwartet.

Ich vermute, dass die BPjM schlicht und einfach einen Bearbeitungsstau hat. Im Jahr 2015 gab es zu Computer- und Videospielen 15 Verfahrensanträge und -anregungen, die führten zu 13 Indizierungen und 2 Nichtindizierungen. Und 2016 gab es 19 Anträge und Anregungen, aber nur 3 Indizierungen und 0 Nichtindizierungen. Im letzten Jahr ist also einiges liegen geblieben. Dazu kommen noch die indizierten Spiele aus den 90er Jahren, die nach 25 Jahren eigentlich von der Liste gestrichen werden. Wenn sich aber jemand für eine Folgeindizierung ausspricht, dann müssen diese alten Spiele vor einer Listenstreichung erneut überprüft werden. Das ist reichlich Arbeit, da müssen wohl Spieleprofis ran.
24.11.2017, 11:18 DaBBa (3187 
Silent Service wurde schon wieder im Juni 1988 gestrichen.

Vermutlich würde eine Bewerbung mit solchen Lieblingsspielen nicht mal ganz unten auf der Liste landen. Wer nur FIFA und Forza Motorsport spielt, dürfte für den Job weniger geeignet sein.

Denn letztlich muss die Arbeit jemand machen, der mit solchen Inhalten umgehen kann und möchte. Da sollte man die Klassiker, aber auch Nummern wie "Mortal Kombat X" durchaus kennen, auch bzw. gerade weil das Ding damals knapp nicht indiziert wurde.
Kommentar wurde am 24.11.2017, 11:22 von DaBBa editiert.
24.11.2017, 10:25 kultboy [Admin] (11495 
Bei der Liste würde noch gut Doom, Wolfenstein, Moonstone, Postal usw. fehlen... witzig wäre es schon was da zurückkommt.
23.11.2017, 16:30 Jochen (3669 
kultboy schrieb am 22.11.2017, 20:40: "Das beste hast du aber verschwiegen: Bewerbungen mit (...) Benennung Ihrer persönlichen Top10-Lieblingsspiele"

Wie reagiert die Behörde wohl auf eine Bewerbung, in der jemand unter seinen Lieblingsspielen einige dieser (von mir willkürlich gewählten) Titel nennt?

01. Barbarian
02. Blue Max
03. Commando
04. Express Raider
05. Lost Patrol
06. River Raid (Oder Raid on Bungeling Bay? Oder Raid over ... was auch immer. Mit einem Raider-Titel stiegen damals wohl die Verkaufszahlen.)
07. S.D.I.
08. Silent Service
09. Wings
10. Wings of Fury

Diese Spiele wurden noch durch die BPjS auf den Index gesetzt - und müssten nach über 25 Jahren wieder runter sein (bei Silent Service bin ich mir nicht ganz sicher).
Kommentar wurde am 24.11.2017, 20:03 von Jochen editiert.
22.11.2017, 20:40 kultboy [Admin] (11495 
Das beste hast du aber verschwiegen:
Bewerbungen mit Motivationsschreiben, Lebenslauf (ohne Foto) und der Benennung Ihrer persönlichen Top10-Lieblingsspiele
22.11.2017, 13:05 Jochen (3669 
Möchte jemand mit seinem Hobby etwas Geld verdienen? Und der Bundesprüfstelle mal zeigen, wie die Games richtig gespielt werden? Dann solltet ihr diese echte Stellenausschreibung aus dem November 2017 beachten:

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien sucht Spieletester und Spieletesterinnen

"Die BPjM ermöglicht Spielerinnen und Spielern, sich als Tester im Bereich Games im Jugendmedienschutz zu engagieren. Zur Prüfung der Indizierung bzw. Listenstreichung von Computer-, Video- und Konsolenspielen werden diese intensiv inhaltlich unter Vorgabe konkreter Kriterien erfasst. Diese Aufgabe übernehmen bei der BPjM Spieletesterinnen bzw. Spieletester. Hauptaufgabe ist daher, ein Spiel unter dem Aspekt der Jugendgefährdung komplett zu erfassen, sämtliche als Entscheidungsgrundlage für die Gremien relevanten Aspekte neutral zu präsentieren und zu begründen und einen Entscheidungsentwurf zu erstellen. Die Vorführung der Spiele erfolgt durch den Spieletester bzw. die Spieletesterin in den Sitzungen der Gremien in der Bundesprüfstelle. Kenntnisse im Jugendmedienschutz und zur Aufgabe der Bundesprüfstelle sind wünschenswert.

Anforderungen:
• Wohnort im Raum Bonn
• Volljährigkeit
• Hohe Verlässlichkeit
• Absolute Verschwiegenheit
• Zeitliche Flexibilität
• Hohe kommunikative Fähigkeiten
• Hohe Spiele-, Genre-, plattformübergreifende Kompetenz und Affinität
• Gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen sowie Englischkenntnisse

Für jedes einzelne Verfahren wird ein Werkvertrag geschlossen, der Stundenlohn liegt derzeit bei 10 € netto. Es handelt sich nicht um eine regelmäßige Beschäftigung; vielmehr hängt die Anzahl der Werkverträge von den Verfahrenszahlen ab und liegt nicht im Einflussbereich der BPjM."


Hat nicht jemand in den vorherigen Kommentaren von einem "Traumjob" gesprochen? Bewerben kann man sich (mit "Motivationsschreiben") noch bis zum 30.11.2017, alle Infos und Kontaktdaten finden sich hier.
Kommentar wurde am 22.11.2017, 15:22 von Jochen editiert.
09.09.2008, 16:38 Darkpunk (2940 
wenn rambo 4 in deutschland ab 18 jahren freigegeben wird, der film aber um ca eine minute gekürzt wird, ist das erwachsenenzensur! in österreich war der selbe film uncut und ab 16 jahren freigegeben. das bedeutet nichts anderers, als das der österreichische staat den jugendlichen mehr medienkompetenz zutraut als der deutsche staat seinen erwachsenen mitbügern!
ich habe nichts gegen indizierungen wenn diese gerechfertigt sind. aber die massiven zensurmaßnahmen im bereich computer- und videospiele, die seit dem verschärften Jugendschutzgesetz völlig über hand genommen haben, sind diskriminierent und werden von meiner person gänzlich abgelehnt. nichts als heuchelei ist die absegnung von c&v-games als "kulturgut" durch den deutschen kulturrat bei solch von vorurteil geprägten zensurmaßnahmen im bereich der computer- und videospiele.
ein kriegsverherrlichendes spiel wie call of duty 4 bekommmt uncut in deutschland eine "freigegeben ab 18"-kennzeichnung. das fantasyszenario von gears of war dagegen wird die altersfreigabe verweigert, was die indizierung bedeutet, und das nur auf grund des splatterinhalts...............

amoklauf?
Kommentar wurde am 09.09.2008, 16:39 von Darkpunk editiert.
31.07.2008, 01:34 altersegahase (106 
lemmy07 schrieb am 29.07.2008, 13:46:
Aber das wäre mein Traumjob bei der Stelle! Den ganzen Tag gewaltverherrlichende Spiele zocken und Schweinkram anschauen!



Das ganze System mit diesem Jugendschutz bei uns ist ein Widerspruch in sich. Counterstrike beispielsweise ist nicht auf dem Index gelandet und dürfte meines Wissens nach mindestens ab 16 frei sein. Und GTA 4? Wie siehts hier aus? Dafür sind aber Cannon Fodder und Chaos Engine bis heute ein Tabu. Und bei Ebay werde ich ermahnt und bei widerholtem Einstellen sogar gesperrt, wenn ich diese Spiele oder Operation Wolf fürs NES beispielsweise anbiete.

Bin ich zu dumm, den Zusammenhang zu erkennen, oder ist das ganze tatsächlich irgendwie unlogisch, ungerecht und zugleich willkürlich? Nunja, das bedarf wohl kaum einer Antwort. Sollen die ihren Fehler eingestehen und alle Indizierungen vor 96 mit sofortiger Wirkung aufheben, solang da kein hakenkreug drinne vorkam.


Und die Damen auf den Fotos sehen tatsächlich so kompetent aus, wie ich mir das vorgestellt habe.

PS: Bombe, Attentat, Präsident, Anschlag... Damit dieser Post auch ganz oben in den Spitzellisten des Heimatschutzes landet.
30.07.2008, 16:32 Majordomus (2178 
Herr Planetfall schrieb am 12.04.2008, 18:56:
aber Kippen, Pornos und Alkohol unterliegen auch völlig zurecht Verkaufsbeschränkungen.


Sehe ich seit dem ich 18 bin auch so
29.07.2008, 13:46 lemmy07 (676 
Sehe ich jetzt, da ich selber Vater bin auch so! Es gibt schon Spiele, die tatsächlich kein Jugendlicher spielen sollte (so einen Mist wie Manhunter sollte eigentlich auch kein Über-18-jähriger spielen dürfen)...

Aber das wäre mein Traumjob bei der Stelle! Den ganzen Tag gewaltverherrlichende Spiele zocken und Schweinkram anschauen!
Kommentar wurde am 29.07.2008, 13:47 von lemmy07 editiert.
12.04.2008, 19:06 cassidy [Mod] (4112 
Seh ich auch so!
12.04.2008, 18:56 Herr Planetfall [Mod] (4034 
Nö, das war ernst gemeint. Ich bin prinzipiell der Meinung, daß Kinder und Jugendliche nicht alle Spiele konsumieren dürfen sollten, ob hier oder im Ausland. Vielleicht ist dieser Grundsatz schwierig in die Praxis umzusetzen, aber Kippen, Pornos und Alkohol unterliegen auch völlig zurecht Verkaufsbeschränkungen.
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