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Kult-Systeme |
Dieser Bereich ist speziell für alle Computer und Konsolen seit Beginn des Computer- und Videospielezeitalters in den 70er Jahren bis zu den aktuellen Systemen in der Gegenwart gedacht. Hier soll nach und nach eine Auflistung dieser Systeme erfolgen, die vielen von uns auch heute noch viel Spaß bereiten. Wie immer sind auch hier Kommentare, Meinungen und Diskussionen rund um die jeweiligen Systeme erwünscht und gern gesehen.
Bleibt nur noch, Euch viel Spaß auf diesem kleinen Rundgang durch die Computer- und Videospielehistorie zu wünschen.
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06.07.2021, 22:50 v3to (2066)  | |
[PaffDaddy] schrieb am 06.07.2021, 22:45: Da mögen sich gerne Rechtsexperten einmischen, aber nach meinem Wissensstand ist das Überwinden eines Kopieschutzes nicht legal. Da nützt es also ggf. nichts, wenn man das original Modul hat. meines wissens nach schon. wenn das original im besitz ist. Nicht ganz. Das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen ist seit der Urheberrechtsnovelle 2003 nicht legal. Wenn ich recht erinnere, fiel darunter schon solche Maßnahmen, wie bewusster Einsatz von Fehlstellen auf DVDs und ähnliches... allerdings keine Ahnung, ob der bei der jüngsten Novelle wieder aufgeweicht wurde. Kommentar wurde am 06.07.2021, 22:50 von v3to editiert. |
06.07.2021, 22:45 [PaffDaddy] (1767)  | |
Da mögen sich gerne Rechtsexperten einmischen, aber nach meinem Wissensstand ist das Überwinden eines Kopieschutzes nicht legal. Da nützt es also ggf. nichts, wenn man das original Modul hat. meines wissens nach schon. wenn das original im besitz ist. Zwar sieht in Deutschland § 95b UrhG Ausnahmen zu Gunsten verschiedener Schrankenregelungen vor, wovon aber § 53 UrhG nur insoweit erfasst wird, als reprografische Vervielfältigungen hergestellt werden. Damit dürfen wirksam kopiergeschützte Medien nicht kopiert werden. Diese Bestimmungen werden häufig kritisiert.
Für Computerprogramme gelten diese Bestimmungen nicht.[10] Auch liegt keine Straftat vor, wenn die Tat zum eigenen privaten Gebrauch erfolgt.[11] Bedeutsam ist, dass die Schrankenregelungen des Urheberrechtsgesetzes und damit auch die Privatkopieschranke nicht für Software gelten. Für diesen Bereich enthalten vielmehr die §§ 69a ff. UrhG (DE) bzw. § 40d (AT) Sonderregeln, die keine vergleichbare Bestimmung enthalten. Dies gilt jedoch nur, soweit dabei keine wirksamen Kopierschutzmaßnahmen umgangen werden, wobei deren Umgehung im rein privaten Bereich keine Straftat darstellt (s. o.). Kommentar wurde am 06.07.2021, 22:47 von [PaffDaddy] editiert. |
06.07.2021, 22:31 forenuser (3803)  | |
Man kann das Originalmodul, kein Image, nutzen?
Da mögen sich gerne Rechtsexperten einmischen, aber nach meinem Wissensstand ist das Überwinden eines Kopieschutzes nicht legal. Da nützt es also ggf. nichts, wenn man das original Modul hat. Kommentar wurde am 06.07.2021, 22:34 von forenuser editiert. |
06.07.2021, 22:26 [PaffDaddy] (1767)  | |
Und wie spiele ich auf dem Gerät (legal) Nintendospiele? Ach, gar nicht? Ja, verdammich noch mal. per YUZU emulator. und zig anderen emulatoren. da du ja NUR mit originalen spielen spielst ist das legitim und nicht illegal. Kommentar wurde am 06.07.2021, 22:28 von [PaffDaddy] editiert. |
06.07.2021, 22:26 v3to (2066)  | |
@PaffDaddy: Das ist auch immer eine Budget-Frage. Kommentar wurde am 06.07.2021, 22:26 von v3to editiert. |
06.07.2021, 22:23 forenuser (3803)  | |
SarahKreuz schrieb am 06.07.2021, 21:21: forenuser schrieb am 06.07.2021, 18:30: Aber immer noch keine Mob.-Tel. unabhängiger Headsetunterstützung, oder? Pfff...schön wär's. Ich lade mir jedenfalls keine App auf mein Smartphone runter und pfriemel mir da einen zurecht, um irgendwie in Kontakt mit anderen Spielern in einem MMO-Game zu kommen. Same here. Wobei ich aber eh kein Onlinespieler bin, von daher trifft es mich jetzt nicht. Aber die Krücke über ein Dooffon ist schon bemerkenswert weit weg... SarahKreuz schrieb am 06.07.2021, 21:21: Das von vielen (in YT-Kommentaren) geforderte 4K kann man allerdings ohne Zynismus abwinken. Korrigiert mich gerne, aber um 4K in halbwegs brauchbaren 30 Bildern die Sekunde darstellen zu können...da bräuchte man schon eine Hardware, für die Nintendo das dreifache an Geld verlangen würde. Oder nicht? Hardware auf so kleinstem Raum...das nächste Ziel einer bezahlbaren, nächszen Nintendo Switch sollte 1080p in 60 Bildern sein. Und 720p in 60fps im Handheld-Modus. Das klingt viel realistischer. Was für ein Atomkraftwerk sollte in einer mobilen Konsole denn auch verbaut werden, damit es nur ein paar Stunden superflüssiges-4K darstellen kann? Jupp, 4k/30 oder gar /60 ist für ein Handheld aktuell nicht realistisch. Zu laut und der Akku zu schnell trocken. Und 4k staionär und dann 720 oder 1080 im Handheldmodus kann man auch nicht verkaufen. Kommentar wurde am 06.07.2021, 22:23 von forenuser editiert. |
06.07.2021, 22:16 forenuser (3803)  | |
Und wie spiele ich auf dem Gerät (legal) Nintendospiele? Ach, gar nicht? Ja, verdammich noch mal.
Damit hat das Gerät für jemanden der z.B. MK8, Pokémon, Fire Emblem und andere Nintendospiele möchte ggf. gar keinen Wert, die Switch aber ggf. schon.
Jedes Gerät hat seinen Zweck, aber nicht für Jedermann in jeder Situation. Mag ja ein zweisitziger Supersportwargen ein schönen KFZ sein, aber als Famillienstadtwagen eher ungeeignet. |
06.07.2021, 22:08 [PaffDaddy] (1767)  | |
die haben auch mehr leistung. da ist der preis gerechtfertigt im vergleich zu nintendos elektroschrott.
ProzessorIntel Core i5-1135G7 4 x 2.4 - 4.2 GHz, 25 W PL2 / Short Burst, 20 W PL1 / Sustained, Tiger Lake UP3 GrafikkarteIntel Iris Xe Graphics G7 80EUs, Kerntakt: 400 MHz, Speichertakt: 2000 MHz, 11.1 W TDP, DDR4, 27.20.100.8729 Hauptspeicher16384 MB , LPDDR4X-4266, Dual-Channel, Soldered Bildschirm5.50 Zoll 16:9, 1280 x 720 Pixel 267 PPI, capacitive, IPS, spiegelnd: ja, 60 Hz MainboardIntel Tiger Lake-UP3 PCH-LP MassenspeicherBIWIN NS200 1TB CNF82GS1G02-1TB, 1024 GB |
06.07.2021, 22:00 v3to (2066)  | |
Was die Technik angeht und die Erwartungshaltung, die Nintendo mit stattlichen Preisen eher enttäuscht - da hast du sicher recht. Wobei ich da mit Sarah übereinstimme, dass 4K eher unrealistische Träumereien sind. Was ich nicht so recht verstehe, warum bei der Switch die Systemleistung wenigstens etwas erhöht wird, damit für übliche 3D-Spiele weniger herunterskaliert wird. Vielleicht nächstes Jahr... |
06.07.2021, 21:53 Edgar Allens Po (3634)  | |
v3to schrieb am 06.07.2021, 21:20: Geräte wie GPD Win, die aber in aktuellen Versionen zwischen 600 und 1000 € kosten. Was heißt hier "aber"? 600 bis 1000 Euro kann man doch gerne mal auf den Tisch legen. Ist ja nicht die Welt. |
06.07.2021, 21:52 [PaffDaddy] (1767)  | |
ja, du meinst natürlich mobil. ok. denkfehler meinerseits. da hast du recht. |
06.07.2021, 21:44 v3to (2066)  | |
Das mache ich auch, aber nicht mit der Switch und schon gar nicht mit Smartphone. Nur wenn man das Smartphone mit Gamepad als Handheld benutzen will, gibt es normal Halterungen und das Konstrukt hat durch die Position des Smartphones Gewicht nach hinten weg. Kommentar wurde am 06.07.2021, 21:46 von v3to editiert. |
06.07.2021, 21:41 [PaffDaddy] (1767)  | |
Das Handy an der Halterung mit dem Controller vorneweg. Man muss das erst zusammenstöpseln. Durch die Anbringung hinter dem Controller, hat man immer ein unangenehmes Gegengewicht nach hinten. naja. also ich verbinde mein xbox oder ps pad ganz normal ohne kabel... |
06.07.2021, 21:21 SarahKreuz (10000)  | |
forenuser schrieb am 06.07.2021, 18:30: Aber immer noch keine Mob.-Tel. unabhängiger Headsetunterstützung, oder? Pfff...schön wär's. Ich lade mir jedenfalls keine App auf mein Smartphone runter und pfriemel mir da einen zurecht, um irgendwie in Kontakt mit anderen Spielern in einem MMO-Game zu kommen. Das OLED hat ja nur 12 Jahre gedauert, bis es Nintendo endlich mal erreichte. Ich habe also die Hoffnung, dass in den nächsten 6,7 Jahren auch mal ein Headset mit einer neuen Switch kompatibel ist. Das von vielen (in YT-Kommentaren) geforderte 4K kann man allerdings ohne Zynismus abwinken. Korrigiert mich gerne, aber um 4K in halbwegs brauchbaren 30 Bildern die Sekunde darstellen zu können...da bräuchte man schon eine Hardware, für die Nintendo das dreifache an Geld verlangen würde. Oder nicht? Hardware auf so kleinstem Raum...das nächste Ziel einer bezahlbaren, nächszen Nintendo Switch sollte 1080p in 60 Bildern sein. Und 720p in 60fps im Handheld-Modus. Das klingt viel realistischer. Was für ein Atomkraftwerk sollte in einer mobilen Konsole denn auch verbaut werden, damit es nur ein paar Stunden superflüssiges-4K darstellen kann? Kommentar wurde am 06.07.2021, 21:22 von SarahKreuz editiert. |
06.07.2021, 21:20 v3to (2066)  | |
Das Handy an der Halterung mit dem Controller vorneweg. Man muss das erst zusammenstöpseln. Durch die Anbringung hinter dem Controller, hat man immer ein unangenehmes Gegengewicht nach hinten. Nur ein Teil der Spiele unterstützt die Controller vernünftig, im App-Store kann man inzwischen vernünftige Spiele mit der Lupe suchen.
Wenn ich auf dem Sofa oder im Bett liege und eben mal schnell was zocken, ist das kein Vergleich zu einer Konsole die ich einfach in die Hand nehme, einschalte und alles ist startbereit. In der Beziehung steht die Switch früheren Handhelds in nichts nach und bietet eine Riesen-Auswahl an Spielen. Die einzigen Handhelds, die ich trotz mehr Aufwand höher hängen würde, sind Geräte wie GPD Win, die aber in aktuellen Versionen zwischen 600 und 1000 € kosten. | Seiten: « ‹ 9 10 11 12 [13] 14 15 16 17 › » |
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