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Shadow Warrior
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PC CD-ROM
Entwickler: 3D Realms   Publisher: GT Interactive Software   Genre: Action, 3D   
Ausgabe Test/Vorschau (3) Grafik Sound Wertung System Datenträger Hits Autor
PC Joker 8/97
Testbericht
75%
69%
-PC CD-ROM
1 CD
66Richard Löwenstein
PC Player 8/97
Testbericht
--Solo: 4/5
Multi: 4/5
PC CD-ROM
1 CD
903Volker Schütz
Power Play 7/97
Testbericht
62%
60%
Solo: 67%
Multi: 74%
PC CD-ROM
1 CD
85Peter Steinlechner
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Videos: 2 zufällige von 1
Kategorie: PC, Spiel
User-Kommentare: (58)Seiten: [1] 2 3 4   »
06.06.2024, 09:54 Aydon_ger (906 
Hey, stimmt.

Da habe überhaupt nicht dran gedacht. Sehr guter Hinweis - und absolut richtig.
05.06.2024, 17:01 DaBBa (3226 
Aydon_ger schrieb am 05.06.2024, 13:08:
Eine sehr gute Frage. Mit einer einfachen Antwort: Marktwirtschaft. Ich als Grossist entscheide, dass Du als Verlag höchstwahrscheinlich (!) einen Verstoß gegen (hier bitte einfügen: Jugendschutz, Gute Sitten, bla bla) verübt hast. Dein Heft xx/2024 berichtet also über das Spiel "Omas verfüttern Kartoffeln an kleine Babys". Das ist widerlich und bestimmt auch ganz dolle böse.

Dann kann ich als jemand, der am Marktgeschehen teilnimmt, entscheiden, ob ich das Produkt über meine Kanäle vertreibe oder eben nicht.
Du bist als Presse-Grossist in Deutschland kein freier Marktteilnehmer, sondern Monopolist. Du hast Dein Grossogebiet mit Alleinauslieferungsrecht, in dem niemand sonst Zeitungen großhandeln darf. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Du nicht bestimmte Zeitschriften nach eigener (!) Entscheidung zurückhalten sollst. Schließlich dürfen auch Deine Kunden, die Einzelhändler, nicht bestimmte Zeitungen und Zeitschriften ablehnen, sondern müssen alle von Dir gelieferten Zeitungen oder gar keine auslegen.

Das System Presse-Grosso ist bewusst nicht freimarktwirtschaftlich organisiert, damit Aldi und Lidl nicht sagen können: "Hallo Verlag X! Entweder Ihr schreibt in Zukunft zufällig netter über uns - oder wir verkaufen zufällig weniger Zeitungen von Euch. "
* Es reicht schon, dass Aldi und Lidl als Werbekunden entsprechende Hebelkraft haben.
Kommentar wurde am 05.06.2024, 17:09 von DaBBa editiert.
05.06.2024, 13:08 Aydon_ger (906 
"oder ein Grossist ein Heft einzieht*, weil dort über ein zwischenzeitlich indiziertes Medium berichtet wird , macht der das nicht auf direkter Anweisung der Politik."

Eine sehr gute Frage. Mit einer einfachen Antwort: Marktwirtschaft. Ich als Grossist entscheide, dass Du als Verlag höchstwahrscheinlich (!) einen Verstoß gegen (hier bitte einfügen: Jugendschutz, Gute Sitten, bla bla) verübt hast. Dein Heft xx/2024 berichtet also über das Spiel "Omas verfüttern Kartoffeln an kleine Babys". Das ist widerlich und bestimmt auch ganz dolle böse.

Dann kann ich als jemand, der am Marktgeschehen teilnimmt, entscheiden, ob ich das Produkt über meine Kanäle vertreibe oder eben nicht.

Moment, ruft jetzt der geübte Recht24.6x.to Leser aus. So leicht's ja wohl nicht, immerhin hat man ja einen Vertrag.

Stimmt, sage ich. Aber a.) reden wir hier ja über die Frage, wieso ein Grossist so handeln kann, wenn doch "der Staat" die Ausgabe xx/2024 nicht aus dem Verkehr ziehen wollte.
Und b.) kann ich mich dagegen wehren. Aber das ist alles außerhalb der Sphäre "Staat und Zensur" zu sehen und daher bewusst hier nicht das Thema.
05.06.2024, 09:48 DaBBa (3226 
Wobei die Grenzen fließend sind. Die Politik macht zwar die Gesetze. Aber wenn ein Staatsanwalt ein Heft beschlagnahmen lässt oder ein Grossist ein Heft einzieht*, weil dort über ein zwischenzeitlich indiziertes Medium berichtet wird , macht der das nicht auf direkter Anweisung der Politik.

* Wieso darf der Grossist das überhaupt von sich aus? Gefühlt ist es nicht seine Aufgabe, zu entscheiden, ob ein Heft jugendgefährdende Inhalte hat.
Kommentar wurde am 05.06.2024, 09:48 von DaBBa editiert.
04.06.2024, 23:12 Frank ciezki [Mod] (3813 
"Und Schuld daran ist nur die SPD". Zitat Rudi Karell,"Wann wird es mal wieder richtig Sommer ?".

Lassen wir es am besten dabei, dass wir es hier unpolitisch, bei Retrospielen halten.
Für alles Andere, gibt es die entsprechenden Foren.
04.06.2024, 18:17 Gunnar (4957 
jan.hondafn2 schrieb am 03.06.2024, 22:44:
@Bearcat und Gunnar:

Das hat doch seitens des Jokers weder etwas mit "Heuchelei" noch mit einem "scheinheiligen Stil" zu tun! Fakt ist doch, dass die tolle Bundesprüfstelle damals dermaßen die Zügel angezogen und dann auf Teufel komm raus indiziert/beschlagenahmt hat, dass der Verlag förmlich dazu gezwungen wurde, seine Testberichte in einer bestimmten Form anzupassen.
Hier erfolgte meiner Meinung nach ein krasses Einschreiten in die Pressefreiheit. Die Redaktion kam doch lediglich ihrer Pflicht zur Berichterstattung nach...dies dann als "Werbung" oder sogar "Kaufanreiz" seitens der BPjS auszulegen, ist doch völliger Humbug.
Somit war es im Umkehrschluss doch irgendwie logisch, dass sich der Verlag bei indizierungswürdigen Programmen ein wenig selbst beschneiden musste, um nicht weitere Repressalien zu fürchten.

Beschwert Euch also bitte bei den staatstreu-handelnden Beamten, die den Magazinen damals strikt auferlegt hatten, wie sie mit solchen ach so fragwürdigen "Metzelprogrammen" umzugehen hatten. Soviel zu dem Artikel 5 unseres Grundgesetzes: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten...Eine Zensur findet nicht statt."

Klar, beim Joker waren die damals nach der Beschlagnahmung von Ausgabe 4/95 (wegen "Mortal Kombat II") gebrannte Kinder und vermutlich ist Michael Labiner mehr als einmal schweißgebadet aufgewacht mit der Vorstellung, sowas könnte seinem Heft noch mal zustoßen. Vermutlich bestand auch die Befürchtung, als potenzieller "Wiederholungstäter" da unter besonders wachsamen Augen der bayerischen Justiz zu stehen. Trotzdem finde ich den Kurs inkonsequent. Die Mutmaßung muss demnach ja gewesen sein, bei einem erneuten Verfahren artig darauf verweisen zu können, man habe die fraglichen Spiele ja aufgrund des Verzichts auf eine Wertung und der dazu geäußerten "kritischen" Worte à la "gehört auf keinen Fall in Kinderhände" nie wieder in werbender Weise beworben. Trotzdem hat man überhaupt und jeweils lang und breit "objektiv" darüber berichtet und den bösen, bösen jugendgefährdenden Medien damit überhaupt eine Plattform geboten. Um's mal (leider wieder politisch) zu vergleichen: Anne Will, Sandra Maischberger, Markus Lanz und Caren Misoga klatschen bei Alice Weidel, Tino Chrupalla & Co. auch explizit nicht Beifall, und trotzdem wird oft genug vorgeworfen, die öffentlich-rechtlichen Medien hätten die AfD durch ihre Dauerpräsenz in Talkshows eben gerade groß gemacht. Vermutlich hat man da in Mainz und Köln ebenso auf gute Quote gehofft wie Jahre zuvor in Haar bei München auf gute Auflage, und das jeweils, ohne sich in irgendeiner Weise angreifbar machen zu wollen. Aber ganz sicher wäre man in beiden Fällen eben nur durch Totschweigen gewesen.
Kommentar wurde am 04.06.2024, 23:22 von Gunnar editiert.
04.06.2024, 14:41 Dragondancer [Mod] (1141 
Zustimmendes Headbangen von meiner Seite an Aydon_ger und good old Cassidy
04.06.2024, 12:10 cassidy [Mod] (4126 
Sehr guter Beitrag, @Aydon! Danke dafür.

Politik lassen wir hier, auf dieser Seite eh außen vor. Ganz klar und deutlich. Das wird hier dann, im schlimmsten Falle "zensiert", und ich verweise auf andere Foren, in denen das gut und gerne breitgetreten werden kann. Besonders Themen, die sich um drei Ecken dann wieder auf Bashing und Meinungsfreiheitsdiskussionen reduzieren, können anderswo gut und gerne diskutiert werden. Hier, auf Kultboy.com, geht dass leider nicht. Schlicht und einfach. Hausrecht halt! Weiß jeder, kann sich jeder darn halten, oder nicht. wenn nicht, verschwindet der Beitrag halt.
04.06.2024, 10:45 Aydon_ger (906 
Ei wei, auf die politische Diskussion möchte ich hier bitte nicht weiter eingehen.

Es bleibt unbestritten, dass Staatsanwälte damals übergriffig und oftmals wie ein übereifriger Sherrif das Instrument "Indizierung aufgrund Jugendschutz" einsetzen. Gerade Computerspiele waren ein beliebtes Opfer, doch nicht das einzige. In den 80er waren es noch die VHS-Kassetten mit Horrofilmen, die dringenst von Kindern ferngehalten werden mussten. Ende 80er / Anfang 90er dann die "Telespiele".

Wie gesagt, das Faß "Zensur" mag ich hier nicht öffnen, das ist nämlich eines ohne Boden. Ich möchte aber zu bedenken geben, dass die Verlage sich sehr wohl im Klaren darüber waren, in welchem Spannungsfeld sie sich befanden. Die immer wieder genutzten Sätze "schnell zuschlagen, bevor die BPjS es tut" u.ä. sind in den Games-Magazinen der damaligen Zeit Legion. Da mag ich jetzt nicht ins Klagelied der armen PC-Joker / irgendeiner Redaktion einstimmen. Du hattest damals einen Verlagsanwalt oder eine entsprechende rechtliche Beratung. Es ging gar nicht anders. Wenn Du dann immer wieder versucht hast, das auszutesten, konnte es auch mal schief gehen.

Die Nummer die der PC Player da versuchte, von wegen "über Nacht, wir konnten gar nichts tun..." ist erstmals plausibel. Aber wie naiv und unerfahren möchte sich die Redaktion denn hier darstellen, dass ein Quake II, welches von Activision absichtlich erstmal nicht in Deutschland vertrieben wurde, so "überraschend" indiziert wurde?

Der Grund, warum Quake II erstmal im Ausland verkauft wurde ist einfach der, dass Activision damit rechnete, so gar keine Indizierung zu erhalten. Da diese i.d.R. ja nunmal für in Deutschland verkaufte Ware erlassen wurde. Die Freaks sollten sich über Importe versorgen, Activision war fein raus, alle stehen mit weißer Weste da. Das Spiel war bekannt, das haben wir als Gamer verstanden, das haben die Redaktionen ebenfalls mitgespielt. Und dann hat es eben nicht mehr funktioniert. Shit happens. Muss ich nicht gut finden, aber ich muss damit rechnen.

Mortal Kombat II und die Video Games fällt mir da ein. Und richtig in die Öffentlichkeit ging es dann mit dem Indizierungsantrag um Counterstrike. Da hat sich die GameStar breitgemacht und als eine Art "Anwalt der Gamer" fungiert. Natürlich auch nicht uneigennützig.

Erspart uns hier bitte die Munkeleien von wegen "Pandemie, Einschränkungen - Diktatur!!". Das ist ne Retro-Seite. Und wir waren damals nicht doof. Wir (Gamer wie Verlage) haben uns gerne doof gestellt.
04.06.2024, 08:35 anthony_xue (201 
@Bearcat und Gunnar: what Jan said. Wenn da ein profilierungssüchtiger Beamter meint, er will da mal am Rad drehen, kannst du als Nicht-Springer-Verlag kaum was tun. Und anders als zB Computec hatte der Joker auch nicht das Finanzpolster, um mal eben eine gecancelte Ausgabe wegzustecken. Gleichzeitig muss man die Spiele aber natürlich irgendwie erwähnen, und dann kommen halt solche Stunts zustande.

@jan.hondafn2 und ThatDoomGuy: Das Problem ist an dieser Stelle weniger das Grundgesetz als vielmehr die Tatsache, dass "Aber die Kinder!" immer noch als übelstes Totschlagargument durchgeht. Kann man leider sehr gut mit Stimmung machen. Und erstaunlich viele Leute und Ämter ziehen ihre einzige Daseinsberechtigung aus dem "Jugendschutz" und nehmen jede Gelegenheit wahr, da auf den Putz zu hauen, damit ihnen nicht die Mittel entzogen werden; unsere 16 massiv überbesetzten Landesmedienanstalten zB. Zum Glück erleben wir da auf EU-Ebene gerade eine Grenzziehung. Für den Joker kommt das natürlich 30 Jahre zu spät
04.06.2024, 00:34 ThatDoomGuy (41 
jan.hondafn2 schrieb am 03.06.2024, 22:44:
Soviel zu dem Artikel 5 unseres Grundgesetzes: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten...Eine Zensur findet nicht statt."


Tja, unser Staat hebelt gerne Grundrechte aus wenn ihm danach ist. Hat man ja wunderbar während der Pandemie gesehen.
Der Schwachsinn mit den Heften einkassieren war wirklich hirnverbrannt .Ein Test in einem Magazin hat keinen Unterschied gemacht, auf den Schulhöfen waren wir nicht von Magazinen abhängig. Spiele und Filme, sowohl indiziert als auch beschlagnahmt waren bekannt und (gerade wegen ihrem strengen Jugendverbot) sehr begehrt. Es gab immer einen Volljährigen Kumpel. Und ich sags mal so, vieles was der Staat so sehr versucht hat uns im jugendlichen Altee vorzuenthalten hätte uns damals gar nicht interessiert wenn Dummie-Staat es nicht vorher auf irgendwelche schwarzen Listen (im Jugendjargon "Einkaufsliste" genannt) gezetzt hätte. Und sonderlich lernfähig ist Vater Staat auch nicht, obwohl er sich ein bisschen gebessert hat. Ok, ich muss sagen mein Geschmack hat sich auch geändert. Doom 1 & 2 sind jetzt so ziemlich die einzigen Schießspiele auf meiner Platte der neue Scheiss kommt mir auch nicht drauf, auch nicht die neuen Dooms.
Kommentar wurde am 04.06.2024, 00:35 von ThatDoomGuy editiert.
03.06.2024, 22:44 jan.hondafn2 (2420 
@Bearcat und Gunnar:

Das hat doch seitens des Jokers weder etwas mit "Heuchelei" noch mit einem "scheinheiligen Stil" zu tun! Fakt ist doch, dass die tolle Bundesprüfstelle damals dermaßen die Zügel angezogen und dann auf Teufel komm raus indiziert/beschlagenahmt hat, dass der Verlag förmlich dazu gezwungen wurde, seine Testberichte in einer bestimmten Form anzupassen.
Hier erfolgte meiner Meinung nach ein krasses Einschreiten in die Pressefreiheit. Die Redaktion kam doch lediglich ihrer Pflicht zur Berichterstattung nach...dies dann als "Werbung" oder sogar "Kaufanreiz" seitens der BPjS auszulegen, ist doch völliger Humbug.
Somit war es im Umkehrschluss doch irgendwie logisch, dass sich der Verlag bei indizierungswürdigen Programmen ein wenig selbst beschneiden musste, um nicht weitere Repressalien zu fürchten.

Beschwert Euch also bitte bei den staatstreu-handelnden Beamten, die den Magazinen damals strikt auferlegt hatten, wie sie mit solchen ach so fragwürdigen "Metzelprogrammen" umzugehen hatten. Soviel zu dem Artikel 5 unseres Grundgesetzes: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten...Eine Zensur findet nicht statt."
Kommentar wurde am 03.06.2024, 22:45 von jan.hondafn2 editiert.
03.06.2024, 20:22 Bearcat (3954 
Frank ciezki schrieb am 03.06.2024, 19:51:
Passierte das nicht der Power Play mit Quake 2 ?

Knapp daneben! Die PC Player war´s, deren Ausgabe 2/98 mit dem Test zu Quake 2 und einer 83er-Wertung von der Zensur gefressen wurde. Nachfolgend war sie dann im Editorial der 3/98 leicht angefressen... Tatsächlich hat nur die PC Player einen Test zu Quake 2 gehabt; der PC Joker setzte seinen scheinheiligen Stil einfach nur fort.
03.06.2024, 19:51 Frank ciezki [Mod] (3813 
Passierte das nicht der Power Play mit Quake 2 ?
03.06.2024, 18:47 Fürstbischof von Gurk (1608 
Es gab Fälle, da mußten ganze Monatshefte aus dem Handel genommen werden...
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