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Kult-Systeme

Dieser Bereich ist speziell für alle Computer und Konsolen seit Beginn des Computer- und Videospielezeitalters in den 70er Jahren bis zu den aktuellen Systemen in der Gegenwart gedacht. Hier soll nach und nach eine Auflistung dieser Systeme erfolgen, die vielen von uns auch heute noch viel Spaß bereiten. Wie immer sind auch hier Kommentare, Meinungen und Diskussionen rund um die jeweiligen Systeme erwünscht und gern gesehen. Bleibt nur noch, Euch viel Spaß auf diesem kleinen Rundgang durch die Computer- und Videospielehistorie zu wünschen.

Es sind 63 Kult-Systeme online!

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3DO
Acorn A3010
Acorn RiscPC (RPC)
Amiga 1200
Amiga 2000
Amiga 4000
Amiga 500
Amiga 600
Amiga CD32
Amstrad GX4000
Atari 1040ST
Atari 130XE
Atari 520ST
Atari 7800
Atari 800XL
Atari Jaguar
Atari Portfolio
Atari VCS 2600
Atari XE Game System
Bandai Wonderswan
ColecoVision
Commodore 16
Commodore 64
Commodore 64 Game System
Commodore PET 2001 / CBM 2001

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User-Kommentare: (1421)Seiten: «  8 9 10 11 [12] 13 14 15 16   »
14.07.2021, 22:04 SarahKreuz (10000 
10 Jahre Nintendo 3DS
Der Geburtstag (bereits im Februar) ist ja vollkommen an mir vorbeigegangen.

Wie bei den allermeisten wahrscheinlich auch, wird aktuell mobil hauptsächlich auf der Switch gespielt. Der letzte Dualscreen von Nintendo ist da ein wenig aufs Abstellgleis geraten. Aber der "Slow Starter" 3DS - der die ersten zwei Jahre ja nicht so richtig in die Pötte gekommen ist, und sich als "grower" entpuppte - darf nicht vergessen werden. Deswegen ein kurzes "In-Erinnerung-Schwelgen" von meiner Seite aus. Dank der internen Statistiken kann man ja wunderbar sehen, was (und wie lange) man etwas gespielt hat.

Nachdem ich meinen 2DS mittlerweile verschenkt habe, sind's insgesamt "nur" noch zwei 3DS-Systeme in meiner Sammlung. Zuerst hab ich mal zum kleinen New 3DS gegriffen. Dort sind auch die meisten Spiele installiert, die interne 32 Gigabyte Karte ist fast bis zum letzten Megabyte ausgereizt:
https://abload.de/img/img_20210714_20352373w5ka9.jpg Abzüglich zwei Tools (RPG Maker und RPG Maker Player) haben sich dort völlig wahnsinnige 148 Download-Spiele angesammelt. Noch wahnsinniger ist allerdings die Tatsache, dass ich (bis auf 5, 6, 7?) alle gespielt habe.

Die 5 meistgespielten:

1.Fire Emblem Fates - 96 Stunden
2.Etrian Odyssey Untold - 90 Stunden
3.Shin Megami Tensei IV - 88 Stunden
4.Shin M. T. IV Apocalypse - 66 Stunden
5.Shin M. T. Devil Survivor - 63 Stunden

Den "RPG Maker FES" hab ich dabei nicht mitgezählt. Der ist mit über 300 Stunden auf der absoluten Spitzenposition. Aber eben kein Spiel.

Der "kleine" New 3DS war dabei immer mein Lieblingssystem, wie man ja anhand der vielen Downloads erkennt. Obwohl schon kurze Zeit später die XL-Variante des New 3DS bei mir landete, hab ich doch viel, viel mehr auf dem kleineren gespielt. Leichter und kompakter zum einen (nicht unwichtig, denn die XL-Variante wiegt doch ganz schön was inner Hand!)...aber auch der kleinere Screen hatte seinen Reiz. Ich hab die Auflösung des 3DS immer mit der Playstation 2 verglichen. Den 3DS mit einem tragbaren N64 zu vergleichen ist aber auch nichts grundlegend verkehrtes, denke ich. Sprich: HD-Auflösung geht anders! Der kleinere Bildschirm hatte dazu geführt, dass Spiele teilweise besser aussahen, weniger Kantenbildung. Klar, eine optische Täuschung. Aber sie hat bei mir verdammt gut funktioniert, und ich erinnere mich noch, wie verdammt wunderhübsch "Monster Hunter Stories" auf dem New 3DS aussah. Und auf dem XL-Bildschirm dagegen wirkte es viel grobkörniger, aufgeblähter.

Wo ich dann zum XL-New 3DS komme. Die dort installierten Spiele sind völlig überschaubar und passen alle auf einen einzigen Screenshot: https://abload.de/img/img_20210714_20415959cvkv0.jpg

Die 5 meistgespielten:

1.Monster Hunter Generations - 116 Stunden
2.Etrian Odyssey Nexus - 109 Stunden
3.Persona Q2 - 107 Stunden
4.Xenoblade Chronicles 3D - 77 Stunden
5.Radiant Historia - 51 Stunden

Hier war dann auch mal kein Tool wie "RPG Maker" im Weg, um den richtigen Spielen den Rang abzulaufen.

In dem New 3DS XL schlummert eine 64 Gigabyte SD-Karte, die aber nur zu einem geschätzten Viertel voll ist. Wenn überhaupt. Da für den 3DS ja nichts mehr erscheint, bezweifel ich auch sehr, dass sie jemals voll werden wird. Klar, es gibt sicher noch das eine oder andere Spiel, dass ich mir digital angeln werde, bevor der eShop vom 3DS endgültig seine Pforten schließt. Einfach, um die Sammlung zu komplettieren. Um "Spiele aus der zweiten Reihe" zu fischen. Aber... die Download-Größe war von 3DS-Spielen ja immer überschaubar. Insgesamt 40 Gigabyte finde ich bestimmt nicht mehr zum herunterladen, da - wie gesagt - nix neues mehr für das System dazukommt. Und so Brecher wie "Metal Gear Solid 3" (das gewaltigste Spiel, dass ich auf dem 3DS kenne) mit seinen 5 Gigabyte Datenvolumen, waren eher die Ausnahme, als die Regel. Das Gros der Mario und Zelda-Spiele liegt beispielsweise bei 500, 600 Megabyte im Speicherbedarf. Wenn ein Spiel seine 1,5 bis 2 Gigabyte erreichte, dann galt es schon als "fett" im 3DS-Kosmos. Es machte halt immer viel aus, dass nicht mit HD-Grafik jongliert werden musste. Ein Witcher 3-ähnliches 40 Gigabyte-Monster suchte man auf der Handheld-Konsole jedenfalls vergeblich.

Als Fazit bleibt festzuhalten: alles hat ein Ende. Jedenfalls vorläufig. Irgendwie, irgendwann und irgendwo schmeißt man dann ja doch wieder ein altes System an. Weil's da immer noch ein paar ungespielte Sachen gibt - man kann unmöglich alles kennen! Es stapeln sich heute noch ungespielte GameBoy-und GameBoy Advance-Spiele, die ich mir gerne mal genauer anschauen möchte. Und wie alt sind dieses Systeme denn biddeschön? Der 3DS ist also aus dem Rennen, die intensive Nutzung von einst hat die Switch schamlos übernommen. Aber er wird garantiert mal wieder angemacht werden und dann eine Weile wieder (wie anno damals) der beste Handheld forever and ever sein.


Happy Birthday, 3DS
Kommentar wurde am 14.07.2021, 22:06 von SarahKreuz editiert.
08.07.2021, 18:33 SarahKreuz (10000 
399 Euro bei Saturn/GameStop/Media Markt und Co.

Nur vereinzelt etwas billiger zu haben: https://www.otto.de/p/nintendo-switch-oled-modell-1447193086/#variationId=1447193087

Ist höchstens (rein theoretisch) damit zu entschuldigen, wenn die "normale Switch" um 25, 30% reduziert wird, sobald das neue Modell in die Läden gewuchtet wird. Und am besten im gleichen Atemzug die "Switch Lite" um 20, 30 Euro billiger machen. Gerade letzteres Modell könnte viel näher für Leute rücken, die wirklich Mega-Knappe Finanzen haben. 149 Euro für eine Switch-Lite klingt um so vieles freundlicher.
Kommentar wurde am 08.07.2021, 18:34 von SarahKreuz editiert.
07.07.2021, 09:32 mark208 (1205 
Wenn du die Karten verlierst und das glaubhaft machen kannst, wird dich der Betreiber einlassen. Die Karten dienen ja mehr als Quittung, dass du bezahlt hast.

Auch sonst muss man immer unterscheiden zwischen seiner Vorstellung dem Sachverhalt der später für die juristische Bewertung zu Grunde gelegt wird.

Wenn du jetzt Indy 4 seinerzeit für den Amiga erworben hast, solltest du nämlich unabhängig der Frage einer Lizenz die Disketten noch im Original besitzen, sonst könnte das ja jeder behaupten. Selbst die Rechnung dürfe in dem Fall nicht ausreichen, du könntest die originaldisketten ja weiterverkauft haben. MaW ist das auch eine Beweisfrage.
07.07.2021, 08:48 mive (288 
@Swiffer

kaufst du dir nicht eher eine Lizenz um das Produkt zu nutzen? wenn du diese verlierst hast du halt Pech gehabt?
Angenommen du kaust dir heute eine Kinokarte im Voraus für den Sonntag und verlierst diese bis dahin, hast du dann das Recht einfach ins Kino zu gehen und dir den Film anzusehen? Immerhin hast du ja das Ticket bezahlt?

edit:
oder nimm eine Musik-CD als Vergleich
Kommentar wurde am 07.07.2021, 08:55 von mive editiert.
07.07.2021, 00:39 [PaffDaddy] (1767 
Ein Produkt (wie z.B eine Software a' Indiana Jones 4, erworben mit meinem Zeitungslohn), weshalb habe ich denn kein Anrecht mehr darauf, solange ich lebe, es mir aus sonstigen Quellen erneut zu holen?

Nur, weil ich die/den physischen Datenträger nicht mehr besitze durch den Lauf/Umstände der Zeit, ich habe doch dafür eine Leistung entgegengebracht!


das kann ich dir sagen: reine gier der hersteller.
07.07.2021, 00:26 Swiffer25 (1488 
Ohne mich in die Tiefen der Rechtswissenschaft/Googlesuche, als Laie einzubringen.

Ein Produkt (wie z.B eine Software a' Indiana Jones 4, erworben mit meinem Zeitungslohn), weshalb habe ich denn kein Anrecht mehr darauf, solange ich lebe, es mir aus sonstigen Quellen erneut zu holen?

Nur, weil ich die/den physischen Datenträger nicht mehr besitze durch den Lauf/Umstände der Zeit, ich habe doch dafür eine Leistung entgegengebracht!

Edit:
@ Edgar Allens Po
Ich "frage" mich halt ebenfalls, kann etwas für was man eine gewollte Leistung erbringt und einen Tausch/Kauf tätigt ein "Raub" sein?
Ist irgendwie verrückt...
Kommentar wurde am 07.07.2021, 00:32 von Swiffer25 editiert.
07.07.2021, 00:13 Edgar Allens Po (3634 
Schon bisschen strange, oder? Ich habe für die Scheiße schließlich bezahlt. Und dennoch soll ich ein Dieb sein?
07.07.2021, 00:09 [PaffDaddy] (1767 
du müsstest eher fragen ob du die funktion umgehen darfst. eine kopie zu nutzen, die du nicht von deinem eigenen medium gemacht hast, ist an sich schon illegal.


p.s.: "RAUB" (Die Tathandlungen eines Raubs erfüllt, wer eine fremde bewegliche Sache mittels Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben wegnimmt.) kopie gibt es nicht... zumindest nicht in der form die du hier ansprichst (downloaden).
Kommentar wurde am 07.07.2021, 00:12 von [PaffDaddy] editiert.
07.07.2021, 00:07 Edgar Allens Po (3634 
v3to schrieb am 06.07.2021, 22:59:
Wenn ich das gerade richtig gelesen habe, gilt für Software im privaten Umfeld das Recht auf eine Sicherheitskopie, die aber nicht veräußert werden darf. Demnach muss man das Image schon selber ziehen.


Mal angenommen, ich besitze eine Anwendersoft im Original, die mich mit ihrem Internetzwang-Kopierschutzscheiß nervt. Darf ich mir dann eine Raubkopie ziehen, um ungestört und unabhängig arbeiten zu können?
06.07.2021, 23:30 forenuser (3803 
Edit: egal!
Kommentar wurde am 06.07.2021, 23:32 von forenuser editiert.
06.07.2021, 23:13 v3to (2066 
ja, genau
Kommentar wurde am 06.07.2021, 23:14 von v3to editiert.
06.07.2021, 23:13 [PaffDaddy] (1767 
also legal. wenn man das original besitzt und davon eine sicherheitskopie macht.
Kommentar wurde am 06.07.2021, 23:13 von [PaffDaddy] editiert.
06.07.2021, 22:59 v3to (2066 
Wenn ich das gerade richtig gelesen habe, gilt für Software im privaten Umfeld das Recht auf eine Sicherheitskopie, die aber nicht veräußert werden darf. Demnach muss man das Image schon selber ziehen.
Kommentar wurde am 06.07.2021, 23:01 von v3to editiert.
06.07.2021, 22:53 [PaffDaddy] (1767 
les dir einfach gerichtsentscheidungen zum thema privatkopie durch...
06.07.2021, 22:50 forenuser (3803 
Ob das vor zivilrechtlichen Ansprüchen der Rechteinhaber schützt...
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